Landtag, 16. Sitzung vom 19.10.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 61
rungsbezieherInnen, MindestpensionistInnen, BezieherInnen einer Arbeitslosenleistung und Wohnbeihilfenbeziehende. Mit Juli sind hier bereits mehr als 190.000 Wiener und Wienerinnen mit einer Zahlung in Höhe von 200 EUR unterstützt worden und über 13.000 Alleinerziehende konnten mit einem Zuschlag von weiteren 1.000 EUR unterstützt werden. Mit dieser Direktanweisung konnten wir die betroffenen WienerInnen direkt und unmittelbar, zeitnah und unbürokratisch ohne einen notwendigen Antrag unterstützen. Mit Anfang Oktober hat nun die zweite Säule mit der Wiener Energieunterstützung Plus gestartet, wo wir in dieser Phase die Gruppe der Anspruchsberechtigten für die bereits bestehende Wiener Energieunterstützung ausgeweitet und auch die Mittel ganz erheblich von bisher 6 Millionen EUR auf 26 Millionen EUR aufgestockt haben. Die Unterstützung erfolgt über die Übernahme von Rückständen oder Jahresabrechnungen durch eine Direktanweisung an die Energieunternehmen, und auch Energieberatung oder Austausch elektronischer Geräte erfolgt über diese Schiene.
Mit dem heute vorliegenden Poststück schaffen wir die Grundlage für die dritte Maßnahme, den Wiener Energiebonus. Von diesem Bonus in der Höhe von 200 EUR profitieren bis zu 650.000 Haushalte beziehungsweise 1,3 Millionen Wiener und Wienerinnen. Umfasst sind alle Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 40.000 EUR bei Einpersonenhaushalten und 100.000 EUR bei Mehrpersonenhaushalten. Wir zielen mit dieser Unterstützung in dieser dritten Phase auf eine breitere Bevölkerungsgruppe, da diese natürlich mittlerweile auch mit den Preissteigerungen zu kämpfen hat, ohne allerdings die Gießkanne auszupacken. Es ist uns wichtig, auch zu betonen, anders, als die Bundesregierung das beim Klimabonus getan hat, wo einfach pauschal an alle Österreicherinnen und Österreicher ausgezahlt wurde. Wir gehen da also einen vernünftigen Weg, den auch alle Experten und Expertinnen in dieser Krise empfehlen, nämlich einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen und nicht mit der Gießkanne auszuschütten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Auf Bundesebene hingegen geht man aus meiner Sicht einen falschen Weg. Zwar hat die Regierung knapp 12 Milliarden EUR an Antiteuerungsmaßnahmen beschlossen, davon wird aber nur ein Bruchteil, nämlich 400 Millionen EUR, als zielgerichtete Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten aufgewendet. Ich finde, da wäre wirklich mehr möglich gewesen, denn die Teuerung trifft nun einmal die Ärmsten natürlich am stärksten.
Man muss aber klar sagen, natürlich führen die enormen Preissteigerung auch in dieser Krise dazu, dass breite Bevölkerungsschichten und auch Unternehmen in dieser Zeit nun dringend entlastet werden müssen. Das geht allerdings nicht über Einmalzahlungen, das ist der falsche Weg, sondern es braucht strukturelle Reformen für eine nachhaltige Entlastung.
Dafür müssen die Steuern und auch die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Wir sind bei den Arbeitskosten im EU-Durchschnitt enorm hoch, und trotzdem bleibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern viel zu wenig netto übrig. Wir müssten jetzt eine Senkung der Lohnnebenkosten bei den Arbeitgebern um mindestens 5 Prozentpunkte durchführen. Das würde auch Spielräume bei den Lohnverhandlungen eröffnen und damit die Kaufkraft stärken. Für uns NEOS ist klar in dieser Krise: Mehr Einkommen, besser auskommen. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack, und ich erteile es ihm. Bitte.
Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke schön. Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich finde es schon sehr lustig, wenn sich Abg. Konrad herausstellt und beim Argumentieren von einer Einmalzahlung, die wir hier beschließen, Einmalzahlungen kritisiert. Das ist, finde ich, etwas lustig vom Zugang her. (Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad: Besser zuhören!)
Mit dem Wiener Energiebonus leisten wir als Stadt einen Beitrag zur Abfederung der stark gestiegenen Energiekosten für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Das begrüßt meine Fraktion und deshalb werden wir dem Gesetz auch zustimmen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Was wir allerdings sehr kritisch sehen, ist die fehlende Berücksichtigung der Haushaltsgröße bei der Bemessung der Höhe dieser Leistung. Ein Einpersonenhaushalt bekommt genau so viel wie eine Alleinerziehende mit drei Kindern. Das ist nicht fair, sehr geehrte Damen und Herren, das wird der Situation von Familien und Kindern nicht gerecht, und das ist nicht die Treffsicherheit, von der Sie die ganze Zeit sprechen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Auf die Kinder und Familien wurde vergessen, sehr geehrte Damen und Herren, auf die Kinder und Familien wurde einfach vergessen. Dieses Gesetz enthält eine massive Schlechterstellung für Familien und Kinder. Wir haben Sie mehrfach darauf aufmerksam gemacht, geändert wurde nichts. Diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen, gerade Sie, die bei jeder Gelegenheit von Treffsicherheit sprechen. Sie legen hier ein Gesetz vor, bei dem ein Einpersonenhaushalt mit dem gleichen Betrag unterstützt wird wie ein Sechspersonenhaushalt, in dem vier minderjährige Kinder leben, obwohl es ganz einfach wäre, es anders zu machen. Warum das? Warum so unfair, kann man nur fragen. Die fehlende Berücksichtigung der Haushaltsgröße ist insbesondere deshalb absurd, weil gerade Familien, und hier vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder, durch die Teuerung besonders belastet werden. Die Schlechterstellung muss repariert werden, sehr geehrte Damen und Herren. Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Energiebonus muss an der Haushaltsgröße orientiert werden, es darf nicht auf die Kinder und Familien vergessen werden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Verstehen Sie mich nicht falsch, ich habe Verständnis dafür, dass die Haushaltsgröße bei automatisch ausbezahlten Unterstützungsleistungen nicht berücksichtigt werden konnte, denn dafür fehlen der Verwaltung oftmals die notwendigen Daten.
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