Landtag, 34. Sitzung vom 13.11.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 32
(Beginn um 11 Uhr)
Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die 34. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt haben sich Abg Baxant, Abg Mag Berger-Krotsch, Abg Blind, Abg Mag Jung, Abg Nowak, Abg Prof Dr Vitouch und Abg Walter. Frau LhptmStin Mag Brauner ist von 11 bis12 Uhr verhindert, Frau Abg Mag Duzdar von 14 bis17 Uhr und Frau Abg Teiber von 13 bis15 Uhr.
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, freut es mich, Gäste bei uns begrüßen zu dürfen, und zwar die Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Mittelschule Schopenhauerstraße aus dem 18. Bezirk. Herzlich willkommen und vielen Dank für Ihr Interesse an der Politik. (Allgemeiner Beifall.)
Von Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen wurde ein Verlangen auf Einberufung einer Sitzung des Landtages zum Thema „Das Land Wien wehrt sich gegen radikal-islamistische Tendenzen – schärfere Bedingungen bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften, bei Grundversorgungsleistungen und im Bereich der Jugendwohlfahrt!“ eingebracht. In Entsprechung des § 120 Abs 4 der Wiener Stadtverfassung wurde daher zu dieser Sitzung eingeladen.
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass in Sitzungen des Landtages auf Verlangen keine Geschäftsstücke verhandelt werden. Der Entfall von Fragestunde, Aktueller Stunde und dringlichen Initiativen ist in der Fraktionsvereinbarung festgeschrieben.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich Folgendes bekannt:
Der Abg Mag Kowarik hat am 23. Oktober 2014 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien und Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Volksabstimmungen hinsichtlich Frist für Wahlkarten eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.
Abg Mag Kowarik hat am 23. Oktober 2014 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien hinsichtlich Wahlausschließungsgründen eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.
Ebenso hat der Herr Abg Mag Kowarik am 23. Oktober 2014 gemäß der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien hinsichtlich Vorzugsstimmen eingebracht. Dieser Antrag wurde ebenfalls dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.
Weiters hat der Herr Abg Mag Kowarik am 23. Oktober 2014 gemäß der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien hinsichtlich Ermittlungsverfahren eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.
Die Abgen Dr Stürzenbecher, Mag Berger-Krotsch, Akcay, Florianschütz, Hursky, Matzka-Dojder, Novak, Hebein und Dr Kickert haben am 4. November 2014 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz zur Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 88/2012, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.
Wir kommen nun zur Besprechung des Verlangens. Zur Begründung und als Erstredner hat sich Herr Abg Mag Gudenus zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Gesamtredezeit 40 Minuten beträgt. Ich eröffne die Debatte. Für die folgenden Wortmeldungen möchte ich bemerken, dass die Redezeit für den Erstredner jeder Fraktion 30 Minuten beträgt, die Redezeit jedes weiteren Redners mit 15 Minuten begrenzt ist. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Landtag! Werte Gäste auf der Galerie!
Wir haben diese Sondersitzung verlangt zu einem sehr wichtigen, einem sehr ernsten Thema, das uns, so glauben wir, alle betrifft und auch alle betroffen machen sollte. Es ist aber auch ein Thema, vor dem man die Augen nicht so einfach verschließen darf. Es ist das der radikale Islamismus, der leider mittlerweile auch in Wien Einzug gefunden hat und in Österreich Einzug gefunden hat, und wir sagen einfach heute – und wollen das vielleicht auch mit Ihnen gemeinsam formulieren –, dass sich Wien gemeinsam dagegen wehren soll. Ja, wir stehen zu Religionsfreiheit. Religionsfreiheit ist ein ganz, ganz wichtiges und hohes Gut, und ich bin auch glücklich – und ich gehe davon aus, wir alle sind glücklich –, in einem Land zu leben, in dem Freiheit das höchste Gut ist, aber es darf nicht sein, dass die Religionsfreiheit missbraucht wird, und es darf auch nicht sein, dass sie als Deckmantel für die Propagierung eines politischen Islam oder gar einer Scharia herhalten muss. Das brauchen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber es gibt mittlerweile doch manche hier – jetzt nicht hier im Landtag, aber in Wien, in Österreich –, die glauben halt, Religionsfreiheit muss für alles herhalten. Da wird aber der gewaltige und große Fehler gemacht, nämlich Religionsfreiheit mit Narrenfreiheit zu verwechseln. Religionsfreiheit, ja – es geht um die Ausübung einer Religion, einer Weltreligion, des Islam –, aber wir können uns nicht jeden Narren bieten lassen, der glaubt, den Dschihad nach Wien und nach Österreich bringen zu können, um dann hier den Deckmantel der Religionsfreiheit zu verwenden. (Beifall bei der FPÖ.)
Islamismus ist natürlich eine Religion als Islam, aber es ist auch eine Ideologie, es ist eine Weltan
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