Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 251
Sehr geehrte Damen und Kollegen von Rot-Grün! Es wäre schon interessant, wenn Sie sich das oberösterreichische Gesetz näher anschauen würden. Man hat das tatsächlich, wie es Kollege Stürzenbecher gesagt hat, zum Vorbild genommen, zum Vorbild für diese eigene Novelle. Nur, man hat schlecht abgeschrieben, oder besser gesagt, man wollte nicht richtig abschreiben.
Denn die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Oberösterreichischen Unterbringungs-Sicherstellungsgesetzes sind schon ganz andere. Dort ist nämlich davon die Rede, dass eine größere Anzahl von Personen auf Grund von unerwarteten oder unabwendbaren Ereignissen unterzubringen ist. Was steht in Ihrem Initiativantrag drin? „Auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen“! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist aber ein Unterschied!) Das heißt, Sie haben eine an sich nachvollziehbare, bestimmte Voraussetzung ersetzt durch eine völlig inhaltsleere Zeile, damit Sie Ihrer Verwaltung eine Generalvollmacht ausstellen können.
Wie diese Generalvollmacht letztendlich ausgeübt wird, wissen wir heute nicht. Vielleicht macht man nur einschränkend davon Gebrauch. Aber ich möchte mich nicht davon abhängig machen, dass das tatsächlich nur in einer einschränkenden Art und Weise passiert. Wenn die Behörde meint, sie muss das nicht einschränkend auslegen, dann kann sie die gesamte Bauordnung bei Massivbauten bis zu 15 Jahren für obsolet erklären!
Wir haben im Ausschuss nachgefragt: Wo ist denn so der Unterschied zwischen Leichtbauweise bis zu 6 Monaten und Massivbauweise bis zu 5 und 15 Jahren? Das ist Ziegel- und Betonbauweise bis zu 15 Jahren mit der Ausschaltung der gesamten Bauordnung als Kann-Bestimmung. Das ist eigentlich unerträglich, es ist eines demokratischen, liberalen Rechtsstaates absolut unwürdig. Und es ist vor allem unwürdig, dass wir als Landtagsabgeordnete so etwas beschließen könnten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Im Oberösterreichischen Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz ist übrigens auch eine Höchstzahl für die Unterbringung von Personen enthalten. Und zwar dürfen solche Gebäude maximal für 100 Personen errichtet werden, und das nur für den Fall, dass es unerwartete oder unabwendbare Ereignisse gibt.
Wie schaut das in anderen Bundesländern aus? Es gibt keine einzige Bundesländerbestimmung, die auch nur irgendwie in die Nähe des Textes dieses Initiativantrages kommen könnte. Alle anderen Landesgesetze sind Flüchtlingsunterkünftegesetze. Das ist in Wien nicht der Fall.
Wir haben in Salzburg die Erleichterung der befristeten Aufstellung von Wohncontainern - keine Rede von Massivbauweise! Die gesetzliche Bestimmung ist befristet auf zwei Jahre und endet Mitte 2017.
In Tirol ist es so, dass wir eine Befristung von fünf Jahren vorgesehen haben und dass es ebenfalls eine maximale Personenhöchstzahl für die Gebäude gibt. Und zwar darf das Bauvorhaben für maximal 2 Prozent der Gemeindeeinwohneranzahl ausgelegt sein.
Vorarlberg: Keine Neuerrichtung von Gebäuden, lediglich die Adaptierung schon bestehender Gebäude. Die Gültigkeit ist befristet mit 1.7.2019.
Niederösterreich sieht keine Neuerrichtung von Gebäuden vor. In Niederösterreich geht es nur um die Erweiterung und um die Abänderung bestehender Bauwerke. Wir haben hier eine Befristung auf fünf Jahre, die gesetzliche Bestimmung tritt am 1. Jänner 2023 außer Kraft.
Die Steiermark spricht von Leichtbauweise, Containern, et cetera. Bauliche Maßnahmen sind ausschließlich für die Dauer des Bestehens des Erfordernisses der vorübergehenden Unterbringung zulässig. Danach muss es zur Zurückversetzung in den Ursprungszustand beziehungsweise zur Beseitigung kommen. Das Gesetz ist mit 31.12.2017 befristet.
Kärnten und Burgenland haben keine solchen Gesetze.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf die Gelegenheit wahrnehmen und bei diesem Poststück fünf Beschluss- und Resolutionsanträge einbringen. Die Anträge sind den Fraktionen zugegangen. Ich hoffe, dass heute alle parlamentarischen Initiativen, die von FPÖ und ÖVP gesetzt werden, doch noch dazu beitragen können, dass dieses Gesetz zumindest heute nicht beschlossen wird.
Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um so einen Eingriff in unseren liberalen Rechtsstaat zu verhindern. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Nepp zum Wort gemeldet. Bitte. (Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Ein Widerstandskämpfer! - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Abg. Dominik Nepp (FPÖ): Sehr wichtig, Frau Duzdar! Sie haben es vollkommen erkannt, denn die Bauordnung wird nämlich außer Kraft gesetzt. Aber es ist schon gut, ich werde es Ihnen heute noch genug erklären, dass Sie auch mitbekommen, was Sie hier eigentlich anrichten.
Denn wenn man jetzt sieht, was am Vormittag passiert ist, muss man wirklich sagen, dass es ein Possenspiel der Geschichte ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man bei einer Abstimmung über einen Antrag auf Absetzung dieses so wichtigen Tagesordnungspunkts hier, sage ich jetzt einmal, von Seiten auch der SPÖ und der GRÜNEN absichtlich so einen Tumult provoziert, wo man noch Leute im Nachhinein hereinholt (Abg. Christian Oxonitsch: ... waren genug Leute da!), dass eine Abstimmung nicht mehr möglich war und somit eine Abstimmung wiederholt werden muss. Das zeugt ja schon von einem Demokratieverständnis.
Herr Oxonitsch! Auch wenn Sie jetzt eine Presseaussendung machen, es sei verpönt und eine Unart, hier im Landtag zu reden und zu filibustern, dann sage ich Ihnen da ganz ehrlich: Herr Oxonitsch, wir haben hier ein Recht auf freie Rede, wir haben hier keine Redezeitbeschränkung. (Abg. Christian Oxonitsch: Ja, das nimmt euch niemand weg!) Und dieses demokratische Recht
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