Landtag, 24. Sitzung vom 26.04.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 5
einem strafrechtlichen Sinn zu treffen. Sie sagen, der Kollege Haslinger unterstellt beispielsweise allen männlichen Migranten, Sexualverbrecher zu sein. Das beruht gänzlich auf Phantasie! Hier liegt offensichtlich eine primäre Leseschwäche vor, wenn man den Verfolgungsantrag liest. Lesen Sie einmal den Antrag, bevor Sie auf den Kollegen Haslinger losgehen! (Beifall bei der FPÖ.)
Des Weiteren: Wenn Sie sagen, der Kollege Haslinger ethnisiert hier ein Sexualverbrechen, ist auch das inhaltlich unrichtig. Der Kollege Haslinger hat seine persönliche und offensichtlich auch beruflich begründete Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass es sicher erhebliche Verfolgungsschwierigkeiten gibt. Das entspricht offenbar der Berufserfahrung des Kollegen Haslinger.
Ich bin der Meinung, dass Berufserfahrungen eines erfahrenen Polizisten sicher nicht durch den Kollegen Akkilic zu bewerten sind, sondern dann, wenn der gegebene Zeitpunkt kommt, im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens. Aber eine Moralpredigt des Kollegen Akkilic und eine vorauseilende, auch strafrechtliche Beurteilung sind hier unangebracht und daher abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Stürzenbecher. - Bitte, Herr Dr Stürzenbecher.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Ich muss vorausschicken, wir hätten es an sich begrüßt, dass es dann, wenn wir eine einstimmige Entscheidung des Immunitätskollegiums haben, hier keine Debatte darüber gibt, weil das dann nicht notwendig ist, weil es ja tatsächlich so ist, dass das Immunitätskollegium einen Vorschlag erstattet und dass nicht hier über den Fall an sich debattiert wird. (Demonstrativer Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Das ist einfach überhaupt nicht der Fall. Es ist so, dass das Verhalten des Herrn GR Haslinger natürlich auf das Schärfste zu verurteilen ist. Was Herr GR Haslinger gemacht hat, ist politisch-moralisch auf das Schärfste zu verurteilen und wird auch von der großen Mehrheit des Hauses verurteilt! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Es ist aber auch so, dass wir hier als Landtag und vorher als Immunitätskollegium nicht juristisch darüber urteilen, ob der § 283 - und jetzt braucht ihr nicht gleich wieder zu klatschen, das ist eine Selbstverständlichkeit -, es ist nicht unsere Aufgabe, zu beurteilen, ob der § 283 Abs 2 Strafgesetzbuch, Verhetzung, erfüllt ist. Das ist nicht unsere Aufgabe als Gesetzgebungsorgan. Das muss das Gericht machen und wird es auch machen. Aber es wird es dann machen, wenn der Herr Haslinger nicht mehr Landtagsabgeordneter ist.
Es ist auch so, dass die Verjährung gehemmt ist. Das heißt, wenn der Herr Haslinger sein Mandat verliert oder wenn er zurücktritt - was durchaus eine Möglichkeit wäre, um sozusagen das zu klären -, dann wird das Gericht amtswegig, denn in dem Fall ist es ein Offizialdelikt, feststellen, ob der § 283 Abs 2 erfüllt wurde oder nicht. Das ist eine Sache des Gerichtes. Also wäre es durchaus eine Möglichkeit zurückzutreten, dann sozusagen das klären zu lassen und dann wieder eine Entscheidung zu treffen.
Aber wir als Landtag haben hier eben nur zu entscheiden, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist oder nicht. Der ist eindeutig gegeben! Das ist nun einmal so, und es ist unsere absolute Praxis in diesem Haus, dass wir, wenn ein politischer Zusammenhang gegeben ist, nicht ausliefern. Wenn dieses Haus irgendwann diese Praxis ändern will, ist das möglich. Aber derzeit, in den letzten, vielen Fällen, egal, ob davon ein Grüner betroffen war oder ein Blauer betroffen war oder ein Schwarzer betroffen war, war es immer so, dass nicht ausgeliefert wurde.
Das entspricht auch der Praxis im Nationalrat. Grundsätzlich ist die Immunität ein wichtiges Institut, das die gesetzgebenden Körperschaften vor Übergriffen der Exekutive schützen soll. Das ist historisch gewachsen, und das hat bis zu einem gewissen Grad auch heute noch seinen Sinn. Wenn das jedoch dauernd vorsätzlich missbraucht wird, indem man unter dem Schutz der Immunität Handlungen setzt, die absolut nicht wünschenswert sind, könnte in der Bevölkerung schon der Eindruck entstehen, dass es sich hiebei um ein Privileg handelt, und der Druck auf die politischen Mandatare wachsen, dass das geändert wird. – Deshalb mein Appell: Niemand soll die Immunität dazu ausnützen, um über andere herzuziehen und gar über solche, die sich nicht wehren können. Hinzu kommt auch noch, dass ein Unterschied besteht, ob man einen Streit quasi untereinander oder über eine Volksgruppe hat.
Deshalb noch einmal zusammengefasst: Politisch-moralisch ist das Verhalten des Herrn Haslinger auf das Schärfste zu verurteilen. Wir als Landtag haben rein juristisch zu beurteilen, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist. – Dieser ist gegeben, und deshalb ist der Empfehlung der Frau Berichterstatterin Folge zu leisten. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ellensohn. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Es war natürlich zu befürchten, dass die Diskussion von der FPÖ gleich für einen Gegenangriff genutzt wird. Das ist ja die übliche Strategie, wenn man etwas sagt. Auf die Idee, sich zu entschuldigen, kommt ja überhaupt nie jemand in dieser Fraktion! (Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger: Wer hat begonnen?) Und es ist auch frech ... (Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Wer hat denn begonnen?) Ich sage Ihnen, wer begonnen hat. Herr Abg Senol Akkilic hat hier sehr ruhig versucht, Ihnen zu zeigen, dass es auch eine andere Möglichkeit gäbe, von der wir ja angenommen haben, dass Herr Haslinger sie in der Tagesordnung bei einem früheren Punkt nutzen möchte, bei dem es um den türkisch-österreichischen Verein gegangen ist, um sich zu entschuldigen. Es wurde pauschal eine Gruppe beleidigt. Ich weiß nicht, ob überhaupt alle diese OTS gelesen haben, ich tue Ihnen den Gefallen jetzt nicht, dass ich Ihnen das vorlese, denn dann freuen Sie sich; Sie müssen selbst untereinander ausmachen,
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