Landtag
20. Wahlperiode
20. Sitzung vom 23. Oktober 2017
Sitzungsbericht
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Vorsitzende: Erster Präsident Prof. Harry Kopietz, Zweite Präsidentin Veronika Matiasek und Dritter Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies.
Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, Abg. Susanne Bluma, Abg. Klaus Handler, Abg. Mag. Martin Hobek, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Michael Niegl, Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, Abg. Mag. Marcus Schober, Abg. Barbara Teiber, MA, Abg. Christian Unger und Abg. Christoph Wiederkehr, BA.
Präsident Prof. Harry Kopietz eröffnet die Sitzung.
1. Entschuldigt sind Abg. Nikolaus Amhof, Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc, Abg. Mag. Günter Kasal, Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Maximilian Krauss sowie zeitweilig Abg. Ricarda Bianca Berger, Abg. Ingrid Korosec, Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Abg. Georg Niedermühlbichler, Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner und Amtsf. StRin Sandra Frauenberger.
2. In der Fragestunde werden von Präsident Prof. Harry Kopietz folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:
1. Anfrage (FSP - 03474-2017/0001 - KNE/LM) Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal:
"Sowohl die Ärztekammer für Wien als auch die Mitarbeiter_innen des KAV fordern in ihren Stellungnahmen zur Dienstrechts- und Besoldungsreform die Stadtregierung dazu auf, den Gesundheitsbereich vom geplanten Aufnahmestopp im Bereich der Bediensteten der Stadt Wien auszunehmen. Die Ärztekammer kritisiert ferner, dass die neu geregelte Bezahlung von Ärzt_innen des KAV den Vereinbarungen vergangener Gehaltsverhandlungen zwischen der Ärztekammer und der Stadt Wien widerspreche. Inwieweit werden Sie die Stellungnahmen der Ärztekammer sowie der Mitarbeiter_innen des KAV in eine Überarbeitung der Ausschussvorlage für die Dienstrechts- und Besoldungsreform einfließen lassen?"
2. Anfrage (FSP - 02161-2017/0001 - KVP/LM) Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales:
"2016 kündigten Sie eine umfassende Wiener Steuerreform an. Partiell gab es zwischenzeitlich Reformen bei der Wiener Vergnügungssteuer (Abschaffung der Besteuerung des Publikumstanzes) und den Wiener Gebrauchsabgaben; mittlerweile scheint der Reformwille jedoch ins Stocken geraten zu sein. Was sind nun aus finanzpolitischer Sicht die nächsten Schritte im Rahmen der von Ihnen angekündigten umfassenden Wiener Steuerreform?"
3. Anfrage (FSP - 02158-2017/0001 - KFP/LM) Abg. Mag. Gerald Ebinger an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen:
"In einer mündlichen Anfragebeantwortung haben Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, mitgeteilt, dass im Jahr 2016 an 32 so genannte Staatenlose Mindestsicherung ausbezahlt wurde. Mit welchem Identitätsnachweis erhält ein Staatenloser in Wien Mindestsicherung?"
4. Anfrage (FSP - 03468-2017/0001 - KSP/LM) Abg. Luise Däger-Gregori, MSc an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal:
"Die Arbeit der MA 35 wird sowohl von den Medien, als auch von der Volksanwaltschaft immer wieder thematisiert. Auch im vorliegenden Bericht finden sich neben der Feststel-lung eines massiven Rückganges an Beschwerden im Einwanderungsbereich auch Kritikpunkte am Vollzug der Behörde. Welche Verbesserungen hat es gegeben und welche Schritte wurden gesetzt, um den Vollzug des Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsgesetzes in Wien zu optimieren?"
5. Anfrage (FSP - 03473-2017/0001 - KNE/LM) Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen:
"Mit Beschluss des Nationalrates wird es auf dem Wege einer Verfassungsbestimmung im ASVG ab 1. Jänner 2018 den Ländern verboten sein, zur Abdeckung von Kosten der stationären Pflegeeinrichtungen auf das Vermögen von Pflegebedürftigen bzw. auf jenes von deren Angehörigen zurückzugreifen. Der neue § 707a Abs. 2 ASVG bestimmt, dass landesgesetzliche Regelungen zum Pflegeregress automatisch außer Kraft treten. Übergangsbestimmungen können bundesgesetzlich getroffen werden. Nach Prognosen des Sozialministeriums wird die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ab 1. Jänner 2018 um etwa 10 Prozent steigen. Das hat zur Folge, dass in die Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses aus Wiener Sicht nicht nur der Einnahmenentfall in Höhe von mindestens 35 Millionen EUR pro Jahr, sondern auch die Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb von neuen stationären Pflegeplätzen einzurechnen sind. Angesichts der erst anlaufenden Regierungsverhandlungen auf Bundesebene ist nicht damit zu rechnen, dass bis zum Inkrafttreten des § 330a ASVG Übergangsbestimmungen durch den Nationalrat beschlossen werden. Plant die Wiener Landesregierung, ein Durchführungsgesetz zur Abschaffung des Pflegeregresses vorzubereiten, durch das die Rechtssicherheit für die öffentliche Hand sowie für Patient_innen erhöht und die negativen finanziellen Folgen für das Land Wien reduziert werden?"
3. (AST - 03532-2017/0002 - KFP/AL) In der Aktuellen Stunde findet auf Antrag des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine Aussprache über das Thema "Schuldenexplosion trotz österreichischem Stabilitätspakt! - Brauners schreckliches Erbe an künftige Generationen" statt.
(Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dominik Nepp, MA, Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Abg. Mag. Manfred Juraczka, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies, Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely, Abg. Markus Ornig, MBA, Abg. Dr. Wolfgang Ulm, Abg. David Ellensohn, Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. und Abg. Christian Oxonitsch.)
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