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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 52

 

bis zum Schuleintritt das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, die mit Verhüllung des Hauptes verbunden ist, verboten. Auch geschafft.

 

Burgenland: Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in Kinderbetreuungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung - den Rest erspare ich jetzt - verboten.

 

Abschließend Niederösterreich: Für die Sicherstellung der bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung ... ist verboten. Die Eltern, Erziehungsberechtigten haben für die Einhaltung dieses Verbots Sorge zu tragen.

 

So, jetzt spielen wir, finde den Fehler, jetzt kommt nämlich Wien. In Wien ist es so, dass keineswegs den Kindern das Tragen einer solchen Verhüllung des Haupthaares verboten wird. Es gibt nämlich nur eine Aufforderung an die Eltern: Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Kinder in diesen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden. Jeder, der der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist, wird hier einen gravierenden Unterschied finden. Es handelt sich nämlich nicht um ein Verbot einer Kopfverhüllung im Kindergarten, sondern um ein Verbot eines Zwangs zur Kopfverhüllung. Meine Damen und Herren, das ist etwas komplett anderes und kann daher nicht unsere Zustimmung finden.

 

Ich habe es im Ausschuss ja angesprochen und versucht, Ihnen diese Divergenz im Ausschuss zu erklären. Die Argumente, die mir dann im Ausschuss entgegengebracht wurden - ich drücke es jetzt höflich aus - waren einigermaßen skurril. Zunächst ist gesagt worden, die 15a-Vereinbarung ist das eine und das Gesetz ist das andere, das machen wir hier. Beim Kollegen Vettermann kann ich mich an diese Wortmeldung erinnern. Das ist richtig, aber wenn man eine 15a-Vereinbarung als einen völkerrechtlichen Vertrag abschließt, dann sollte man auch seiner vertraglichen Pflicht nachkommen und nicht einfach sagen, ja, wir schließen Verträge ab, wir holen uns vom Bund das Geld ab und dann machen wir halt, was wir wollen.

 

Ich weiß schon, dass in der Stadt Wien und im Land Wien mit Normvorschriften ein gewisses Problem besteht. Wir haben auch Herrn Hacker in Wien, der einfach sagt, er setzt ein Bundesgrundsatzgesetz nicht um. (Abg. Heinz Vettermann: Das ist nicht gesagt worden!) Das ist auch eine gewisse kreative Haltung zur Bundesverfassung, aber da könnte man ja noch sagen, dem Herrn Hacker ist das vorgeschrieben worden.

 

Meine Damen und Herren, aber das haben Sie ja selbst unterschrieben, also das hat schon eine andere Qualität. Ich meine, auch das Ignorieren von Norm höheren Ranges ist jetzt nicht in Ordnung, aber wenn man etwas selber unterschreibt und dann sagt, na ja, aber halten brauchen wir uns dann nicht daran, und das offen zugegeben wird, halte ich das meines Erachtens rechtsstaatlich für inferior und für vollkommen indiskutabel. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dann kommt es zu einer altbewährten Methode im Land Wien, man sagt nämlich, das gibt es gar nicht. Es wird also ein Problem zu einem Nicht-Problem erklärt. Dann gibt es aber Institutionen, die nehmen im Begutachtungsverfahren Stellung, beispielsweise die Volksanwaltschaft, eine Institution, die sich den ganzen Tag nur mit Verfassungsrecht und Verwaltungskontrolle beschäftigt. Ich nehme einmal an, dass ein Hilfsorgan des Landtags und des Nationalrats, ein oberstes Organ prinzipiell, hier eine Expertise hat, ich unterstelle mit großer Sicherheit, eine größere Expertise als die von vielen, die sich zu diesem Gesetz zu Wort melden werden. Auch die Volksanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme gesagt, dass der Entwurf aus Wien deutlich hinter den Vorgaben der 15a-Vereinbarung, was das Kopftuchverbot im Kindergarten betrifft, zurück bleibt. Das ist also eine eindeutige Aussage … (Abg. Heinz Vettermann: Es wurde auch beantwortet!) - Nein, dies wurde nicht beantwortet, Herr Kollege! Wenn Sie sich die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage durchlesen - darauf werden wir dann auch noch kommen -, wird genau dieser Passus ausgespart. Das müssen Sie sich einmal geben, dass genau das, was Gegenstand der Kritik ist - auf Grund, weiß ich nicht, vielleicht weil Sie auf delete gedrückt haben im Word vorm Ausdrucken - leider zufälligerweise verschwunden ist. So ein Pech! Man sieht den Entwurf und man ist verstimmt, kann man sagen.

 

Dann das Nächste, was im Ausschuss argumentiert wurde, ist, es gibt das Problem tatsächlich nicht, es gibt das Problem also real nicht, und deshalb brauchen wir nichts tun. Ich glaube, der Herr Landesrat war das, der das gesagt hat mit dem einen Kopftuchmädchen, das wir angeblich nur haben, mit dem wir auch ohne gesetzliche Regelung das Auslangen finden werden. Da gesteht man schon zu, dass es offensichtlich dann doch so im Gesetz nicht drinnensteht. Aber ich sage einmal, selbst dann, wenn das richtig wäre, was der Herr Landesrat gesagt hat, ist es doch ein Zeichen. Es ist ein Zeichen, wenn der Gesetzgeber, wenn wir als Land Wien sagen, wir wollen etwas nicht, und zwar nicht den Zwang zu etwas, sondern ganz generell in einer Bildungseinrichtung wollen wir das nicht, und zwar als Bildungsaufgabe wollen wir das nicht. Das hat eine andere Qualität, und zu dieser Qualität können Sie sich schlichtweg nicht durchringen. Das werfen wir Ihnen vor, und das ist auch eine dieser Schwächen im Gesetz, warum wir nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich habe das im Ausschuss auch an einem Beispiel festgemacht, nämlich an dem Beispiel von Frau Wiesinger. Das Buch von Frau Wiesinger kennen Sie alle, und mir ist entgegengeworfen worden, ja, aber das ist ja kein Klassenzimmer, das ist ein Kindergarten, in der Altersstufe ist das vollkommen irrelevant. Ja, Herr Kollege, die Probleme, die Frau Wiesinger beschreibt, diese Probleme entwickeln sich ja. Diese Probleme entstehen ja nicht spontan, diese Probleme sind Teil eines Entwicklungsprozesses. Da kann ich meiner Vorrednerin schon recht geben, man muss die Kinder stärken, man muss den Kindern Freiräume geben, man muss den Kindern Entfaltungsmöglichkeiten geben und man muss den Kindern auch zeigen, dass es etwas anderes gibt, wo sie sich ausleben können und andere Dinge kennen lernen können.

 

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