Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 74
Das haben wir alles schon gehört!) Dann hören Sie das noch einmal, Frau Kollegin. Es sollte
eigentlich Ihr ureigenstes Anliegen sein, die Bevölkerung des 15. Bezirkes
zu vertreten. (Abg Dr Claudia Laschan:
Genau darum geht es!) Das machen Sie leider nur sehr selten, wie ich den
Eindruck habe. Hören Sie sich an, was ich zu sagen habe, dann können Sie sich
auch noch zu Wort melden. (Beifall bei der FPÖ.) Immer das Gleiche.
Noch einmal: Wir haben am 1. September das Stadthallenparkpickerl bekommen, und es wurde auch bei allen Gelegenheiten betont, dass diese Regelung nur ein Pilotversuch ist, der bis zum 30.6.2007 probeweise eingeführt wird, der nachher einer gründlichen Überprüfung und Evaluierung zu unterziehen ist, um die tatsächlichen Auswirkungen auch tatsächlich auswerten zu können.
Wenige Tage nach Einführung des Pickerls hat es sich
die Stadtverwaltung nicht nehmen lassen, bereits rigoros zu strafen. Die
ungenügende Kundmachung stiftete von Anfang an Verwirrung, und die Verdrängung
von Parkplatzsuchenden in die angrenzenden Gebiete führte zu erbosten
Reaktionen von Anrainern. (Abg Dr Claudia
Laschan: Ja, ja!) Das werden auch Sie wissen.
Erst im Jahr 2006 wurden dann doch noch zusätzliche
blaue Bodenmarkierungen am Rande der Zone angebracht. Auch daran werden Sie sich
vielleicht erinnern können.
Am 1. Mai 2006 führten dann eben diese
massiv fortgesetzten Beschwerden der angrenzenden Anrainer zum nächsten
Verwirrungsversuch der Stadtregierung. (Abg
Dr Claudia Laschan: Sie brauchen das nicht herunterzulesen!) Frau Kollegin,
Sie können sich gerne nachher noch einmal melden. Die Bewohner einiger
Straßenblöcke bis zur Selzergasse im 15. Bezirk und außerdem im
16. Bezirk können seit dem 1. Mai des letzten Jahres nun auch ein
Parkpickerl für diese Zone erwerben.
Am 28. Juni des letzten Jahres hat dann der
Unabhängige Verwaltungssenat Wien in einem Berufungsbescheid festgestellt –
auch der wird Ihnen hoffentlich bekannt sein –, dass die Kundmachung innerhalb
der Zone, innerhalb so genannter linearer Kurzparkzonen zu verwirrend ist und
daher Bestrafte kein Verschulden trifft. Damit war es dann sozusagen amtlich,
dass die Kundmachung dieser Parkpickerlverordnung mangelhaft ist.
Interessant in dem Zusammenhang war auch das, was der
ARBÖ gesagt hat und was der ARBÖ für einen Tipp herausgegeben hat. Er hat
gesagt: Strafe nicht einzahlen, auf die Zusendung der Anzeige warten und
dagegen Einspruch erheben. Außerdem hat der ARBÖ damals festgestellt: Alle
jene, die ihren Erlagschein bereits eingezahlt haben, schauen leider durch die
Finger. (Abg Dr Claudia Laschan: Was
wollen Sie damit beweisen?) Was ich damit beweisen will? Eigentlich ist es
ja nicht so schwer, was ich damit beweisen will (Abg Dr Herbert Madejski: Die Unzufriedenheit der Leute!):
Dass Leistung und Gegenleistung hier leider Gottes nicht übereinstimmen.
Außerdem, nachdem aus dem Stadtratbüro immer gemeldet
wurde, dass die Stadthallenkurzparkzone rechtlich absolut wasserdicht sei – so
steht es im Pressedienst –, hat man sich dann doch noch durchgerungen und hat
Zusatztafeln angebracht – auch das werden Sie vielleicht wissen –, auf denen
auf die generelle Zone aufmerksam gemacht werden soll. Die Frage ist, ob das
nicht dann noch mehr zur allgemeinen Verwirrung beigetragen hat.
Jetzt kommen wir zum Nächsten, Frau Kollegin. Kurios
ist auch die Vorgangsweise der Stadt Wien bezüglich der Präsentation einer von
der Gemeinde in Auftrag gegebenen Studie eben zur Parkraumbewirtschaftung im
Bereich um die Stadthalle. – Ja, jetzt gehen Sie, jetzt reicht es Ihnen, ja? In
der Bezirksvertretung wurde beschlossen, dass eben das Ergebnis dieser Studie
von einem Vertreter der MA 46 präsentiert werden soll. Bei jener Sitzung
der Verkehrskommission – die war am 29. März 2006, also vor einem
Jahr – teilte der Vertreter der MA 46 dann mit, dass er von seinem
Vorgesetzten die Weisung bekommen hat, die Studie nicht vorzulegen und nichts
dazu zu berichten. – An und für sich eine interessante Sache.
Der Bezirk hat entsprechend und adäquat darauf
reagiert. Die Vorsitzende der Verkehrskommission aus unserem Bezirk, im Übrigen
eine Sozialdemokratin, hat in einem Brief – der Brief datiert vom
5. Juni 2006 – dem Stadtrat das Befremden der Kommission
diesbezüglich mitgeteilt. Auch das ist vielleicht nicht ganz uninteressant in
dem Zusammenhang.
Auch ich selber habe mich in der Zone strafen lassen
und habe natürlich gegen die ergangene Strafverfügung Einspruch erhoben. Nach
Monaten hat mir dann die Behörde in einem knappen Schreiben mitgeteilt, dass
das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt wird. Andere Bürger haben sich leider
nicht so zur Wehr gesetzt und haben sich rechtswidrig strafen lassen und zahlen
müssen.
Wir sehen,
die Durchführung des Pilotprojektes war also von Anfang an und fortlaufend mit
Pleiten und Pannen durchsetzt. Kassiert wurde dennoch ganz kräftig.
Und jetzt
kommt der nächste Anschlag auf die Bezirksbevölkerung. Im Zuge der Erhöhung des
Anrainerparkpickerls wird auch für die Region Stadthalle eine Tariferhöhung von
55 auf 60,60 EUR kommen, ohne dass der Parkpickerlwerber irgendeine
Mehrleistung dafür bekommt. Auch da sind wir im 15. Bezirk leider wieder
einmal das Stiefkind der Wiener Stadtverwaltung. Interessant: Der Presse- und
Informationsdienst der Stadt Wien hat in seiner Aussendung von einem Sonderfall
gesprochen. Da können wir uns eh schon vorstellen, was das bedeutet.
Wir wissen also, trotz des noch
laufenden Pilotversuches – das darf man ja nicht vergessen, das war ja als
Pilotversuch gedacht – ist bereits die Erhöhung des Parkpickerls vorgesehen.
Außerdem wurde offensichtlich auch schon die Erweiterung der Zone fast auf den
gesamten oberen Teil des 15. Bezirkes beschlossen – wir haben es ja schon
gehört –, und auch das schon vor Abschluss des Versuchszeitraumes. Klüger wäre
wohl, zuerst den Versuch auslaufen zu lassen, gemeinsam mit
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