Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 62
keine Überstunden machen, wenn sie nicht nur ausschließlich irgendwo 24 Stunden und vielleicht noch etwas mehr arbeiten müssen, was letztendlich, glaube ich, auch den Patienten zu Gute kommt, wenn wir einen Arzt haben, der entsprechend ausgeruht ist. Ich glaube, kein Mensch möchte irgendwo einen Busfahrer haben, der 24 Stunden unterwegs ist. Den brauchen wir auch nicht. Er muss auch irgendwann einmal schlafen gehen. Auch für unsere Ärztinnen und Ärzte soll es recht sein. Deshalb sollen sie anständig bezahlt werden. Sie haben deshalb jetzt auch ein anständiges Grundgehalt.
Aber auch das neue Gesetz bietet einige Verbesserungen für die Ärzte, speziell für angehende Ärzte, wo man zum Beispiel auch Ausbildungen außerhalb des KAV anerkennt. Wenn sich zum Beispiel jemand am UKH Meidling ausbilden lässt und dort eine entsprechende chirurgische Ausbildung macht, zählt auch das in Zukunft. Hier ist also eine wesentliche Verbesserung in diesem Gesetz vorhanden.
Es wurden die ganzen Geschichten mit der Inflationsrate kritisiert. Hier wird gemeinsam mit dem Bund verhandelt. Hier gibt es gemeinsame Lösungen. Die Formeln, nach denen das Ganze berechnet wird, sind schon, ich weiß nicht, wie alt sie sind, eineinhalb Jahrzehnte alt. Sie wurden, glaube ich, im Jahr 2002 im Bund, nicht unter unserer Regierungsbeteiligung, festgelegt. Man hat sich an dieser Sache orientiert. Dementsprechend werden auch die Gehälter für unsere Bediensteten abgeschlossen, die übrigens dann bei allen Verhandlungen höher als in den ursprünglichen Forderungen waren. Wir stehen zu diesen sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen. Wir werden in keiner Weise irgendetwas overrulen oder underrulen, was dann theoretisch auch möglich wäre, wenn wir uns einbilden, wir machen etwas anderes. Ich finde, hier ist letztendlich eine faire Lösung für beide Seiten herausgekommen. (Beifall von Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch.)
Zum Punkt der Lesbarkeit von Gesetzen: Gerade die FPÖ hat in ihrer Fraktion einige Juristen. Ich glaube, sie leben alle von diesen Gesetzen, dass sie wahrscheinlich kein Mensch richtig lesen kann. Das muss man auch einmal sagen. Da gebe ich Ihnen eigentlich durchaus recht. Für den Normalbürger sind diese Sachen oft völlig unverständlich. Wir zahlen dann 5 Prozent der Bevölkerung dafür, dass sie uns etwas erklären, was sie zum Teil selbst nicht verstehen. Ich sage, wenn du dir eine Juristenmeinung holst, kriegst du dann meistens sogar zwei Meinungen zum selben Gesetz.
Letztendlich bin ich der Meinung, wir haben hier ein gutes Gesetz. Wir haben hier faire Bedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt. Ich bitte um entsprechende Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Es liegt mir ein Abänderungsantrag vor. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die diesen Antrag, den Frau Abg. Schütz erklärt hat, unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe, es sind nur die Antragsteller selbst. Daher hat dieser nicht die ausreichende Mehrheit.
Herr Berichterstatter, Sie haben das Schlusswort.
Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Vorschlag.
Der Abg. Hursky hat noch einmal zusammengefasst, worum es geht, nämlich um eine Erhöhung der Gehälter unserer Bediensteten um 1,3 Prozent. Wir halten uns dabei an das Verhandlungsergebnis auf Bundesebene.
Eine Sache möchte ich noch ergänzen: Es ist ein gutes Ergebnis. Es ist ein Ergebnis, das sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre Arbeit verdient haben. Was Wien ausmacht, ist, dass die Wienerinnen und Wiener in aller Regel, wenn sie vom Urlaub nach Hause kommen, in eine Stadt kommen, von der sie denken, es ist die beste Stadt zum Leben. Das liegt natürlich daran, dass Wien an sich großartig ist. Aber es liegt auch an der täglichen Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine lebenswerte Stadt. Dafür möchte ich ein großes Dankeschön sagen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Ich kann die Einstimmigkeit feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. - Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Und kann hier wieder die Einstimmigkeit feststellen.
Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über Sozialbetreuungsberufe in Wien - Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz - WSBBG geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Sandra Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung.
Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Frühmesser.
Abg. Lisa Frühmesser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!
Wir können heute leider diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen, obwohl wir uns im Ausschuss dafür
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