Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 202 von 251
hat, wenn es nämlich um die Zeitungsberichte geht, wenn es um Ihre Behauptungen geht, die im Ausschuss getätigt worden sind, wenn es darum geht, was Sie gestern in all Ihren Redebeträgen gesagt haben, und wenn es darum geht, was Sie gesagt haben im Rahmen der Fernsehsendung „Österreich heute“, wo das auch noch einmal kurz zitiert worden ist: Die Nachbarrechte werden gar nicht eingeschränkt. - Das ist schlicht unwahr, meine sehr geehrten Damen und Herren! Denn die Nachbarrechte werden die ersten fünf Jahre ganz massiv eingeschränkt, und das ist der eigentliche Skandal hier an diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Nachbarrechte werden ganz massiv eingeschränkt für die Dauer eben von fünf Jahren. Und ganz besonders schlimm ist jene Bestimmung, wo es heißt, die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht. Auch hier sage ich der guten Ordnung halber wieder den Rest gerne dazu, damit es nicht heißt, ich interpretiere hier irgendetwas: Sie gelten nicht - und das da die Ausnahme -, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. - Nun, sofern auf die allgemeinen Anforderungen Bedacht genommen wird, und damit sind wir beim nächsten Punkt.
Die „allgemeinen Anforderungen“, das ist relativ gut ausjudiziert. Die allgemeinen Anforderungen sind nämlich jene Anforderungen, die üblicherweise in der Judikatur auch angelegt werden, wenn es, falls was passiert, um die Frage geht, was „fahrlässig“ war, was „grob fahrlässig“ war und was „vorsätzlich“ war. Bei den „allgemeinen Anforderungen“ geht es in Wirklichkeit um die Dinge, die, wenn man sie nicht einhält, zumindest eine Fahrlässigkeit auslösen. Das heißt, es geht, vereinfacht gesagt, um den Menschenverstand. Es geht da um Bestimmungen, die eben nicht explizit und speziell da drinnenstehen, sondern um das, was man typischerweise eben als normal denkender Mensch, der sich auch nur halbwegs mit der Materie befasst, tut, also dass man zum Beispiel ein Häuschen, selbst wenn es nur in Leichtbauweise ist, natürlich so baut, dass es nicht beim ersten Windzug schon einstürzt und dann irgendjemanden erschlägt. Aber ohne dass ich deswegen auf die ganzen statischen, speziellen Bestimmungen eingehen muss, sondern da geht es eben um die allgemeinen Anforderungen. Die allgemeinen Anforderungen sind in Wirklichkeit jene, die ein Volksschulkind schon versteht, das nämlich relativ rasch lernt, wie es ein Kartenhaus bauen muss, wie also die gröbsten, einfachsten statischen Regeln funktionieren, damit das Ding zumindest nicht beim ersten Windstoß zusammenfällt.
Es muss auch auf die allgemeinen Anforderungen im Brandschutz Bedacht genommen werden. - Ja, natürlich. Eine allgemeine Anforderung im Brandschutz ist eben nicht eine spezielle Bestimmung, so wie es hier steht, wo drinnensteht, wie ab einer bestimmten Personenanzahl zum Beispiel Fluchtwegsysteme ausgestaltet werden müssen. Oder wo in den Normen zu lesen ist, wie und wie lange die Fluchtwegbeleuchtung zu brennen hat. Oder wo drinnensteht, wo und in welchen Gebäuden man vielleicht Sprinkleranlagen braucht und dergleichen - diese ganzen Spezialbestimmungen gelten natürlich nicht.
Aber es gelten nicht einmal die Spezialbestimmungen, die auf normale Wohnbauten ausgelegt sind, sondern es gelten eben nur die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz, also quasi jene, die ein vernünftig denkender Mensch einhalten würde. Da gehört zum Beispiel dazu, dass man nicht unbedingt den Boden mit Stroh auslegt und nachher einen offenen Kamin darauf stellt, um jetzt ein ganz extremes Beispiel zu nennen. Das ist eine allgemeine Anforderung an den Brandschutz. Da gehört zum Beispiel dazu, dass ich nicht irgendwelche brennbaren Stoffe ausgerechnet neben einer Heizquelle oder neben einer Glühbirne lagere. Das ist eine allgemeine Anforderung an den Brandschutz. Und eine speziellere Bestimmung, weil die allgemeine eben viel zu allgemein ist, wurde dann hier eben getroffen, wenn es um die Dauer von 15 Jahren geht. Da gibt es dann nämlich auch eine Geschichte, wo es heißt, dass dann, wenn das Bauwerk 15 Jahre steht, zusätzlich ausreichende Löschmittel zur Verfügung stehen müssen.
Das heißt, wer immer von Ihnen dieses Gesetz geschrieben hat - vielleicht waren es auch alle sechs gemeinsam, die Beamten waren es ja nicht, weil es keine Regierungsvorlage ist -, hat zumindest erkannt, dass, gerade wenn man besonders lang darin wohnt, das Gefährdungsrisiko höher wird und dass daher natürlich die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz zu wenig sind, dass das nicht ausreicht, und hat daher zusätzlich für die länger stehenden Bauwerke hineingeschrieben: Da brauchst du eben zusätzlich Löschmittel in der Nähe. Offensichtlich. Hätte man das nicht erkannt, hätte man das nicht hineinschreiben müssen, weil sonst gäbe es ja sowieso die speziellen Brandschutzbestimmungen, die aber eben nach diesem Gesetz nicht gelten sollen.
Es gelten auch nicht die speziellen Bestimmungen, sondern eben nur die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene und Gesundheit. Nun, allgemeine Anforderungen an die Hygiene und Gesundheit sind natürlich etwas ganz anderes als etwa die Frage, wie die Be- und Entlüftung von Bädern ausgestattet werden muss. Die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene heißt halt, man muss sich letztendlich so aufführen, dass nicht von diesem Feuchtraum oder von dieser Benutzung dieser Räume dann tatsächlich eine Krankheitsgefährdung ausgeht.
Das ist vom Prinzip her etwa jener Maßstab, der angesetzt wird im mietrechtlichen Kündigungsverfahren. Der Mieterschutz ist ja sehr streng und hat unter anderem bei den Kündigungsbestimmungen einen Punkt dabei, wo es um die unsachgemäße Benutzung des Wohngegenstandes geht. Und der Hauptpunkt an unsachgemäßer Nutzung von Wohngegenständen, der meistens bei Kündigungsgründen dann genommen wird, ist der, wo man salopperweise von „Messies“ spricht. Da geht es um Leute, die ihre Wohnung nicht sauber halten,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular