Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 47
ich mich daher genau damit beschäftigt habe und auch mit den Kollegen aus Stockholm gesprochen habe: Die Drittelteilung wurde mir bestätigt - da bin ich auch inhaltlich anderer Meinung -; was mir aber auch ganz klar übermittelt wurde, ist, dass der durchschnittliche Wert in Schweden 10 bis 11 Stunden pro Tag inklusive Arbeitsassistenz ist, also dass sich das da schon anders darstellt, weil wir ja sozusagen hier nicht für die Arbeitsassistenz aufkommen - die gibt es ja zusätzlich - und wir von einer 24-Stunden-Assistenz sprechen. Und als ich meinen Kollegen dort gesagt habe, dass wir das gerade eingeführt haben, haben sie gesagt, also nein, da sind sie weit davon entfernt, das machen sie nicht, und das halten sie eigentlich auch für nicht finanzierbar. – Ich wollte dies nur zu Ihrer „Nicht-Frage" als „Nicht-Antwort" anmerken.
Was die Persönliche Assistenz betrifft, geht es mir
darum, dass die Menschen jene Leistung bekommen, die sie hier brauchen. Und es
gibt die Zusage, dass alle, die in diesen Bereich fallen, die Leistung auch
bekommen werden. Sie wissen, ich habe ursprünglich von rund 130 gesprochen, von
denen ich ausgegangen bin, weil das eben jene im Pilotprojekt waren; mit 175
Anträgen plus der erhöhten Monatspauschale liegen wir ohnedies schon weit
darüber. Und es werden all jene, die da hereinfallen, diese Leistung auch
bekommen. - Wir sehen, dass das die Realität ist, und die Realität ist das, was
für die Menschen wichtig ist.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Die 3. Anfrage (FSP - 04226-2008/0001 -
KFP/LM) ist von Herrn Abg Mag Ebinger ebenfalls an die amtsführende
Stadträtin für Gesundheit und Soziales gerichtet. (Mit dem Inkrafttreten des
neuen Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes im September 2007 wurden die
sanitätspolizeilichen Obduktionen drastisch reduziert. Die Gerichtsmediziner
schlagen nun bereits Alarm und sprechen von zumindest 100 Verdachtsfällen auf
Fremdverschulden, die als solche nicht erkannt bzw weiter verfolgt wurden. Gibt
es Ihrerseits Überlegungen, das Gesetz zu novellieren und sanitätspolizeiliche
Obduktionen in ausreichender Anzahl zu ermöglichen?)
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Danke für diese Anfrage, denn Sie geben mir damit
auch die Gelegenheit, einige in der Öffentlichkeit immer wieder falsch
dargelegte Fakten klarzustellen.
Zunächst: Es ist richtig, dass der Wiener Landtag im
Juni 2007 eine Novelle des Leichen- und Bestattungsgesetzes beschlossen hat.
Ich erinnere daran, und wir werden das ja auch in unserer nächsten
Gemeinderatsausschusssitzung diskutieren können, dass damals ein überaus
kritischer Rechnungshofbericht über die Gebarung des Departments für
Gerichtliche Medizin der Medizinuniversität Wien dazu geführt hat und dass
diese Gesetzesänderung der Landtag einstimmig beschlossen hat.
Das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz hat, und
darauf ist klar und deutlich hinzuweisen, zur primären Zielsetzung nicht die
kriminalistische Aufklärung - das ist ganz klar eine Aufgabe des Bundes, des Innenministeriums
und des Justizministeriums -, sondern dient vielmehr der Sicherstellung der
Gesundheitsfürsorge für die Bevölkerung.
Ich erinnere auch daran, dass der Rechnungshof die
Situation mehrfach kritisch beleuchtet hat und die Stadt Wien aufgefordert hat,
die Obduktionen in KAV-Spitälern durchführen zu lassen - wie das übrigens nicht
im KAV, aber in den anderen Trägern in allen anderen Bundesländern außer in
Wien bisher schon der Fall war. Es wurde kritisiert, dass die Zahl der
sanitätsbehördlichen Obduktionen im Vergleich zu anderen Bundesländern
unverhältnismäßig hoch war - zum Beispiel hat Wien bei gleicher
Bevölkerungszahl 60 Mal so viele Obduktionen gehabt, wie das in
Niederösterreich der Fall war - und dass die sanitätsbehördlichen Obduktionen
von Amtsärzten und Amtsärztinnen anzuordnen waren.
Wir haben auf diese Vorwürfe oder Kritikpunkte des
Rechnungshofes reagiert, beziehungsweise Sie haben reagiert und das Leichen-
und Bestattungsgesetz den gesetzlichen Bestimmungen der anderen Bundesländer
angepasst - also hier nicht eine strengere oder weniger strenge Regelung, als
sie in irgendeinem anderen Bundesland besteht, gemacht.
Und die immer wieder von Ihnen genannte Zahl - ich
nehme an, dass Sie diese so wie ich auch aus den Medien haben, weil das die
Gerichtsmediziner immer behaupten - von angeblich 100 unentdeckten
Verdachtsfällen auf Fremdverschulden durch die Reduktion der Obduktionen ist
weder nachvollziehbar noch irgendwie belegbar. Und wenn dem so wäre, läge hier
die Zuständigkeit auch sicherlich beim Bundesministerium für Inneres.
Tatsache ist, dass es jetzt so ist, dass beim
geringsten Verdacht auf Fremdverschulden die Totenbeschauärzte vor Ort die
Beschau unterbrechen und die Bundespolizeidirektion Wien einschalten - und
genau so ist es im Leichen- und Bestattungsgesetz geregelt - und die Polizei
dann sagen muss, ja, wir brauchen in diesem Fall eine gerichtliche Obduktion,
oder wir brauchen diese nicht.
Ich verweise noch einmal auf die Zuständigkeit von
uns, der Stadt Wien, bezüglich der Totenbeschau und allfälliger damit
verbundener angeordneter gesundheitsbehördlicher Obduktionen, wie sie im
Leichen- und Bestattungsgesetz auch vorgesehen sind. - Eine Zuständigkeit für
die Abklärung forensischer Fragestellungen oder bei Verdacht auf
Fremdverschulden ist auf Seiten des Landes Wien nicht gegeben. Diese
Entscheidung muss von der Bundespolizeidirektion und der Staatsanwaltschaft
getroffen werden. Und mir ist auch keine Initiative bekannt, dass das geändert
werden sollte. Was wir jetzt in Wien haben, ist jene Regelung, die seit
Jahrzehnten in acht anderen Bundesländern gilt.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke. - Die
1. Zusatzfrage wird von Herrn Mag Ebinger gestellt. – Bitte, Herr
Abgeordneter.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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