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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 104

 

Wer mit der Zuweisung einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Auch das ist einstimmig zugewiesen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die Zweite Lesung vornehmen lassen. – Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe von den in Wien stattfindenden freiwilligen öffentlichen Versteigerungen, Versteigerungsabgabegesetz, aufgehoben wird.

 

Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg Ekkamp, die Verhandlung einzuleiten. (Abg Franz Ekkamp: Es gibt ja keine Wortmeldung!)

 

Ach ja, wir haben keine Wortmeldung. Bitte wir kommen sofort zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in Erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist somit einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die Zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist auch in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 5. Sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die MitarbeiterInnenvorsorge für Bedienstete der Gemeinde Wien, Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz, mit dem die Besoldungsordnung 1994 - 24. Novelle - und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 -20. Novelle - geändert werden.

 

Berichterstatterin ist die Frau amtsf StRin Mag Brauner.

 

Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte um Diskussion und Beschlussfassung der schon beschriebenen Novellen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegt ebenfalls hier keine Wortmeldung vor.

 

Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in Erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in Erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die Zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Somit ist das Gesetz auch in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir hätten jetzt noch 5 Minuten bis 16 Uhr.

 

Darf ich Ihr Einverständnis voraussetzen, dass wir nun zu dem Verlangen kommen, das von den Abgen Strache und Barnet eingebracht wurde oder gibt es wegen der 5 Minuten irgendwelche Einwände? - Das ist nicht der Fall.

 

Es geht um den an den Herrn Landeshauptmann gerichteten Dringlichen Antrag betreffend prostituierte Asylwerber gemäß § 38 Abs 2 der Geschäftsordnung und ich frage: Wird die Verlesung gewünscht? (Abge Heinz-Christian Strache und Mag Hilmar Kabas: Nein!)

 

Das ist nicht der Fall oder vielleicht doch, damit alle wissen, worum es geht? (Abge Günther Barnet und Dr Helmut GÜNTHER: Nein, nein!) Gut.

 

Ich sehe daher von der Verlesung ab und gebe nun für die folgende Begründung des Verlangens auf Dringliche Behandlung dieses Antrags dem Herrn Abg Strache das Wort. Ich mache ihn darauf aufmerksam, dass gemäß § 38 der Geschäftsordnung seine Redezeit 20 Minuten beträgt. Bitte, Herr Abg Strache.

 

Abg Heinz-Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir haben seit gut zwei Monaten eine Entwicklung in Wien zu beobachten, die sehr besorgniserregend ist und aus folgenden Gründen besorgniserregend ist, nämlich aus asylpolitischen Gründen und aus menschenrechtlichen Gründen, die justizpolitisch, sicherheitspolitisch und auch frauenrechtlich für uns einen wirklichen Skandal der Sonderklasse darstellt, dass das in dieser Stadt und in diesem Land, nämlich in Wien, stattfinden kann.

 

Wir haben eine Situation, wo in unserer Stadt Asylanten, sprich Asylantinnen, als Prostituierte tätig sein können, tätig sein dürfen, weil man ihnen in dieser Stadt die Genehmigung im Zusammenspiel mit Polizeidirektion Wien und Magistratsabteilung dafür gibt. Wir haben eine Situation, wo Asylantinnen ein Taggeld von 20 EUR bekommen und laut Asylgesetzgebung keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen dürften, die aber hier in dieser Stadt durch den Bescheid der Polizeidirektion Wien und in dem Fall der Magistratsabteilung einen legalen Status erhalten haben und ich sage, der Sachverhalt ist ein wirklich unglaublicher.

 

Man glaubt es gar nicht, wenn man es nicht wüsste, man traut ja seinen Augen und Ohren nicht, wenn man das heute hört und hören muss. Wie kann es sein, dass Asylwerberinnen gleich nach der Einreise nach Österreich auf dem Strich landen können? Die Frage muss man sich jetzt stellen.

 

Es ist so, dass jetzt offensichtlich die organisierte Kriminalität in dieser Stadt darangegangen ist, diese Lücke, die in dieser Stadt möglich ist, zu nützen, wenn man Asylwerberinnen zur Kontrollstelle für Prostituierte in den 1. Wiener Gemeindebezirk schickt - nämlich am Deutschmeisterplatz -, wo die Verwaltungsdienststelle der Bundespolizeidirektion Wien ist und der Bescheid zur Ausübung der Prostitution ihnen einmal übergeben wird, sie dann in der Folge zur MA 15 gehen, dort die grüne Karte, den grünen Deckel, sozusagen die

 

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