Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 55
Haushalte. Also wir werden nicht Energiebonus 23/2 machen, sondern mein Vorschlag wird sein, dass wir die Maßnahme, die wir dann im Sommer respektive Anfang Herbst umsetzen, wieder auf die wirklich armutsbetroffenen Haushalte fokussieren. Da werden wir natürlich auch diese „learnings“ mit eingebaut haben und da danke ich auch, das sag ich ganz offen, für ein paar Hinweise, die wir übersehen gehabt haben.
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt, ich erteile ihr das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Der Energiebonus ist natürlich ein wichtiges Instrument. Wir haben ja sehr viel diskutiert und ich bin auch sehr froh, dass es gelungen ist, dass Sie jetzt beim Energiebonus ‘23 doch auch noch einmal extra darauf hingewiesen haben, dass man es nicht nur online machen kann. Das halte ich für sehr wichtig, denn man darf nicht vergessen, Sie sagen, 3 Prozent, aber diese 3 Prozent sind 18.000 Menschen, 18.000 Menschen, die sicher alle über 80 Jahre alt sind, die in erster Linie zu Hause leben und nicht irgendwo unterwegs sind und für die natürlich daher gerade die Kosten für Energie besonders hoch sind. Und diese 18.000 Menschen haben es nicht bekommen.
Im Übrigen möchte ich auch noch sagen - die Frau Kollegin vor mir hat es ja auch erwähnt -, weil Sie gesagt haben, es wird von der Stadt Wien ausbezahlt: Aber um auch bei der Wahrheit zu bleiben, der Bund hat das ja mit zwei Drittel mitunterstützt. Das ist auch richtig und notwendig, aber ich möchte es auch noch gesagt haben.
So gesehen, danke, dass das jetzt so rasch geht. Ich finde auch die Maßnahme, dass man eben nicht mehr ansuchen muss, sehr positiv, keine Frage, aber meine Frage geht in diese Richtung: Wäre es nicht möglich, bei diesen 18.000 Menschen, die mir natürlich sehr leid tun, weil ich weiß, dass die das wirklich sehr notwendig brauchen würden, wenn die jetzt ansuchen - weil Sie ja auf Grund der Unterlagen in der Lage sind -, den Bonus ‘22 auch mitzuverrechnen? Das wäre eigentliche eine Maßnahme, die sehr einfach ist und die das ausgleichen könnte - es werden nicht alle 3 Prozent ansuchen - oder größtenteils ausgleichen. Was ist Ihre Meinung dazu?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich verstehe sozusagen emotional ein bisschen Ihre Fragestellung und die Intention, aber ich sage schon ganz klar, ich bin dafür, dass Förderungsmaßnahmen ein Anfang und ein Ende haben, weil wir uns sonst im Vollzug permanent durchtrippeln und es auch nicht zu Klarheiten führt, denn dann lassen wir das einmal liegen, da hab‘ ich dann eh noch Zeit in einem halben Jahr, dann mach‘ ich das in einem halben Jahr. Ich glaube, es macht schon einen Sinn, solche Geschichten auf den Punkt zu bringen, treffsicher zu machen und ganz klar zu signalisieren, diese Maßnahme hat einen Anfang, diese Maßnahme hat ein Ende, das Ende hat einen Zeitpunkt und der ist einzuhalten. Und wer dann diesen Zeitpunkt aus welchen Gründen auch übersieht, der kommt grundsätzlich nicht in den Genuss. Sollte es wirkliche Härtefälle geben, was ich bis jetzt nicht gehört habe, dass es sie wirklich gibt, dann hat ja unser System des Sozialhilfevollzugs ohnedies die Möglichkeit, aus Härtefallklauseln besondere Entscheidungen zu treffen. Wie gesagt, das soll nicht unbenommen sein, die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist ja genau die Maßnahme, wo es darum geht, dass das sozialarbeiterisch geprüft wird, ob in dem Einzelfall eine besondere Härte vorliegt, es zum Beispiel eine Begründung gibt durch einen vielmonatigen Spitalsaufenthalt, dass jemand einen Antrag nicht stellen konnte, et cetera. Das kann man gerne prüfen, aber grundsätzlich halte ich sehr viel davon, dass, wenn wir solche Maßnahmen machen, sie einen Anfang haben, sie ein Ende haben. Und das gilt dann als Spielregel für alle, die betroffen sind, und wir machen nicht zwinker, zwinker, Augen zu und dann machen wir doch ein bisschen Ausnahmen. Ich halte nichts davon, ehrlich gesagt.
Präsident Ernst Woller: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.
Die 3. Anfrage (FSP-519068-2023-KFP/LM) wurde von Abg. Krauss gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Nach dem Skandal um die islamischen Kindergärten sowie den Fördermittelmissbrauch bei den Alt-Wien-Kindergärten und dem vernichtenden Stadtrechnungshofbericht zum Kindergartenverein Minibambini erschüttert nun ein weiterer Fördermittelmissbrauchs-Skandal die Stadt. Der Kindergarten Philo Kids. Obfrau und Gründerin des Kindergartenvereines und jene Frau, die das Konzept entwickelte, ist Mahsa Abdolzadeh, Bezirksrätin für die Grünen in Döbling. Hie wie da stellte sich heraus, dass Eltern über Missstände berichteten, die Behörde aber offenbar nicht oder zu wenig tätig wurde. Wie funktioniert grundsätzlich das Beschwerdemanagement in der MA 11 in Bezug auf Kindergärten?)
Bitte um Beantwortung.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Guten Morgen, Herr Präsident! Vielen Dank für die Anfrage, Herr Abgeordneter!
Die Kontrollen der MA 11 in Wiener Kindergärten finden grundsätzlich immer unangekündigt und mindestens ein Mal im Jahr statt. Diese Kontrollen finden nach einem standardisierten Verfahren statt, durch Aufsichtsorgane der Behörde. Wenn darüber hinaus eine Beschwerde bei der MA 11 einlangt, wird diese unverzüglich von der zuständigen Kindergarteninspektorin oder dem zuständigen Kindergarteninspektor geprüft. Dieser Beschwerde wird nachgegangen und je nach Art und Schwere des Vorwurfs findet dann die Überprüfung im Vier-Augen-Prinzip mit dem Beschwerdemanagement statt. Demnach wird jeder Beschwerde, die reinkommt, nachgegangen.
Das Team des Beschwerdemanagements besteht aus Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Dieser Bereich ist organisatorisch am Fachbereich pädagogische Qualitätssicherung angesiedelt. Um eine qualitätsvolle Sicherstellung der Auflagen auch zu garantieren, definiert das Kindergartengesetz genau, welche Kriterien ein Aufsichtsorgan erfüllen muss. Da ist zum einen die Ausbildung der Elementarpädagogik und auf der anderen Seite auch die Anforderung, schon mehrjährig in einer Leitung tätig gewesen zu sein, um damit die qualitätsvolle Durchführung
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