Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 63
dieser Angelegenheit haben? Sie haben dieses natürlich noch immer bei den städtischen Betrieben und Unternehmungen, die es noch gibt, aber nicht bei den ausgegliederten. – Ich freue mich daher, dass Sie endlich die Problematik so wie ich sehen, frage mich aber, wie konkret dieses Problem nun gelöst werden soll und wie der Gemeinderat beziehungsweise die Mitglieder des Gemeinderates ihre ursprünglichen Kompetenzen, die im hohen Ausmaß durch die Ausgliederung verloren gegangen sind, wieder zurückbekommen sollen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Abgeordneter! Fragen Sie bitte den Bürgermeister!
Lhptm Dr Michael Häupl: Er hat mich eh gefragt, wir wollen da nicht pingelig sein!
Ich halte es, ehrlich gesagt, für ein ganz kleines bisschen putzig, vier Tage vor der Nationalratswahl den Vorsitzenden der Exekutive zu fragen, wie er Rechte der Mitglieder der Legislative entsprechend stärken kann! (Abg Dr Wolfgang Ulm: Uns sind sie weggenommen worden!) Aber ich versteh das schon! Ich habe sie nicht weggenommen, weil die Exekutive der Legislative gar nix wegnehmen kann. Das hat die Legislative schon selbst besorgt!
Aber wie dem auch immer sei: Die Realität ist sowohl bei den Fragestellungen, den Zulassungen der Fragestellungen als auch bei der Beantwortung von Fragen hier in der Fragestunde ohnehin anders als das, was wir jetzt diskutieren. Das ändert aber für mich nichts an der Tatsache, dass ich im Hinblick auf Widersprüche, die sich einfach aus der Entwicklung der Zeit heraus ergeben haben, gerne dazu beitragen will, diese aufzulösen. Ich bin überzeugt davon, dass wir, wenn sozusagen die normale Arbeit – wie ich das freundlicherweise jetzt formulieren will – wieder einkehrt, im Rahmen des sogenannten Demokratiepaketes mit Sicherheit auch zumindest betreffend unsere Standpunkte eine Lösung finden können, und es wird dann mit Sicherheit auch noch mit dem Bund gesprochen werden müssen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Ellensohn. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Sie haben eingangs den Fragesteller von der Volkspartei offensichtlich mit Ihrer Antwort überrumpelt, weil Sie eine Antwort gegeben haben, die er sich so nicht vorgestellt hat. Ich freue mich über diese Antwort! Wir sehen, was die Intention des Fragestellers war, aber kaum kommt die Antwort, dass man das auf Bundesebene machen muss, nehme ich schon eine Schrecksekunde bei der Volkspartei wahr. (Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger: Das war keine Schrecksekunde!)
Es scheint einen Unterschied zu geben zwischen dem, was eine Oppositionspartei – die Volkspartei ist in Wien ja nur Oppositionspartei – hier fragt und was sie überall dort tut, wo sie zuständig ist. Aber egal. Sie können vielleicht bei der Landeshauptleutekonferenz einen Vorstoß in diese Richtung machen, denn es sind ja einige Landeshauptleute von der Österreichischen Volkspartei dabei. Wir würden das sehr begrüßen! Können Sie sich das vorstellen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich gehe davon aus, dass das an den derzeitigen Vorsitzenden der LH-Konferenz gerichtet ist. Ich bin bereit, durchaus auch a priori völlig aussichtslos scheinende Vorstöße zu unternehmen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Interpellationsrecht in den einzelnen Landtagen in Österreich höchst unterschiedlich geregelt ist und wir hier im Vergleich zu den Interpellationsrechten in anderen Landtagen fast ein Luxusproblem diskutieren. Ich habe aber andere Landtage nicht zu kritisieren. Diese haben selbst zu entscheiden, wie sie das entsprechend regeln. Die niederösterreichische Fragestunde im Landtag hätte ich mir aber zum Beispiel – nur grundsätzlich – einmal gern angehört. (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.)
Nur grundsätzlich einmal, da reden wir noch gar nicht von Details! (Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger: Machen wir eine Exkursion!) In die Fragestunde? – Da können wir gleich zum Heurigen gehen! (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Das mit der Fragestunde im Niederösterreichischen Landtag wird nix! Das soll jeder Landtag selbst regeln, wie er meint! Ich kann meine Kollegen und Landeshauptleute aber gerne erheitern und trage ihnen das vor.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die Idee mit der Exkursion nach Niederösterreich werde ich überdenken!
Wir kommen zur 3. Zusatzfrage von Herrn Abg Mag Kowarik. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Das mit dem Heurigenbesuch nehmen wir zur Kenntnis!
Eine Anmerkung zur juristischen Ausführung, die sie vorher gemacht haben: Es gibt natürlich sehr wohl Möglichkeiten für Gemeinderatsorgane, die ausgegliederten Bereiche zu kontrollieren, nämlich über das Kontrollamt. Das werden Sie wissen! Dieses Spannungsverhältnis besteht zwar, ich sehe das aber nicht ganz so, wie Sie das ausgeführt haben.
Ich möchte auf noch eine Bemerkung von Ihnen eingehen. Sie haben gemeint, der Chef der Exekutive wird sich darüber nicht sonderlich den Kopf zerbrechen. – Ich interpretiere das nun einmal frei: Der Chef der Exekutive oder die Landesregierung hat ja auch ein Initiativrecht bezüglich Gesetzgebung. Es wäre also interessant, von Ihnen zu wissen, ob es diesbezügliche Überlegungen gibt.
Das interessiert uns insbesondere deshalb, denn wenn man im Regierungsübereinkommen 2010 betreffend „Demokratie und Kontrolle“ nachliest, dann sieht man, dass Sie – ich nehme an, Sie haben dieses Regierungsübereinkommen wesentlich mitzuverantworten – das Problem gemeinsam mit ihren grünen Regierungskollegen erkannt haben. Da ist zu lesen – ich zitiere: „Ausgegliederte Teile der Gemeindeverwaltung sollen einer ausreichenden Kontrolle durch den Wiener Gemeinderat unterworfen sein.“
Ich ziehe daraus den Schluss, dass es derzeit nicht
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