Landtag, 38. Sitzung vom 27.06.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 63
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, die 38. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt ist Herr Abg. Dr. Aigner, er ist krank, Abg. Florianschütz ist auf Dienstreise, Abg. Mahdalik ist dienstlich verhindert, Abg. Mag. Dr. Wansch ist dienstlich verhindert. Der Abg. Blind ist von 10 Uhr bis 12 Uhr dienstlich verhindert, der Abg. Mag. Ebinger von 9 Uhr bis 11 Uhr dienstlich verhindert, der Abg. Lindenmayr ab 12 Uhr dienstlich verhindert, die Abg. Schubert ab 12 Uhr dienstlich verhindert, der Abg. Stark von 9 Uhr bis 11.30 Uhr beim Arzt und der Abg. Stumpf ist von 9 Uhr bis 13 Uhr dienstlich verhindert.
Ich freue mich, dass Sie alle hier sind.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-545267-2019-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Mag. Juraczka gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales gerichtet. (Wird bei der finalen Gesetzesvorlage Ihres Ressorts betreffend das geplante Wiener Fördertransparenzgesetz an die Wiener Landesregierung und in der Folge an den Wiener Landtag betreffend die Mitteilung (Einspeisung) von Gemeinde- und Landesförderungen an die Transparenzdatenbank an Stelle der im Begutachtungsentwurf vorgesehenen Kann-Bestimmung (§ 6 des Entwurfes; 'berechtigt') eine Muss-Bestimmung, sohin eine Verpflichtung der Behörde, vorgesehen werden?)
Herr Stadtrat, ich ersuche Sie um Ihre Beantwortung.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, einen schönen guten Morgen!
Darf ich zunächst die Ereignisse des gestrigen Nachmittags, Abends und der Nacht vielleicht mit einer kurzen Trauerminute beginnen, da im 4. Bezirk dieses Unglück passiert ist, das uns, glaube ich, alle mitgenommen hat.
(Abhaltung einer Trauerminute.)
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Kollege, zu Ihrer Anfrage: Der Gesetzesentwurf ist einer, der, glaube ich, für dieses Haus wichtig ist. Das entspricht auch meinem Thema, wie denn Wirtschaft oder wie auch Verwaltung oder wie unsere politische Arbeit zu beurteilen ist. Deshalb hat dieser Gesetzesvorschlag Priorität für mich. Ich möchte aber auch nicht müde werden, zu sagen, dass wir in den letzten Jahren vieles getan haben, um hier Klarheit zu finden. Ich darf nur an die unterschiedlichsten Berichte erinnern, wo wir sämtliche Förderungen, Subventionen entsprechend zur Einsicht geben, und auch an die letzten Tage, den Rechnungsabschluss, wo wir ja auch einen integrativen Bestandteil mit den Subventionen und der Darstellung derselben eingeführt haben.
Ihre Frage - und ich glaube, da sind wir ja einer Meinung - richtet sich ja im Detail darauf, wieso das Wort „berechtigt“ im Gesetzesentwurf gewählt wurde. Ich darf dazu ausführen, dass es sich hier ja auch um eine bundesgesetzliche Vorgabe und eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und Ländern handelt und hier in diesem Haus - ließ ich recherchieren - im Oktober 2012 einstimmig insbesondere auch dieses Wording so gewählt wurde, wobei ich auch sage, ich bin nicht Jurist, aber ich glaube, in der Auslegung dessen es sich auch berechtigt um eine Frage des datenschutzrechtlich sauberen Umgangs handeln sollte, um der Behörde die Möglichkeit zu geben, hier ordentlich vorzugehen.
Aber ein Mal mehr, natürlich bin ich hier für volle Transparenz, und ich möchte aber auch sagen, dass mit den Daten, wenn es um Menschen geht, natürlich ordentlich umzugehen ist. Ich werde mich bemühen, auch in diesem Entwurf das so zu bringen, dass das glaubhaft klar und präzise formuliert sein wird.
Präsident Ernst Woller: Ich danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mag. Kowarik gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! In der Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen werden grundsätzliche Bedenken ausgesprochen. Wenn Sie sich das anschauen, schreibt das Finanzministerium: „Grundsätzliche Bedenken bestehen jedoch dahin gehend, dass die Erlassung eigener Landesgesetze zur Regelung der Transparenz im Förderungswesen zu einem Auseinanderdriften von bundesgesetzlichen und landesgesetzlichen Bestimmungen führt.“ Also aus gesamtstaatlicher Sicht macht es wirklich keinen Sinn, dass wir jetzt neun verschiedene Transparenzgesetze haben und ein Transparenzbundesgesetz, wenn man so will. Wurde das bedacht bei der Entwurfserstellung, oder wurde da vielleicht auch überlegt, dass man da auch mit dem Bundesgesetzgeber beziehungsweise mit der Bundesregierung als solche spricht, dass eben dieses Bundesgesetz, das es schon gibt, auch für die Länder ausgerollt wird, was wohl Sinn machen würde?
Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Herr Abgeordneter, meine Experten hätten mir diesen Schritt als den richtigen empfohlen. Ich bin aber offen, dazu zu sagen, ich werde mir auch das gerne noch anschauen, es geht ja um ein gemeinsames Ziel, das in dem Bereich verfolgt wird, und es soll auch in der Gesetzgebung und in der Gesetzeswerdung hier ein sauberer Weg gefunden werden. Ich habe ja klar gesagt, dass ich mir in den Sommermonaten vornehme, hier aktiv zu sein, und ich werde da noch einmal auch Abstimmung suchen, darf mich da mit den Experten abstimmen.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt, und ich erteile ihm das Wort.
Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Bezüglich der Transparenzdatenbank wird ja immer wieder auch über die Effizienz diskutiert und auch darüber, dass das Nichteinspeisen von Daten zu keinerlei Sanktionen führt, weil es keine Strafbestimmungen gibt. Was halten Sie von der Idee, hier auch Strafbestimmungen mithineinzunehmen, dass das Nichtbefüllen zum Beispiel im Rahmen des Finanzausgleiches auch zu Lasten der Gemeinden oder Länder geht, die hier nicht aktiv sind?
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