Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 47
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Heinz Hufnagl: Einen schönen
guten Morgen, meine Damen und Herren des Wiener Landtages!
Ich darf die 21. Sitzung der laufenden
Legislaturperiode für eröffnet erklären.
Mir liegen eine Reihe von Entschuldigungen vor,
nämlich von Herrn Abg Mag Gudenus, Frau Abg Korosec, Frau Abg
Mag Korun, Frau Abg Ludwig-Faymann, Frau Abg Dr Pilz, Frau Abg
Mag Ringler, Frau Abg Rubik, Herrn Abg Stark und Herrn Abg Dipl-Ing
Stiftner. Bis 11 Uhr ist des Weiteren Herr Abg Bacher-Lagler entschuldigt.
Wir kommen zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 04223-2008/0001 -
KGR/LM) wurde von Herrn Abg Mag Rüdiger Maresch gestellt und ist an
die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Die
EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht für die Erstellung der Lärm-Aktionspläne eine
weitreichende Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Im Gegensatz zu den
diesbezüglichen Regelungen anderer Bundesländer ist im Wiener Umgebungslärmschutzgesetz
keine Bürgerbeteiligung vorgesehen und auch eine Dauer für die
Stellungnahmefrist für die Bezirksvorstehungen ist nicht angeführt. Für welchen
Zeitpunkt ist die Vorlage einer Novelle des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes
geplant, mit der der Wiener Bevölkerung, wie in der EU-Umgebungslärmrichtlinie
vorgesehen, die Möglichkeit gegeben wird, zu den Lärm-Aktionsplänen Stellung zu
nehmen?)
Frau Mag Sima, ich darf um die Beantwortung
bitten.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Schönen
guten Morgen!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wien war das erste
Bundesland in Österreich, das die EU-Richtlinie auf Landesebene umgesetzt hat.
Das Wiener Umgebungslärmschutzgesetz wurde bereits am 3. März 2006 und die
entsprechende Verordnung am 31. März 2006 kundgemacht.
Und in diesem § 11 des Wiener
Umgebungslärmschutzgesetzes ist gemäß den europäischen Vorgaben, das möchte ich
hier wirklich betonen, auch die Öffentlichkeitsbeteiligung geregelt. Sie
wissen, wir haben das über die Bezirksvorsteher beziehungsweise
Bezirksvorsteherinnen vorgesehen, die die Möglichkeit haben, innerhalb einer
bestimmten Frist zum Aktionsplan Stellung zu nehmen. Konkret war die Frist vom
6. Juni bis zum 23. Juni 2008. - Es handelt sich hier also, und das
möchte ich nochmals betonen, um eine rechtskonforme Umsetzung der
EU-Richtlinie, und ich sehe deswegen eigentlich nicht wirklich einen
Novellierungsbedarf.
Die Lärmkarten und Konfliktpläne unsererseits wurden
dem Bundesministerium fristgerecht bis 30. Juni 2007 übermittelt, und die
Aktionspläne bis zum 30. Juni 2008. Sie wissen, dass ein
Veröffentlichungszeitpunkt im Gesetz nicht vorgesehen ist, lediglich der
Zeitpunkt der Erstellung. Warum das Ministerium bisher noch nicht
veröffentlicht hat, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht sagen. Ich kann es
nur vermuten, nämlich dass es damit zusammenhängt, dass andere Bundesländer das
noch nicht gebracht haben und offensichtlich der Herr Bundesminister vor hat,
das alles in einem gemeinsam zu veröffentlichen.
Okay, wir belassen es einmal dabei.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner
Klub im Rathaus): Danke schön für den ersten Teil der Antwort, ...
Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend): Es freut mich, dass Sie sich die Frage zugeteilt haben,
Kollege Maresch. Sie sind in der Tat am Wort.
Abg Mag Rüdiger Maresch (fortsetzend):
Wunderbar. Das war ein bisschen überraschend: Weil die Frau Stadträtin so
unmittelbar gemeint hat, sie wird mir dann nachher auch noch etwas sagen, habe
ich mir gedacht, jetzt treten wir in einen Dialog ein. – Danke schön, dass Sie
mich darauf hingewiesen haben, dass ich jetzt auch fragen darf.
Also, meine Frage ist: Die BezirksvorsteherInnen -
sozusagen die Öffentlichkeit, die Sie als Öffentlichkeit bezeichnen - hatten in
Wien jetzt vom 6. bis zum 23. Juli, meines Wissens, Zeit, also einen
Zeitraum von ein bisschen über zwei Wochen. Wie erklären Sie sich, dass das
beim oberösterreichischen und beim burgenländischen Umgebungslärmschutzgesetz -
das eine eine schwarz-grüne Landesregierung, das andere eine rote
Landesregierung – jeweils sechs Wochen sind? - Das hätte ich ganz gerne
gewusst, warum hier dieser auf zwei Wochen eingeschränkte Zeitraum gewählt
wurde.
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich
glaube, dass jedes Land sozusagen hier die Möglichkeit ausgenutzt hat, das so
zu regeln, wie es für richtig gehalten wurde. Wir haben uns auf diesen Zeitraum
geeinigt. - Andere Erklärungsmöglichkeiten sehe ich keine.
Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage
wird von Herrn Abg Parzer gestellt. - Bitte.
Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Liebe Frau Stadträtin! Eine Frage an Sie: Was
werden Sie unternehmen, um für die durch die ÖBB von Lärm geplagten Bürger
recht bald bei den ÖBB Lärmschutzwände einzufordern?
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Noch
einmal, bitte.
Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Was werden Sie unternehmen, um für die durch die
ÖBB von Lärm geplagten Bürger in Wien Lärmschutzwände durch die ÖBB aufstellen
zu lassen? Wie lange wird das noch dauern?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima:
Sie wissen vielleicht, Herr Abgeordneter, dass wir ja bereits seit dem Jahr
2001 aus genau diesem Grund mit den ÖBB ein Übereinkommen haben. Seitdem bin
ich noch nicht hundertprozentig zufrieden, aber zufriedener, denn vorher ist
das sehr, sehr schleppend vorangegangen. Jetzt ist es mittlerweile so, dass wir
und die ÖBB je 1,8 Millionen EUR jährlich in einen Topf einzahlen und
dann die verschiedenen Strecken abarbeiten, wobei es eine Prioritätenliste
gibt, die die MA 22 erstellt hat, die sich aus den Faktoren
Bevölkerungsdichte, Fahrfrequenz, Lärmfrequenz zusammensetzt. Das arbeiten wir
dann wirklich Punkt für Punkt ab. Ich glaube, dass wir
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