Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 36
ein Transparenzpaket vorgeschlagen: beispielsweise in der Deckelung der Zuschläge im Bereich Richtwertmieten, beispielsweise im deutlichen Reduzieren der befristeten Mietverhältnisse. Die befristeten Mietverhältnisse sind starke Kostentreiber am privaten Wohnungsmarkt. Aber auch, dass man etwa verschiedenen Mietformen, die derzeit nicht im Mietrechtsgesetz festgelegt sind, in das Mietrechtsgesetz hereinholt. – Das heißt, hier habe ich auch Vorschläge gemacht, auch an den Bundesgesetzgeber, und ich würde mich sehr freuen, wenn es uns gelingt, parteiübergreifend im Parlament Entscheidungen zu treffen, die zum Wohle der Mieterinnen und Mieter sind.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die nächste Zusatzfrage stellt der Herr Abg Walter. – Bitte.
Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Landesrat! Guten Morgen, Herr Präsident!
Sie haben ja schon ausführlich gesagt – und die Zahlenlage belegt das –, wie es mit den Vormerkscheinen im Gemeindebau ausschaut. Sie haben dann auch auf die Frage, wie es mit den Standards ausschaut, selber festgestellt, dass wir in Wien einen sehr hohen Standard haben.
Jetzt lautet die eine Frage: Können Sie sich vorstellen, diesen Standard etwas zu reduzieren, damit man dann etwas mehr Wohnungen bauen kann? Denn ich sage jetzt einmal, wir haben ja heute Standards, bei denen im geförderten Wohnbau Schwimmbäder am Dach sind und so weiter. Und da stellt sich mir immer die Frage, ob das im sozialen Wohnbau notwendig ist oder nicht?
Die zweite Frage, die Sie angesprochen haben, ist die Grundstücksbevorratung. Sie sind ja auch der Präsident des Wohnfonds, und wenn ich mich richtig erinnere, haben wir im Wohnfonds zirka zwei Millionen Quadratmeter Grundstücksreserven. Sie haben gesagt, Sie würden gerne über die Bauordnung eine Widmungskategorie Wohnbau einführen. Jetzt frage ich Sie, wo nehmen Sie dann die Grundstücke dafür her, und auf welche Grundstücke soll diese Kategorie geförderter Wohnbau draufkommen? Denn in der Regel sind ja diese Grundstücke nicht in öffentlichen, sondern in privaten Händen, was de facto ja bedeutet, dass diejenigen Grundstücksbesitzer dann einen gedeckelten Preis auf ihr Grundstück haben werden.
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Vielleicht zuerst zu den Grundstücken. Ja, es ist richtig, dass auf Grund der Bevölkerungsentwicklung in Zukunft natürlich noch viel stärker auf die Entwicklung des Immobilienmanagements zu achten ist. Das ist auch der Grund, warum ich alle Stadtratskolleginnen und -kollegen animieren konnte, dass wir gemeinsam eine Immobilienstrategie entwickeln, die auch, wie ich meine, in sehr, sehr guten Gängen ist, und bei der ich davon ausgehe, dass es Sinn macht, das gesamte Immobilienportfolio der Stadt auch in der Gesamtheit einzusetzen und auch darauf zu schauen, in welchen Bereichen wir Grundstücke veräußern können und in welchen Grundbereichen wir Grundstücke beispielsweise im Baurecht weitervergeben, aber prinzipiell auch Eigentümer der Grundstücke bleiben. Tendenziell versuchen wir, im Bereich der Grundstücke eher möglichst wenig zu veräußern, außer dort, wo es auch besonders Sinn macht. Wir vertreten jetzt auch im Wohnfonds eher die Linie, dass wir sehr viele Projekte, vor allem dort, wo wir den Mieterinnen und Mietern verstärkt entgegenkommen wollen, im Baurecht vergeben und dass wir natürlich den Ankaufprozess auch im Wohnfonds Wien weiter auf sehr hohem Niveau aufrechterhalten wollen. Auf Grund der gesetzlichen Einschätzung – und das sehe ich jetzt auch bei der Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“ – wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, einen Grundstückseigentümer zu zwingen, auf seinem Grundstück förderbaren Wohnbau zu ermöglichen. Aber es sind in der Bauordnung zumindest festgelegte Rahmenbedingungen definiert, damit die technischen Gegebenheiten so ausgestaltet sind, dass dort auf diesem Grundstück förderbarer Wohnbau zum Beispiel durch Wohnungsgrößen – die definiert werden, oder durch andere technische Rahmenbedingungen – so festgelegt werden, dass der Verkauf in Richtung geförderter Wohnbau verstärkt motiviert wird.
Ich habe auch schon mehrfach allen gemeinnützigen und gewerblichen Bauträgern angeboten, dass wir auch am Immobilienmarkt sehr stark gemeinsam auftreten. Denn nichts ist schlimmer, als wenn Grundstückseigentümer das Gefühl haben, sie können einen Bauträger gegen den anderen ausspielen. Sinn macht es hier, gemeinsam nach Grundstücken zu schauen, diese auch anzukaufen und sie dann auch für den förderbaren Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Von daher gibt es, wenn man so will, auf der einen Seite die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf der anderen Seite aber die durchaus auch strategischen Überlegungen, dass Stadt und Bauträger hier auch gemeinsame Interessen vertreten.
Zur ersten Frage, was wir tun können, um die Baukosten zu reduzieren: Es gibt in der Diskussion immer die allgemeine Bereitschaft, zu sagen, man möchte die Bauordnung vereinfachen oder Leistungen, die in der Bauordnung definiert sind, reduzieren. Wenn man sich das aber dann genauer anschaut und dann fragt, wo konkret, kommt man sehr bald drauf, dass das sehr viel schwieriger ist. Denn beim Brandschutz, beim Schallschutz, bei der Erdbebensicherheit, bei der Barrierefreiheit, bei der Wärmedämmung werden wir sicher nicht zurückgehen. Warum soll jetzt die Qualität im geförderten Wohnbau, bei diesen angesprochenen Themen wie zum Beispiel der altersgerechten Nutzung von Wohnungen schlechter sein als in anderen Bereichen?
Dort, wo ich dir allerdings recht gebe, ist, ob es uns nicht gelingt, gemeinsam darüber nachzudenken, wie wir die hohe Qualität halten, aber trotzdem Mieten reduzieren können. Das habe ich jetzt in monatelanger, sehr konzentrierter Arbeit in Abstimmung mit universitären Einrichtungen, mit der TU, mit Bauträgern, mit Experten aus der Bauwirtschaft gemacht, indem wir beispielsweise versuchen, das Verhältnis von Brutto- und Nettoge
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