Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 79 von 104
Änderung bedürfen." Kollege Pfeiffer, sagen Sie
nicht, dass ich etwas falsch gesagt habe, wenn Sie nicht einmal wissen, was ich
zitiere! (Abg Gerhard Pfeiffer: Kaiserliche Polizeiordnung!)
Zweitens, zur Frage der
Gewerbeordnung: Da müssen Sie auch genau aufpassen. Da habe ich nämlich gesagt:
Landläufig, und das wird in manchen Bundesländern anders ausgelegt, weil die
Gewerbebehörden in den Ländern manchmal eben ein bisschen falsch liegen. Darauf
muss man sie aufmerksam machen. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das ist
Bundesbestimmung! Das ist ein Bundesgesetz! Da können Sie nicht die Landes...!)
Die Tiroler wissen es. Die Tiroler sagen: Natürlich ist die Gewerbeordnung
anzuwenden, weil es ein so genanntes freies Gewerbe ist. Aber die sagen auch -
und den Satz muss man genau lesen, um ihn auch zu verstehen und nicht nur
anderen zu sagen, dass sie sich nicht auskennen - Folgendes: "Personen,
denen Asyl gewährt wird ..."
Einer Asylwerberin ist noch nicht Asyl gewährt
worden! Sie hat einen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz, aber ihr ist noch
nicht Asyl gewährt worden. Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die man
auseinander halten muss. Das muss man schon sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, lesen Sie es: "denen Asyl gewährt
wird". Und noch dazu unter der Voraussetzung, dass sie sich nach den für
sie in Betracht kommenden Rechtsvorschriften zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit bereits in Österreich aufhalten dürfen. Aber die vorläufige Gewährung
eines Aufenthaltstitels aufgrund des Asylgesetzes, wodurch noch kein
vollständiges Asyl zugesprochen wurde, berechtigt nicht zur Ausübung eines
Erwerbes, sondern die berechtigt zum Aufenthalt! Deswegen kommt sie dann auch
in die Grundversorgung, damit sie eben nicht arbeiten muss. (Abg Gerhard
Pfeiffer: Das ist falsch!) Dass Sie das noch immer nicht verstehen, ist
wirklich schwierig.
Drittens: Ich berichtige Sie hinsichtlich der
Gewerbeordnung. Er steht sogar im 4. Absatz auf der ersten Seite des
Antrages - Sie haben ihn nicht einmal gelesen -, dort steht er drin, der
§ 14 der Gewerbeordnung, und genau diese Frage: Asylstatus oder
Asylwerberin. Dass Sie den Unterschied nicht verstehen, tut mir Leid, aber ich
muss Sie berichtigen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Es ist dazu
niemand mehr zum Wort gemeldet. Die Besprechung des Dringlichen Antrags ist
somit beendet.
Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem
Herrn Landeshauptmann zu.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den eingebrachten
Beschlussantrag der GRÜNEN-Fraktion betreffend Ausbau der
Beratungseinrichtungen. (Abg Gerhard Pfeiffer in Richtung Abg Günther
Barnet: Asylanten sind Menschen, denen Asyl gewährt wurde! Keine Ahnung! Geht
hinaus und will andere belehren!)
Darf ich um Aufmerksamkeit bitten, wir wollen
abstimmen. (Abg Gerhard Pfeiffer: Ich darf auch einmal einen Zwischenruf
machen!) Ja, ich verweise nur auf die Abstimmung, damit man zuhört.
Wir stimmen ab über den Beschlussantrag der GRÜNEN
bezüglich des Ausbaus der niederschwelligen Beratungseinrichtungen. In
formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und
Personal verlangt.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem
zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist mit den Stimmen der
GRÜNEN und der SPÖ so geschehen.
Wir kommen nun zur Postnummer 6. Sie betrifft
die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung
- Wiener Antidiskriminierungsgesetz.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag
Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte, über das Wiener Antidiskriminierungsgesetz
zu diskutieren und es einem Beschluss zuzuführen. - Danke schön.
Präsident Johann Römer: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung
erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Zum Wort gemeldet ist Frau StRin Mag Vassilakou. Ich
erteile ihr das Wort.
StRin Mag Maria Vassilakou: Sehr
geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Werte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Kollege Pfeiffer,
"Asylant" ist eine Beschimpfung für einen Menschen, der ... (Abg
Gerhard Pfeiffer: Ja, Sie tun schon wieder um Worte herumreden! Wir reden aber
Deutsch! Tun Sie nicht ...!) Das ist eine Beschimpfung, ein
Beschimpfungswort, ein verächtliches Wort für einen Flüchtling. Sprechen Sie
doch einfach von Flüchtlingen, das macht das Leben von uns allen hier drinnen
viel einfacher. (Abg Gerhard Pfeiffer: Warum sprechen sie nicht von
Migrantinnen? Das ist Ihnen noch lieber! Das sind Leute, die von da nach dort
ziehen!)
Nun zum Antidiskriminierungsgesetz, das übrigens
keine Handhabe bietet, um gegen Verächtlichmachung von Menschen in dieser Stadt
vorgehen zu können. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das habe ich nicht getan! - Abg
Johannes Prochaska: Sie können das nicht definieren, ob das verächtlich ist!)
Die heutige Rede hätte eigentlich eine feierliche Rede werden sollen und auch
werden können. In der Tat gibt es einen Grund zum Feiern, denn endlich gibt es
in Wien ab heute ein Antidiskriminierungsgesetz. Das ist etwas, das lang genug
gefordert worden ist, sowohl von den GRÜNEN als auch von einer Vielzahl von
Menschen, von Vereinen, von NGOs, von Communities, die in dieser Stadt seit
Jahrzehnten leben. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Die Stadt Wien reiht sich damit
ein in die Riege jener Städte, die seit Jahrzehnte solche Gesetze haben, die
seit Jahrzehnten eine Antidiskriminierungspolitik und
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