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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 74

 

Das haben wir alles schon gehört!) Dann hören Sie das noch einmal, Frau Kollegin. Es sollte eigentlich Ihr ureigenstes Anliegen sein, die Bevölkerung des 15. Bezirkes zu vertreten. (Abg Dr Claudia Laschan: Genau darum geht es!) Das machen Sie leider nur sehr selten, wie ich den Eindruck habe. Hören Sie sich an, was ich zu sagen habe, dann können Sie sich auch noch zu Wort melden. (Beifall bei der FPÖ.) Immer das Gleiche.

 

Noch einmal: Wir haben am 1. September das Stadthallenparkpickerl bekommen, und es wurde auch bei allen Gelegenheiten betont, dass diese Regelung nur ein Pilotversuch ist, der bis zum 30.6.2007 probeweise eingeführt wird, der nachher einer gründlichen Überprüfung und Evaluierung zu unterziehen ist, um die tatsächlichen Auswirkungen auch tatsächlich auswerten zu können.

 

Wenige Tage nach Einführung des Pickerls hat es sich die Stadtverwaltung nicht nehmen lassen, bereits rigoros zu strafen. Die ungenügende Kundmachung stiftete von Anfang an Verwirrung, und die Verdrängung von Parkplatzsuchenden in die angrenzenden Gebiete führte zu erbosten Reaktionen von Anrainern. (Abg Dr Claudia Laschan: Ja, ja!) Das werden auch Sie wissen.

 

Erst im Jahr 2006 wurden dann doch noch zusätzliche blaue Bodenmarkierungen am Rande der Zone angebracht. Auch daran werden Sie sich vielleicht erinnern können.

 

Am 1. Mai 2006 führten dann eben diese massiv fortgesetzten Beschwerden der angrenzenden Anrainer zum nächsten Verwirrungsversuch der Stadtregierung. (Abg Dr Claudia Laschan: Sie brauchen das nicht herunterzulesen!) Frau Kollegin, Sie können sich gerne nachher noch einmal melden. Die Bewohner einiger Straßenblöcke bis zur Selzergasse im 15. Bezirk und außerdem im 16. Bezirk können seit dem 1. Mai des letzten Jahres nun auch ein Parkpickerl für diese Zone erwerben.

 

Am 28. Juni des letzten Jahres hat dann der Unabhängige Verwaltungssenat Wien in einem Berufungsbescheid festgestellt – auch der wird Ihnen hoffentlich bekannt sein –, dass die Kundmachung innerhalb der Zone, innerhalb so genannter linearer Kurzparkzonen zu verwirrend ist und daher Bestrafte kein Verschulden trifft. Damit war es dann sozusagen amtlich, dass die Kundmachung dieser Parkpickerlverordnung mangelhaft ist.

 

Interessant in dem Zusammenhang war auch das, was der ARBÖ gesagt hat und was der ARBÖ für einen Tipp herausgegeben hat. Er hat gesagt: Strafe nicht einzahlen, auf die Zusendung der Anzeige warten und dagegen Einspruch erheben. Außerdem hat der ARBÖ damals festgestellt: Alle jene, die ihren Erlagschein bereits eingezahlt haben, schauen leider durch die Finger. (Abg Dr Claudia Laschan: Was wollen Sie damit beweisen?) Was ich damit beweisen will? Eigentlich ist es ja nicht so schwer, was ich damit beweisen will (Abg Dr Herbert Madejski: Die Unzufriedenheit der Leute!): Dass Leistung und Gegenleistung hier leider Gottes nicht übereinstimmen.

 

Außerdem, nachdem aus dem Stadtratbüro immer gemeldet wurde, dass die Stadthallenkurzparkzone rechtlich absolut wasserdicht sei – so steht es im Pressedienst –, hat man sich dann doch noch durchgerungen und hat Zusatztafeln angebracht – auch das werden Sie vielleicht wissen –, auf denen auf die generelle Zone aufmerksam gemacht werden soll. Die Frage ist, ob das nicht dann noch mehr zur allgemeinen Verwirrung beigetragen hat.

 

Jetzt kommen wir zum Nächsten, Frau Kollegin. Kurios ist auch die Vorgangsweise der Stadt Wien bezüglich der Präsentation einer von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Studie eben zur Parkraumbewirtschaftung im Bereich um die Stadthalle. – Ja, jetzt gehen Sie, jetzt reicht es Ihnen, ja? In der Bezirksvertretung wurde beschlossen, dass eben das Ergebnis dieser Studie von einem Vertreter der MA 46 präsentiert werden soll. Bei jener Sitzung der Verkehrskommission – die war am 29. März 2006, also vor einem Jahr – teilte der Vertreter der MA 46 dann mit, dass er von seinem Vorgesetzten die Weisung bekommen hat, die Studie nicht vorzulegen und nichts dazu zu berichten. – An und für sich eine interessante Sache.

 

Der Bezirk hat entsprechend und adäquat darauf reagiert. Die Vorsitzende der Verkehrskommission aus unserem Bezirk, im Übrigen eine Sozialdemokratin, hat in einem Brief – der Brief datiert vom 5. Juni 2006 – dem Stadtrat das Befremden der Kommission diesbezüglich mitgeteilt. Auch das ist vielleicht nicht ganz uninteressant in dem Zusammenhang.

 

Auch ich selber habe mich in der Zone strafen lassen und habe natürlich gegen die ergangene Strafverfügung Einspruch erhoben. Nach Monaten hat mir dann die Behörde in einem knappen Schreiben mitgeteilt, dass das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt wird. Andere Bürger haben sich leider nicht so zur Wehr gesetzt und haben sich rechtswidrig strafen lassen und zahlen müssen.

 

Wir sehen, die Durchführung des Pilotprojektes war also von Anfang an und fortlaufend mit Pleiten und Pannen durchsetzt. Kassiert wurde dennoch ganz kräftig.

 

Und jetzt kommt der nächste Anschlag auf die Bezirksbevölkerung. Im Zuge der Erhöhung des Anrainerparkpickerls wird auch für die Region Stadthalle eine Tariferhöhung von 55 auf 60,60 EUR kommen, ohne dass der Parkpickerlwerber irgendeine Mehrleistung dafür bekommt. Auch da sind wir im 15. Bezirk leider wieder einmal das Stiefkind der Wiener Stadtverwaltung. Interessant: Der Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien hat in seiner Aussendung von einem Sonderfall gesprochen. Da können wir uns eh schon vorstellen, was das bedeutet.

 

Wir wissen also, trotz des noch laufenden Pilotversuches – das darf man ja nicht vergessen, das war ja als Pilotversuch gedacht – ist bereits die Erhöhung des Parkpickerls vorgesehen. Außerdem wurde offensichtlich auch schon die Erweiterung der Zone fast auf den gesamten oberen Teil des 15. Bezirkes beschlossen – wir haben es ja schon gehört –, und auch das schon vor Abschluss des Versuchszeitraumes. Klüger wäre wohl, zuerst den Versuch auslaufen zu lassen, gemeinsam mit

 

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