Landtag, 42. Sitzung vom 28.01.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 72
nen und Schüler. - Alles, was dazu getan werden muss, werde ich tun!
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 6. und letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Jischa. - Bitte.
Abg. Mag. Birgit Jischa (SPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat, vielen Dank für die bisherige ausführliche Beantwortung!
Wie bereits gesagt, der Wiener Schulsektor wächst. Ich hätte dazu jetzt noch folgende Fragen: Welche öffentlichen Pflichtschulen werden für das kommende Schuljahr durch den Schulerhalter fertiggestellt und durch die Bildungsdirektion für Wien bewilligt? Gibt es im vorliegenden Regierungsprogramm auch eine Schulbauoffensive in den Bundesschulen?
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Der Entwicklung - die ich zuvor genannt habe, das muss man jetzt nicht noch einmal erwähnen - wird seitens des städtischen Schulerhalters durch vermehrten Schulbau Rechnung getragen, sei es durch Neubauten, durch Umbauten oder Erweiterungen. Ich kann kurz aufzählen: die Erweiterung der Volksschule Novaragasse im 2. Bezirk, die Erweiterung der NMS Carlbergergasse in Liesing und die Erweiterung des Schulzentrums Meidling. Neue Schulen gibt es in Favoriten in der Grundäckergasse und in der Triester Straße, in der Längenfeldgasse und wiederum in Liesing in der Breitenfurter Straße und der Erlaaer Schleife. Und zu guter Letzt eröffnet im Herbst 2020 auch der neue Bildungscampus Christine Nöstlinger am Nordbahnhof.
Sie sehen also, es ist eine ordentliche Bilanz und es ist etwas, das wir da nicht zum ersten Mal vorlegen, sondern in den letzten Jahren Jahr für Jahr gemacht haben, nämlich immer weit über 100 Schulklassen neu zu schaffen. Wie ich aber bereits mehrmals - auch an dieser Stelle - gesagt habe, werden die Jugendlichen nicht nur Pflichtschulplätze brauchen, sondern auch etwa in der AHS-Oberstufe oder in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, und daher habe ich das Regierungsprogramm sehr, sehr aufmerksam gelesen und nach Hinweisen auf eine Schulbauoffensive gesucht. - Ich habe sie nicht gefunden. Das ist schade, weil das Wachstum nicht nur uns beschäftigt, sondern alle Städte, alle Ballungsräume in Österreich. Es findet sich leider im Hinblick auf den Schulentwicklungsplan, der jetzt seit mehr als zwei Jahren ausständig ist, im Regierungsprogramm ein Verweis, aber nur ein Verweis auf Sanierungen und kein Bekenntnis zum notwendigen Neubau.
Ich bin aber Optimist und ich hoffe bis zuletzt, dass die für alle offenliegenden Zahlen - in den nächsten 15 Jahren werden 10.000 15- bis 19-Jährige in Wien dazukommen - zu einem Umdenken führen und dass wir uns bald über die geplanten Pflegeschulen und die Cyber-HTLs freuen können, dass zumindest in diesem Bereich neue Oberstufenplätze in Wien geschaffen werden. Gerade bei den HTLs: Ich erinnere, die letzte ist in Wien vor drei Jahrzehnten eröffnet worden, ich finde, es wäre jetzt wieder an der Zeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Eine Runde geht noch an den Herr Stadtrat.
Die 4. Anfrage (FSP-68288-2020-DAÖ/LM) wurde von Herrn Abg. Kops gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich nur in Ausnahmefällen gestattet. Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, die die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, müssen ihre alte Staatsbürgerschaft nach Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zurücklegen. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüft momentan ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März 2019, dem zufolge bei drohender Ausbürgerung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen ist, wenn damit auch der Verlust der Unionsbürgerschaft droht. Werden Sie sich einem etwaigen Urteil des VwGH betreffend Aufweichung der Doppelstaatsbürgerschaft beugen oder das bewährte System, Doppelstaatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen, beibehalten?)
Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Kops! Liebe Mitglieder des Landtages!
Grundsätzlich gibt es zwei Konstellationen, die man unterscheiden muss: Der erste Fall ist der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, da gilt nach den Bestimmungen des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, dass jeder oder jede, die die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt, in der Regel auch die alte respektive fremde Staatsbürgerschaft nach wie vor bei der Einbürgerung in Österreich zurücklegen muss. Das ist eine Regelung, die auch durch die angesprochene Judikatur des EuGH oder des VwGH nicht betroffen ist.
Der zweite Fall ist der Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft zusätzlich zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Da ist es so, dass nur in Fällen, in denen Österreicher und Österreicherinnen eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen, somit automatisch auch die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren, die neue Rechtsprechung relevant ist. Wenn mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft der Verlust des Unionsbürgerstatus einhergeht, dann muss nach dem von Ihnen angesprochenen Urteil des EuGH vom März 2019 eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Folgen erfolgen.
Der VwGH hat bereits in seinem Erkenntnis vom 30.9. ausgesprochen, dass die Judikatur des EuGH anzuwenden ist. Das ist eindeutig und das ist in diesen Fällen daher auch so, dass eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen ist, und die Landesverwaltungsgerichte in ganz Österreich wenden die Judikatur auch bereits an. Beim VwG in Wien führten diese Prüfungen bisher in den meisten Fällen zum Ergebnis, dass der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verhältnismäßig ist, also die betroffenen Personen nicht mehr als Österreicherinnen und Österreicher zu werten sind.
Schlussendlich möchte ich schon eine Sache feststellen: Es ist nicht Aufgabe einer Behörde, im Gesetzesvollzug an ein, wie es in der Fragestellung heißt,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular