Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 48
brauchen wir nicht, vollziehen wir nicht, kennen wir
nicht.“ Also das wird es ja wohl nicht sein können! (Aufregung bei der ÖVP.)
Dann gibt uns die Bundespolizeidirektion noch ein
paar Stichworte: AsylwerberInnen und Fremde quasi in Wien zulässig. Gut, das kann
einem nicht besonders gefallen, mag sein, aber das Faktum ist, es ist ja so und
es geht auch gar nicht anders. Und da gibt es keine romantischen Vorstellungen
von den Schönen der Nacht oder was auch immer. Das ist alles absurd und von der
Hand zu weisen. Die Frauen werden dazu gezwungen, das wissen wir. Die jüngsten
Fälle haben das alles deutlich gezeigt. Und diese Art der Prostitution, um die
es da geht und die auch dieses Gesetz versucht hintan zu halten, steht immer im
Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Drogen, Gewalt
gegen Frauen und was auch immer. Und da zu sagen, das vollziehen wir nicht, das
ist artfremde Tätigkeit, das ist Gewaltausübung, nein, Gewaltausübung kann man
nicht sagen, Zwang gegen Prostituierte - also da ist derjenige, gegen den es
sich richtet, nicht die Prostituierte, sondern das ist die dahinter steckende
Bande, die den Menschenhandel betreibt, die die Frauen dazu zwingt, die sie
schlägt und ich weiß nicht was alles macht. Das ist der Gegner und um den geht
es natürlich und da muss ich natürlich Vollzugsorgane mit entsprechenden
Gesetzen haben! Und...(Abg Dr Monika Vana: Das ist doch praxisfremd!)
Also mir... Also ich habe gesagt, ich werde in diesem
Zusammenhang meine persönlichen Empfindungen nicht darlegen und ich tue es auch
nicht, aber mir zu sagen, das ist praxisfremd - ich erlaube mir, dir außerhalb
dieses Landtags zu sagen, was mein persönlicher Bezug dazu ist, weil dort
gehört das hin. Aber mir zu sagen, das ist praxisfremd, das ist lachhaft! Ich sage
nur ein Wort: Meine Mutter war eine der ersten weiblichen Kriminalbeamten in
dieser Stadt, die dieses Gesetz vollzogen hat. Ich bin von Kindheit an damit
aufgewachsen und mir kann keiner erzählen, was da praxisfremd ist. Ich wüsste
alles, ich lege es hier nur nicht dar, weil es hier keinen Platz hat. Ich kann
es dir nachher erzählen, wenn du wirklich Wert darauf legst. Aber mir zu sagen,
das ist praxisfremd, das ist einfach falsch! (Abg Franz Ekkamp zeigt auf die
Uhr.)
Du zeigst auf die Uhr. Im Landtag habe ich viel Zeit
und wenn du mich motivierst, spreche ich noch länger. Daher ist unser
Standpunkt gut überlegt. Es geht darum, dort vernünftig zu strafen wo es
notwendig und zweckmäßig ist, aber nicht - und das ist auch im Sinne des
Gesetzes gut - dort, wo ich jemanden, insbesondere die Prostituierte, durch die
hohe Strafe mehr einschränke und sie sogar noch dazu zwinge, ihrer Tätigkeit
später weiter nachzugehen, denn damit verschärfe ich das
Abhängigkeitsverhältnis. Daher sind alle im Gesetz getroffenen Maßnahmen, die
sie dort von Strafe befreien oder einen Milderungsgrund abgeben oder die
Strafen herabsetzen, in Ordnung und in den anderen Punkten eben nicht. Deswegen
wissen wir, weshalb wir zustimmen.
Und um diesen einen Punkt noch anzusprechen: Die Milderungsgründe
und Strafversetzungsgründe sind auch deswegen notwendig, weil - wie das jüngste
Beispiel gezeigt hat - man die Mädchen braucht. Man braucht sie als Zundgeber.
Die Polizei braucht sie, weil sie sonst nicht gegen diejenigen agieren kann,
die tatsächlich dahinter stehen. Das sind die Banden, und wenn diese
organisierte Kriminalität ausgehoben wird, dann ist der Zweck des Gesetzes
wirklich erfüllt. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Richtige in diesen
Gesetzen beschlossen oder werden beschließen.
Nun zu einem Abänderungsantrag der ÖVP, Kollege Ulm:
Die Frage des Arztes. Also ich habe mit den Fachärzten kein Problem, aber ich
glaube nur, Kollege Ulm, dass der Amtsarzt aus anderen Gründen besser geeignet
ist. Ich bringe ein kurzes Beispiel: Wenn eine Prostituierte mitten im
November, wenn sich der Nebel bis mittags über die Stadt legt, beim Amtsarzt
mit einer Sonnenbrille, die so groß ist wie die vom Elton John, erscheint, dann
wird der Amtsarzt nicht nur der Frage nachgehen, ob sie sich im Sinne des
Gesetzes und der einschlägigen Verordnungen mit einer Geschlechtskrankheit
angesteckt hat, sondern er wird seine Fürsorgepflicht walten lassen und sagen:
„Madl, nimm einmal die Brille runter.“ Dann wird sie vielleicht nach der
zweiten Aufforderung die Brille herunter nehmen und zu sehen wird man ein
großes blaues Auge bekommen. Nach mehrfacher höflicher Befragung wird sie zwar
nicht sagen, wer der Täter ist und deswegen können wir seiner leider nicht
habhaft werden, aber es wird klar sein, dass sie das Opfer von körperlicher
Gewalt war. Und dann wird der Amtsarzt - vielleicht im Gegensatz zu einem
anderen Arzt - mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Telefon greifen, die Kollegen
der einschlägigen Kriminaldirektion anrufen und sagen: „Ich weiß nicht wer es
war. Sie sagt es auch nicht, aber sie heißt so und so und ihr wisst eh.“ Und
dann werden sich die auch so ein bisschen am Rande des Gesetzes bewegen und
sich den Nasenpeter oder wer das auch immer sein mag einmal holen und ihm
sagen, dass sie schon wissen, dass er kein Zuhälter ist, weil das ja verboten
ist, aber dass das Beschützen der eigenen Freundin nicht darin besteht, sie zu
schlagen. Wir werden es nicht beweisen können, weil sie nicht sagen wird, dass
er es war und er wird hoffentlich die Strafe beim ersten Mal verstehen, denn
beim zweiten Mal wird das Gesetzesorgan vielleicht das eine oder andere Mittel
finden, dem Nasenpeter deutlich zu erklären, was erlaubt ist und was nicht. Das
mag nicht schön sein, das mag alles nicht so ganz legal sein, aber das ist die
Realität im Sinne dessen, was den Zuruf hinsichtlich des Nichtkennens der
Realität betrifft. Daher ist der Amtsarzt das besser geeignete Organ, weil er
in direkter Verbindung mit den sonstigen Vollzugsorganen, sprich der
Bundespolizeidirektion Wien, steht und die Möglichkeit hat, dort zu helfen, wo
man auch helfen muss, selbst wenn man sich damit mit einem Fuß rechts oder
links des Grats befindet, denn dieses Gesetz muss auch Hilfecharakter haben.
Zu den anderen Anträgen, die zugewiesen werden:
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