Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 67
ausgerichtet bekommen, die Wiener Ärztekammer und die Österreichische Ärztekammer in der Person des Präsidenten Dorner schon ankündigen, dass das nicht hingenommen wird, dass man hier den Klageweg beschreiten will, wenn es ohnehin schon so ist, dass man sich mit der Ärztekammer in dieser Sache streiten muss, dann könnte man sich wenigstens richtig streiten und sozusagen in einem Aufwaschen auch gleich eine Lösung vorschlagen, die dann Nägel mit Köpfen darstellt.
Ich gebe dem Herrn Kollegen Ebinger insofern recht,
dass es hier auch eine Zuständigkeit des Bundes und des Ministers Hahn gibt.
Ich möchte eine Anregung aufgreifen, die der Patientenanwalt von
Niederösterreich, Herr Bachinger, gemacht hat, der im Zuge der Debatte um die
Privathonorare dafür plädiert hat, dass es eine Österreich-weit einheitliche Lösung
geben soll. Angesichts der Kompetenzzersplitterung sicher eine strenge Übung,
aber dem Herrn Minister Hahn könnte man durchaus mit auf den Weg geben, dass
das sinnvoll wäre.
In diesem Sinne würde ich Sie, Frau Stadträtin,
bitten, die 12 Prozent Infrastrukturbeitrag - ich gehe davon aus, Sie
werden das Gesetz heute beschließen - nicht als in Erz gegossen anzusehen. Sie
verschenken viel Geld, das der kommunalen Gesundheitsversorgung fehlt. Sie
sollten davon Abstand nehmen und Lösungen machen, die nachhaltig und gerecht
sind. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt die Frau Abg
Korosec.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Nachdem wir über Gesundheitspolitik reden, hätte ich
auch einen Vorschlag, Frau Landesrätin oder Herr Präsident. Wenn man hier in
den Raum hereinkommt, hat es so eine schlechte Luft. Vielleicht könnte man
einmal eine andere Klimaanlage überlegen. Es ist wirklich fast nicht zumutbar.
Am Nachmittag gibt es hier praktisch schon bald keinen Sauerstoff mehr. Wir
sollten ja alle noch gut im Geiste sein und wir sollten nachdenken. (Abg
Rosemarie Polkorab: Dort oben sind die Türen offen!) Ich würde sagen, vielleicht
kann man das anregen. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Dr Sigrid Pilz.)
Herr Kollege Ebinger, Sie haben mich ein bisschen
enttäuscht! Gerade Ihnen als Beamter muss bekannt sein, dass für das
Dienstrecht nicht der Wissenschaftsminister zuständig ist, sondern die
Ministerin Bures. (Abg Dr Herbert Madejski: Der Wissenschaftsminister soll froh
sein, dass er überhaupt irgendwo erwähnt wird!) Also daher ist das ins Leere
gegangen. Aber man kann ja immer noch etwas dazulernen, Herr Ebinger! (Beifall
bei der ÖVP. - Abg Dr Matthias Tschirf: Dienstrechtskompetenz, bitte!)
Meine Damen und Herren, wir haben heute das Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987 zur Änderung. Grund der Änderung, das hat
meine Frau Kollegin Pilz schon sehr klar gesagt, ist nicht der Veränderungswille
unserer Frau Landesrätin, sondern Grund ist schlicht und einfach das Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes vom 17.3.2007, wo eben die Bestimmung des
§ 45 Abs 3 als verfassungswidrig aufgehoben wurde.
Wir von der Wiener ÖVP werden diesem Gesetz zustimmen,
allerdings ist eine Reihe von Wünschen offen geblieben. Wir werden vor allem
deshalb zustimmen, weil es unserem Gerechtigkeitssinn entspricht, dass die
12 Prozent, die in allen Krankenanstalten der Gemeinde Wien bereits
eingehoben werden, auch im AKH eingehoben werden. Und wir werden zustimmen,
weil der § 17 eingefügt wird, dass, wenn nachgereichte Befunde auf
bösartige oder schwere Erkrankungen hinweisen, Patientinnen und Patienten
persönlich aufgeklärt werden müssen und das auch in der Krankengeschichte zu
dokumentieren ist. Für jenen Patienten vom Hanusch-Krankenhaus, der jahrelang
nichts von seiner Krebserkrankung erfahren hat, hilft das leider nichts mehr,
aber für die Zukunft. Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Aber, meine Damen und Herren, ich muss trotzdem
sagen, es ist mir unverständlich, dass die Wiener Landesregierung, dass der
Wiener Landeshauptmann, dass die zuständige Landesrätin längst überfällige
Veränderungen nicht vornehmen. Auch das hat Kollegin Pilz schon gesagt, es
haben die Oppositionsparteien immer wieder darauf hingewiesen. Das hat Sie,
Frau Landesrätin, aber auch Ihre Vorgängerinnen, überhaupt nicht beeindruckt.
Auch die Empfehlungen des Rechnungshofes, der wohl unverdächtig in der
politischen Positionierung ist, haben Sie ignoriert, so wie halt in vielen
Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens in Wien!
Warum ich sage, dass wir zwar zustimmen, aber dass
doch einige Wünsche offen bleiben, hängt damit zusammen, dass Sie auf einiges
nicht eingegangen sind. Eine Zusammenfassung auf restliche Gebühren wäre
durchaus möglich gewesen, wie es auch der Rechnungshof gefordert hat. Auch die
Ärztinnen und Ärzte des AKH haben sich eine Mindestbeteiligung an den
Sonderhonoraren verdient. Einfach nur 12 Prozent Infrastrukturbeitrag einzuführen,
greift zu kurz. Leider fehlt im Gesetz eine diesbezügliche Regelung. Der
Rechnungshof hat das in seiner Stellungnahme ebenfalls bedauert, dass eben
keine transparente Honoraraufteilung zwischen den Ärzten eingeführt wird. Auch
die Kontrollkompetenz Rechnungshof und Kontrollamt hätte noch eindeutiger
festgelegt werden können. Es ist schade, denn wenn man ein Gesetz novelliert,
dann sollte man die Chance nützen, dass alles umfassend geschieht.
Bezüglich Verfassungswidrigkeit streiten sich die
Verfassungsrechtler. Frau Landesrätin, Sie haben in der Ausschusssitzung
gesagt, dass Sie sehr optimistisch sind, weil es bei der Einhebung des
Infrastrukturbeitrages im AKH eben ins Zivilrecht und nicht ins Dienstrecht
geht. Frau Landesrätin, Sie werden wissen, was Sie tun. Sie werden sich auch
beraten haben lassen. Die Verantwortung liegt bei Ihnen!
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, der Verfassungsgerichtshof zwingt Sie zum Handeln zum Vorteil für das
AKH. Immerhin geht es um zirka 1,5 bis 1,8 Millionen EUR im Jahr. Es
ist zum Vorteil des
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