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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 47

 

getan wurde oder es geht oft um Säumnisse. Es geht um unterschiedliche Interpretationen, um uneinheitliche Auffassungen und da ist der Rechtsstaat gefordert, um auch Doppelgleisigkeiten abzuschaffen und spezifische Interpretationen, die dann eben davon abhängen, bei welchem Kollegen in der Verwaltung, bei welchem Beamten bin ich gelandet und wie sieht das Ergebnis der Auskunftserteilung aus. Ich denke, an diesen Dingen werden wir arbeiten müssen.

 

Ich bedanke mich auch sehr für die wohlwollende und wertschätzende Evaluation unserer Arbeit. Ich nehme das gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Wir haben mehr als 35 Expertinnen und Experten, hoch anerkannte Juristinnen und Juristen und die damit zusammenhängende Verwaltung, ohne die funktionierte unsere Arbeit nicht. Wir bemühen uns auch, unseren eigenen Prinzipien gerecht zu werden. Ich bitte auch im Zusammenhang mit der von Frau Abg Anger-Koch angesprochenen Auslandsadoptions-Causa noch auf den Hinweis von Volksanwalt Kostelka hinweisen zu dürfen. Er hat ausgeführt, der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Wir rechnen also entweder noch mit einem Berichtsteil, aber jedenfalls steht seine abschließende Einschätzung Ihnen allen ganz sicher auf Anfrage aktuell zur Verfügung. Also wenn Ihnen das wichtig ist, wenn Sie darüber Auskunft haben wollen, seien Sie so freundlich und wenden Sie sich an uns.

 

Meine Damen und Herren, die Frage der Ausgliederung, des roten Fadens der durchgehenden Debatte ist schon angesprochen worden. Ich will mich jetzt nicht noch einmal mit einzelnen Fällen beschäftigen, die Volksanwaltschaft hat das im Bericht getan. Die Stellungnahme der Landesregierung konnten Sie auch zum Teil nachlesen oder interpretieren. Ich denke, in Wirklichkeit müsste es uns daran gelegen sein, dass es die Volksanwaltschaft eigentlich nicht bräuchte, obwohl es eine sehr traditionelle, in modernen und etablierten Demokratien selbstverständlich eingerichtete Kontroll- und Beschwerdestelle ist. Also ich formuliere mein Ziel, nicht nur als Vorsitzende des Kollegialorgans, dass es die Volksanwaltschaft nicht bräuchte, weil die Verwaltung, wie man wienerisch sagt, wie am „Glöckerl" funktioniert. Ich denke aber, dass wir uns in einer konstruktiven Diskussion und Interpretation des Berichts spätestens nächstes Jahr wiedersehen werden und darauf freue mich. Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön, Frau Volksanwältin, auch für Ihren Einsatz und für Ihren Besuch hier im Wiener Rathaus, dem Sie ja auch einige Zeit angehört haben.

 

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist so einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Der erste Antrag, eingebracht von der FPÖ, betrifft die Prüfkompetenzerweiterung auf ausgegliederte Unternehmen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE, das ist nicht die erforderliche Mehrheit, der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen zum Beschlussantrag der ÖVP, FPÖ und der GRÜNEN betreffend Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz. Hier wurde die Zuweisung an die zuständige amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal beantragt. - Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dieser Antrag ist einstimmig zugewiesen.

 

Wir kommen zum Antrag der ÖVP betreffend Verankerung und positive Satzung der Bescheidausstellungspflicht hinsichtlich der Zuerkennung beziehungsweise Ablehnung von Sozialhilfeleistungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz. Hier wurde die sofortige Abstimmung des Antrags beantragt. - Wer diesem Antrag zustimmt, bitte um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, Freiheitliche und GRÜNE, es ist nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen zum Antrag 4 betreffend Novellierung des Wiener Behindertengesetzes. Hier wurde die Zuweisung des Antrags an den Herrn Landeshauptmann verlangt. Wer mit dieser Zuweisung einverstanden ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist so einstimmig beschlossen.

 

Der letzte Antrag wurde von der FPÖ eingebracht und betrifft die Adoption von Kindern aus dem Ausland. Hier wurde die Zuweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend, Information und Sport beantragt. - Ich bitte jene Damen und Herren, die mit dieser Zuweisung einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist auch so einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 2.

 

Ich darf noch die Frau Volksanwältin verabschieden. Herzlichen Dank noch einmal für Ihre Arbeit und alles Gute weiterhin. (Allgemeiner Beifall.)

 

Postnummer 2 betrifft den Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2007. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Bericht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Ing Mag Dworak zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich sehe im Kuratoriumsbericht 2007 der Museen der Stadt Wien Licht und Schatten. Vorerst möchte ich positiv die nachfolgenden Punkte anführen.

 

1. Es ist sicherlich die positive Entwicklung der Bilanz und der Ertragssituation der Museen zu begrüßen. Allein

 

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