Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 94 von 251
Afrika! Die Menschrechtskonvention ist dafür ja nicht gedacht (Aufregung bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) und ist dafür auch nicht geeignet, Kollege Maresch.
Und wenn Sie daher, Kollege Maresch, das heute wirklich durchziehen, diesen skandalösen § 71c der Wiener Bauordnung zu schaffen, der grundsätzliche Nachbarrechte, verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte der Wienerinnen und Wiener außer Kraft setzt, dann muss doch die Frage erlaubt sein, ob das wirklich die Lösung sein kann, Kollege Maresch, ob hier Barackenlager in Wien die Lösung sind, Ihre Lösung für ein weltweites Problem ist (Aufregung bei Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi.), für die weltweite Bewegung von zig Millionen Menschen. Dann kann das nicht die Lösung sein, zig Millionen Menschen aus Asien, aus Afrika in Europa aufzunehmen und dann in Barackenlagern in Europa, hier in Wien, unterzubringen. Das kann doch für niemanden wirklich die Lösung sein, Kollege Maresch! Das ist nicht finanzierbar, das ist nicht leistbar! Das Ziel muss daher sein, das Flüchtlingsproblem auch am jeweiligen Kontinent zu lösen. Europäische Flüchtlinge natürlich in Europa, aber asiatische Flüchtlinge in Asien (Heiterkeit bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.), afrikanische Flüchtlinge auch in Afrika! (Beifall bei der FPÖ.)
Und, Kollege Maresch, es können ja auch die ökonomischen, die wirtschaftlichen Probleme, die ja der wahre Grund für diese Massenauswanderung, für diesen Massenexodus sind, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die ökonomischen Probleme, die hinter dieser Massenmigration stehen, natürlich nur am jeweiligen Kontinent gelöst werden, asiatische Probleme in Asien, afrikanische Probleme in Afrika. Ich meine daher, das kann doch nicht Ihr Ernst sein, die ökonomischen Probleme der ganzen Welt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Schwierigkeiten in Asien, in Afrika, hier mitten in Wien mit Barackenlagern lösen zu wollen, meine Damen und Herren! Wenn das wirklich Ihr Ernst ist, wenn Sie darauf bestehen, dann meine ich, das ist heute zu viel, Sie haben damit den Bogen überspannt. Wir werden heute alle unsere parlamentarischen Möglichkeiten ausnutzen, um diesen skandalösen § 71c der Wiener Bauordnung zu verhindern. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Rüdiger Maresch.) Wir werden die Menschen nicht im Stich lassen, meine Damen und Herren! Heute ist die „Lange Nacht der Bürgerrechte“ angesagt, meine Damen und Herren von Rot-Grün! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächste Rednerin ist Frau Abg. Schweiger-Stenzel zum Wort gemeldet.
Abg. Ursula Schweiger-Stenzel (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Einen Tag lang eine solche Diskussion mitzuerleben, die natürlich aus einem politischen Kalkül von meiner Fraktion, der ich angehöre, ausgelöst wurde, ist schon auch ein Schulbeispiel der Demokratie und des Parlamentarismus hier in diesem Landtag, und ich bewundere das, und ich muss ehrlich sagen, ich genieße auch die Debattenbeiträge. Ich finde es gut, dass man das macht, und ich finde es auch legitim, dass man aus diesem Anlass, aus dem Anlass eines kontroversiellen Gesetzesentwurfs hier diese Debatte triggert, wie man so schön sagt. (Beifall bei der FPÖ.) Denn im Grunde genommen hat diese Debatte eigentlich eine völlig überparteiliche Konnotation und Notwendigkeit.
Das sind Probleme, mit denen wir einfach alle zu tun haben und die wir auch alle ernst nehmen, je nach politischer Richtung auf eine andere Weise. Aber ich respektiere die Annäherungen, die es hier gibt. Ich persönlich halte, und deshalb bin ich auch in der Fraktion der Freiheitlichen, die Annäherung der Freiheitlichen Partei an die Frage des Handelns, des Verhaltens, des Lösung Suchens für weltweite Probleme der Migration, die natürlich auch Österreich, auch Wien massiv betreffen, einfach auch für eine vernünftige. Ich halte sie nicht für eine ideologisch verbohrte, und ich bin auch der Meinung, wir sollten die ideologischen Scheuklappen nach Möglichkeit ablegen, wenn wir über diese Probleme sprechen, denn dass Sie hier dieses Gesetz zur Änderung der Bauordnung initiiert haben, ein Gesetz, das die Unterschrift und die Handschrift von Herrn Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch und Georg Niedermühlbichler trägt, den ich natürlich auch schon lange kenne, noch aus meiner bezirkspolitischen Zeit, von Barbara Nowak von den Sozialdemokraten sowie von Herrn Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn von den GRÜNEN, das trägt Ihre Handschrift, wobei ich sagen muss, und da erlaube ich mir eine kleine Spitze, ich habe den Eindruck, die grüne Handschrift ist sichtbarer als die sozialdemokratische! (Beifall bei der FPÖ.)
Und ich muss auch sagen, ich bewundere in diesem Zusammenhang auch die Langmut und auch die Souveränität von Ihnen, Herr StR Ludwig, sich mit Ihren Regierungskollegen hier auch auf eine so gelassene Art und Weise in dieser Frage zu verständigen oder verständigt zu haben. Ich habe den Eindruck, Sie sind der Realitätsnähere, und ich glaube, Sie hätten diese Sache so nicht unbedingt erfunden, wie sie uns heute präsentiert wurde und wie es sie auch die Erregung, sag‘ ich einmal, bei uns ausgelöst hat. (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Wer hat es ausgelöst?) Ja, die Erregung, wer hat es ausgelöst? Ich weiß es nicht, ich glaub‘, es war Thomas Bernhard, aber googeln Sie es, vielleicht kommen‘s drauf. Auf jeden Fall ist diese Gesetzesinitiative natürlich Ausdruck und Ausfluss einer äußerst schwierigen, sozial angespannten Lage in Wien, die natürlich den Stadtvätern und -müttern längst bekannt sein muss. Das ist ja nichts Neues. Es hat sich nicht plötzlich ergeben, es ist ein Prozess. Aber wie ich nur die Begründung dieser Initiative zur Änderung der Bauordnung gelesen habe, ich lese es Ihnen jetzt nicht wieder ganz vor, aber ich will Ihnen nur sagen, worüber ich sozusagen gestolpert bin, das war natürlich der Satz: „Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung“ – ja, also von diesen Unterkünften - „die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die bautechnischen beziehungsweise raumordentlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden. Interessen der Sicherheit und Ge
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