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Landtag, 32. Sitzung vom 26.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 26

 

Es wurde abgefeiert, dass man einen Compliance Officer hat, der aktuell welche Aufgabe hat? Der arbeitet schon etwas, denn er hat ja eine andere Funktion auch hier im Haus. Aber welche Aufgabe hat er - dafür kann er nichts - als Compliance Officer? Gar keine! Dürfen tut er nix. Richtlinien gibt es keine, aber eine Pressekonferenz hat es gegeben, wo gesagt wurde, wir haben jetzt einen Compliance Officer. Damit haben wir wieder etwas erledigt, was wir im Koalitionspapier haben. SPÖ und NEOS, das war nicht Idee, dass man einen einrichtet, der einen Titel hat und der seine normale Arbeit, die er macht, weiterhin erledigt und da gar nichts zu tun hat. Vier Parteien haben hier gemeinsam beschlossen, dass wir Richtlinien haben wollen, die entlang dieser Frage der Ethik gelöst werden könnten. Dann kann man sich auch noch im Bund Vorbilder nehmen. Dann haben wir hier Verhaltensregeln, die dann eindeutig sind, wo die Befangenheit geklärt ist: Wie machen wir das bei den Abstimmungen hier herinnen? Wer muss wann rausgehen? Was schaut einfach so aus, dass es jeder Mensch draußen versteht?

 

All das, diese Anträge, brauchen wir. Am besten wäre das, was wir heute einbringen, und die Anträge der ÖVP einstimmig anzunehmen. Dann könnten wir ein Stück weiterkommen. Wenn man das alles nicht heute schafft, wäre es günstig, wenn man die fünf Parteien dann bald einmal an einem Tisch hat und genau diese und alle weiteren Punkte bespricht.

 

Es gibt leider noch viel, viel mehr, es geht sich nicht immer alles aus. Zu den weiteren Punkten werden Martin Margulies und Barbara Huemer für meine Fraktion reden. Ich hoffe, dass alle anderen, die sich hier beteiligen, ebenfalls Vorschläge für mehr Transparenz und mehr Kontrollmöglichkeiten haben, denn das hilft der Demokratie. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die Restredezeit ist 6 Minuten 23. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik, und ich erteile ihm das Wort.

 

9.28.30

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus!

 

Wir haben heute einen Sonderlandtag „Mehr Demokratie, Kontrolle und Transparenz auf allen Ebenen im Land Wien“, eingebracht von ÖVP und GRÜNEN. Es ist ein Thema, das uns immer wieder und sehr intensiv beschäftigt. Es ist auch ein Thema, das mich sehr oft beschäftigt, ich gebe zu, dass es meinerseits auch ein gewisses Steckenpferd ist. Ich rede also gerne dazu. Vieles haben schon die Vorredner Kollege Wölbitsch und Kollege Ellensohn gesagt. Ich werde dann noch im Konkreten darauf eingehen.

 

Vielleicht, damit ich es nicht vergesse - ich habe nur 20 Minuten -, was Kollege Ellensohn zum Schluss gesagt hat. Erstens: Auch wir haben Anträge eingebracht. Ich hoffe, Sie haben sie auch gelesen. Ich weiß schon, die GRÜNEN schaffen es nicht, sinnvollen Anträge von uns zuzustimmen. Vielleicht denkt ihr einmal nach, vielleicht werdet ihr einmal gescheiter.

 

Das Zweite sind diese Verhaltensregeln für Abgeordnete. Ich glaube schon - darum waren wir auch nicht dafür -, dass es einen Unterschied zwischen den Gemeinderäten, zwischen den gewählten Mandataren, die wir hier alle sind, und den Mitarbeitern des Magistrats gibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Wir sind üblicherweise für fünf Jahre bestellt. Wir sind selbstverständlich verantwortlich. Ich habe auch Verhaltensregeln, die gehen von der Bundesverfassung abwärts, und ich bin vor allem in dieser Position als Mandatar meinem Wähler verantwortlich. Das ist meine Verhaltensregel, und ich glaube, das reicht an und für sich. (Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad: Das merkt man!)

 

Was Sie meinen, dass wir genauere Bestimmungen für die Befangenheit brauchen, meine ich auch, aber die können wir in die Geschäftsordnung schreiben, und dort gehört es auch hin. Das sind die Regeln, die wir uns selbst für die normale Geschäftsgebarung auferlegen, die wir hier brauchen. Das gehört also in eine Geschäftsordnung, da brauche ich nicht extra Verhaltensregeln. Die habe ich, die sind mir von meinem Wähler und von meinem Gesetzgeber auferlegt, teilweise auch von mir selber. Das nur dazu zur Erklärung, aber natürlich ist es ein wichtiges Thema, natürlich haben wir da ein Problem in dieser Stadt und natürlich ist es auch immer richtig einzuordnen, wenn das gerade in dem Bereich der SPÖ oder auch der NEOS, die da ja auch immer sehr offensiv auf andere zeigen, überall nicht klappt. Ich glaube, das habe ich auch schon öfter gesagt: Man sollte es halt selber vorleben, was man von anderen verlangt. Dazu gehört natürlich auch ein vernünftiger Umgang mit unseren Gesetzen und mit Oppositionsrechten.

 

Ich habe es schon öfter gemacht, ich möchte eine Lanze für unsere jetzigen Bestimmungen brechen, die ja gar nicht so schlecht wären. Ich glaube, dass sich diejenigen Damen- und Herrschaften, die sich unsere Wiener Stadtverfassung und auch die entsprechenden Nebengesetze und Nebenbestimmungen dazu ausgedacht haben, sehr viel überlegt haben. Die wäre aus meiner Sicht auch an und für sich nicht so schlecht. Das Problem ist halt, wie sie gelebt wird. Sie können noch so viele Gesetze aufstellen, die noch so gut sind, wenn das nicht gelebt wird, wenn sie derjenige, den es angeht, nicht wirklich ernst nimmt, dann hilft uns das nichts.

 

Genauso ist es ja auch bei uns, wenn wir das anschauen. Von der Notkompetenz war heute schon die Rede, § 92 Wiener Stadtverfassung. Der sagt eigentlich eh alles, nur, wenn man ihn dann so wie unser Bürgermeister auslegt, ist das zumindest für mich teilweise haarsträubend: Der Bürgermeister ist berechtigt, bei dringlichen Fällen in Angelegenheiten, die unter den Wirkungsbereich eines Gemeinderatsausschusses, des Stadtsenates oder Gemeinderates fallen, unter seiner Verantwortung Verfügungen zu treffen, wenn die Entscheidung dieser Gemeindeorgane ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. Er hat die Angelegenheit jedoch unverzüglich dem zuständigen Gemeindeorgan zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen. - Das sagt also eigentlich sehr viel aus.

 

Was wurde dann gemacht? Interessante Sachen. Wir haben die Diskussion schon öfter geführt. Einmal haben wir die Notkompetenz für einen Schnitzel-Gutschein verwendet. Da ist auch die Frage, ob da wirklich die Notkompetenz notwendig war, ob das wirklich rechtlich zulässig

 

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