Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 47
getan wurde oder es geht oft um Säumnisse. Es geht um unterschiedliche Interpretationen, um uneinheitliche Auffassungen und da ist der Rechtsstaat gefordert, um auch Doppelgleisigkeiten abzuschaffen und spezifische Interpretationen, die dann eben davon abhängen, bei welchem Kollegen in der Verwaltung, bei welchem Beamten bin ich gelandet und wie sieht das Ergebnis der Auskunftserteilung aus. Ich denke, an diesen Dingen werden wir arbeiten müssen.
Ich bedanke mich auch sehr für die wohlwollende und
wertschätzende Evaluation unserer Arbeit. Ich nehme das gerne an unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Wir haben mehr als 35 Expertinnen
und Experten, hoch anerkannte Juristinnen und Juristen und die damit
zusammenhängende Verwaltung, ohne die funktionierte unsere Arbeit nicht. Wir
bemühen uns auch, unseren eigenen Prinzipien gerecht zu werden. Ich bitte auch
im Zusammenhang mit der von Frau Abg Anger-Koch angesprochenen
Auslandsadoptions-Causa noch auf den Hinweis von Volksanwalt Kostelka hinweisen
zu dürfen. Er hat ausgeführt, der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Wir
rechnen also entweder noch mit einem Berichtsteil, aber jedenfalls steht seine
abschließende Einschätzung Ihnen allen ganz sicher auf Anfrage aktuell zur
Verfügung. Also wenn Ihnen das wichtig ist, wenn Sie darüber Auskunft haben
wollen, seien Sie so freundlich und wenden Sie sich an uns.
Meine Damen und Herren, die Frage der Ausgliederung,
des roten Fadens der durchgehenden Debatte ist schon angesprochen worden. Ich
will mich jetzt nicht noch einmal mit einzelnen Fällen beschäftigen, die
Volksanwaltschaft hat das im Bericht getan. Die Stellungnahme der
Landesregierung konnten Sie auch zum Teil nachlesen oder interpretieren. Ich
denke, in Wirklichkeit müsste es uns daran gelegen sein, dass es die
Volksanwaltschaft eigentlich nicht bräuchte, obwohl es eine sehr traditionelle,
in modernen und etablierten Demokratien selbstverständlich eingerichtete
Kontroll- und Beschwerdestelle ist. Also ich formuliere mein Ziel, nicht nur
als Vorsitzende des Kollegialorgans, dass es die Volksanwaltschaft nicht
bräuchte, weil die Verwaltung, wie man wienerisch sagt, wie am „Glöckerl"
funktioniert. Ich denke aber, dass wir uns in einer konstruktiven Diskussion
und Interpretation des Berichts spätestens nächstes Jahr wiedersehen werden und
darauf freue mich. Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön, Frau Volksanwältin, auch für Ihren Einsatz und für Ihren Besuch hier im
Wiener Rathaus, dem Sie ja auch einige Zeit angehört haben.
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist
geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden
Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit
der Hand. – Das ist so einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschluss- und
Resolutionsanträge.
Der erste Antrag, eingebracht von der FPÖ, betrifft
die Prüfkompetenzerweiterung auf ausgegliederte Unternehmen. In formeller
Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag die
Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ
und GRÜNE, das ist nicht die erforderliche Mehrheit, der Antrag ist somit
abgelehnt.
Wir kommen zum Beschlussantrag der ÖVP, FPÖ und der
GRÜNEN betreffend Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im Wiener
Antidiskriminierungsgesetz. Hier wurde die Zuweisung an die zuständige
amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und
Personal beantragt. - Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um
ein Zeichen mit der Hand. – Dieser Antrag ist einstimmig zugewiesen.
Wir kommen zum Antrag der
ÖVP betreffend Verankerung und positive Satzung der Bescheidausstellungspflicht
hinsichtlich der Zuerkennung beziehungsweise Ablehnung von
Sozialhilfeleistungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz. Hier wurde die
sofortige Abstimmung des Antrags beantragt. - Wer diesem Antrag zustimmt, bitte
um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, Freiheitliche und GRÜNE, es ist
nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag 4 betreffend Novellierung
des Wiener Behindertengesetzes. Hier wurde die Zuweisung des Antrags an den
Herrn Landeshauptmann verlangt. Wer mit dieser Zuweisung einverstanden ist,
bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist so einstimmig beschlossen.
Der letzte Antrag wurde von der FPÖ eingebracht und betrifft
die Adoption von Kindern aus dem Ausland. Hier wurde die Zuweisung an den
Ausschuss für Bildung, Jugend, Information und Sport beantragt. - Ich bitte
jene Damen und Herren, die mit dieser Zuweisung einverstanden sind, um ein
Zeichen mit der Hand. – Das ist auch so einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 2.
Ich darf noch die Frau Volksanwältin verabschieden.
Herzlichen Dank noch einmal für Ihre Arbeit und alles Gute weiterhin. (Allgemeiner Beifall.)
Postnummer 2 betrifft den Bericht des
Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2007. Ich bitte den
Berichterstatter, Herrn Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny:
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bitte um Zustimmung zu diesem Bericht.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem
Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Ing Mag Dworak zum Wort gemeldet. Ich
erteile es ihm.
Abg Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Ich sehe im Kuratoriumsbericht 2007 der Museen der
Stadt Wien Licht und Schatten. Vorerst möchte ich positiv die nachfolgenden
Punkte anführen.
1. Es ist sicherlich die positive
Entwicklung der Bilanz und der Ertragssituation der Museen zu begrüßen. Allein
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