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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 47

 

ich mich daher genau damit beschäftigt habe und auch mit den Kollegen aus Stockholm gesprochen habe: Die Drittelteilung wurde mir bestätigt - da bin ich auch inhaltlich anderer Meinung -; was mir aber auch ganz klar übermittelt wurde, ist, dass der durchschnittliche Wert in Schweden 10 bis 11 Stunden pro Tag inklusive Arbeitsassistenz ist, also dass sich das da schon anders darstellt, weil wir ja sozusagen hier nicht für die Arbeitsassistenz aufkommen - die gibt es ja zusätzlich - und wir von einer 24-Stunden-Assistenz sprechen. Und als ich meinen Kollegen dort gesagt habe, dass wir das gerade eingeführt haben, haben sie gesagt, also nein, da sind sie weit davon entfernt, das machen sie nicht, und das halten sie eigentlich auch für nicht finanzierbar. – Ich wollte dies nur zu Ihrer „Nicht-Frage" als „Nicht-Antwort" anmerken.

 

Was die Persönliche Assistenz betrifft, geht es mir darum, dass die Menschen jene Leistung bekommen, die sie hier brauchen. Und es gibt die Zusage, dass alle, die in diesen Bereich fallen, die Leistung auch bekommen werden. Sie wissen, ich habe ursprünglich von rund 130 gesprochen, von denen ich ausgegangen bin, weil das eben jene im Pilotprojekt waren; mit 175 Anträgen plus der erhöhten Monatspauschale liegen wir ohnedies schon weit darüber. Und es werden all jene, die da hereinfallen, diese Leistung auch bekommen. - Wir sehen, dass das die Realität ist, und die Realität ist das, was für die Menschen wichtig ist.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Die 3. Anfrage (FSP - 04226-2008/0001 - KFP/LM) ist von Herrn Abg Mag Ebinger ebenfalls an die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales gerichtet. (Mit dem Inkrafttreten des neuen Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes im September 2007 wurden die sanitätspolizeilichen Obduktionen drastisch reduziert. Die Gerichtsmediziner schlagen nun bereits Alarm und sprechen von zumindest 100 Verdachtsfällen auf Fremdverschulden, die als solche nicht erkannt bzw weiter verfolgt wurden. Gibt es Ihrerseits Überlegungen, das Gesetz zu novellieren und sanitätspolizeiliche Obduktionen in ausreichender Anzahl zu ermöglichen?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Danke für diese Anfrage, denn Sie geben mir damit auch die Gelegenheit, einige in der Öffentlichkeit immer wieder falsch dargelegte Fakten klarzustellen.

 

Zunächst: Es ist richtig, dass der Wiener Landtag im Juni 2007 eine Novelle des Leichen- und Bestattungsgesetzes beschlossen hat. Ich erinnere daran, und wir werden das ja auch in unserer nächsten Gemeinderatsausschusssitzung diskutieren können, dass damals ein überaus kritischer Rechnungshofbericht über die Gebarung des Departments für Gerichtliche Medizin der Medizinuniversität Wien dazu geführt hat und dass diese Gesetzesänderung der Landtag einstimmig beschlossen hat.

 

Das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz hat, und darauf ist klar und deutlich hinzuweisen, zur primären Zielsetzung nicht die kriminalistische Aufklärung - das ist ganz klar eine Aufgabe des Bundes, des Innenministeriums und des Justizministeriums -, sondern dient vielmehr der Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge für die Bevölkerung.

 

Ich erinnere auch daran, dass der Rechnungshof die Situation mehrfach kritisch beleuchtet hat und die Stadt Wien aufgefordert hat, die Obduktionen in KAV-Spitälern durchführen zu lassen - wie das übrigens nicht im KAV, aber in den anderen Trägern in allen anderen Bundesländern außer in Wien bisher schon der Fall war. Es wurde kritisiert, dass die Zahl der sanitätsbehördlichen Obduktionen im Vergleich zu anderen Bundesländern unverhältnismäßig hoch war - zum Beispiel hat Wien bei gleicher Bevölkerungszahl 60 Mal so viele Obduktionen gehabt, wie das in Niederösterreich der Fall war - und dass die sanitätsbehördlichen Obduktionen von Amtsärzten und Amtsärztinnen anzuordnen waren.

 

Wir haben auf diese Vorwürfe oder Kritikpunkte des Rechnungshofes reagiert, beziehungsweise Sie haben reagiert und das Leichen- und Bestattungsgesetz den gesetzlichen Bestimmungen der anderen Bundesländer angepasst - also hier nicht eine strengere oder weniger strenge Regelung, als sie in irgendeinem anderen Bundesland besteht, gemacht.

 

Und die immer wieder von Ihnen genannte Zahl - ich nehme an, dass Sie diese so wie ich auch aus den Medien haben, weil das die Gerichtsmediziner immer behaupten - von angeblich 100 unentdeckten Verdachtsfällen auf Fremdverschulden durch die Reduktion der Obduktionen ist weder nachvollziehbar noch irgendwie belegbar. Und wenn dem so wäre, läge hier die Zuständigkeit auch sicherlich beim Bundesministerium für Inneres.

 

Tatsache ist, dass es jetzt so ist, dass beim geringsten Verdacht auf Fremdverschulden die Totenbeschauärzte vor Ort die Beschau unterbrechen und die Bundespolizeidirektion Wien einschalten - und genau so ist es im Leichen- und Bestattungsgesetz geregelt - und die Polizei dann sagen muss, ja, wir brauchen in diesem Fall eine gerichtliche Obduktion, oder wir brauchen diese nicht.

 

Ich verweise noch einmal auf die Zuständigkeit von uns, der Stadt Wien, bezüglich der Totenbeschau und allfälliger damit verbundener angeordneter gesundheitsbehördlicher Obduktionen, wie sie im Leichen- und Bestattungsgesetz auch vorgesehen sind. - Eine Zuständigkeit für die Abklärung forensischer Fragestellungen oder bei Verdacht auf Fremdverschulden ist auf Seiten des Landes Wien nicht gegeben. Diese Entscheidung muss von der Bundespolizeidirektion und der Staatsanwaltschaft getroffen werden. Und mir ist auch keine Initiative bekannt, dass das geändert werden sollte. Was wir jetzt in Wien haben, ist jene Regelung, die seit Jahrzehnten in acht anderen Bundesländern gilt.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Mag Ebinger gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener

 

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