Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 104
Wer mit der Zuweisung einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Auch das ist einstimmig zugewiesen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
Zweite Lesung vornehmen lassen. – Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das
Gesetz ist somit in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die Erste
Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer
Abgabe von den in Wien stattfindenden freiwilligen öffentlichen
Versteigerungen, Versteigerungsabgabegesetz, aufgehoben wird.
Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Abg Ekkamp, die
Verhandlung einzuleiten. (Abg Franz Ekkamp: Es gibt ja keine Wortmeldung!)
Ach ja, wir haben keine Wortmeldung. Bitte wir kommen
sofort zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in Erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist somit einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
Zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz
ist auch in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 5. Sie betrifft die Erste
Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die MitarbeiterInnenvorsorge für
Bedienstete der Gemeinde Wien, Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz, mit dem
die Besoldungsordnung 1994 - 24. Novelle - und die
Vertragsbedienstetenordnung 1995 -20. Novelle - geändert werden.
Berichterstatterin ist die Frau amtsf StRin Mag
Brauner.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte um Diskussion und Beschlussfassung der
schon beschriebenen Novellen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegt
ebenfalls hier keine Wortmeldung vor.
Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in Erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in Erster Lesung
einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
Zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Somit
ist das Gesetz auch in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir hätten jetzt noch 5 Minuten bis 16 Uhr.
Darf ich Ihr Einverständnis voraussetzen, dass wir
nun zu dem Verlangen kommen, das von den Abgen Strache und Barnet eingebracht
wurde oder gibt es wegen der 5 Minuten irgendwelche Einwände? - Das ist
nicht der Fall.
Es geht um den an den Herrn Landeshauptmann
gerichteten Dringlichen Antrag betreffend prostituierte Asylwerber gemäß
§ 38 Abs 2 der Geschäftsordnung und ich frage: Wird die Verlesung
gewünscht? (Abge Heinz-Christian Strache und Mag Hilmar Kabas: Nein!)
Das ist nicht der Fall oder vielleicht doch, damit
alle wissen, worum es geht? (Abge Günther Barnet und Dr Helmut GÜNTHER:
Nein, nein!) Gut.
Ich sehe daher von der Verlesung ab und gebe nun für
die folgende Begründung des Verlangens auf Dringliche Behandlung dieses Antrags
dem Herrn Abg Strache das Wort. Ich mache ihn darauf aufmerksam, dass gemäß
§ 38 der Geschäftsordnung seine Redezeit 20 Minuten beträgt. Bitte,
Herr Abg Strache.
Abg Heinz-Christian Strache (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Wir haben seit gut zwei Monaten eine Entwicklung in
Wien zu beobachten, die sehr besorgniserregend ist und aus folgenden Gründen
besorgniserregend ist, nämlich aus asylpolitischen Gründen und aus
menschenrechtlichen Gründen, die justizpolitisch, sicherheitspolitisch und auch
frauenrechtlich für uns einen wirklichen Skandal der Sonderklasse darstellt,
dass das in dieser Stadt und in diesem Land, nämlich in Wien, stattfinden kann.
Wir haben eine Situation, wo in unserer Stadt
Asylanten, sprich Asylantinnen, als Prostituierte tätig sein können, tätig sein
dürfen, weil man ihnen in dieser Stadt die Genehmigung im Zusammenspiel mit
Polizeidirektion Wien und Magistratsabteilung dafür gibt. Wir haben eine
Situation, wo Asylantinnen ein Taggeld von 20 EUR bekommen und laut
Asylgesetzgebung keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen dürften, die aber hier
in dieser Stadt durch den Bescheid der Polizeidirektion Wien und in dem Fall
der Magistratsabteilung einen legalen Status erhalten haben und ich sage, der
Sachverhalt ist ein wirklich unglaublicher.
Man glaubt es gar nicht, wenn man es
nicht wüsste, man traut ja seinen Augen und Ohren nicht, wenn man das heute
hört und hören muss. Wie kann es sein, dass Asylwerberinnen gleich nach der
Einreise nach Österreich auf dem Strich landen können? Die Frage muss man sich
jetzt stellen.
Es ist so, dass jetzt
offensichtlich die organisierte Kriminalität in dieser Stadt darangegangen ist,
diese Lücke, die in dieser Stadt möglich ist, zu nützen, wenn man
Asylwerberinnen zur Kontrollstelle für Prostituierte in den 1. Wiener
Gemeindebezirk schickt - nämlich am Deutschmeisterplatz -, wo die
Verwaltungsdienststelle der Bundespolizeidirektion Wien ist und der Bescheid
zur Ausübung der Prostitution ihnen einmal übergeben wird, sie dann in der
Folge zur MA 15 gehen, dort die grüne Karte, den grünen Deckel, sozusagen
die
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