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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 48

 

brauchen wir nicht, vollziehen wir nicht, kennen wir nicht.“ Also das wird es ja wohl nicht sein können! (Aufregung bei der ÖVP.)

 

Dann gibt uns die Bundespolizeidirektion noch ein paar Stichworte: AsylwerberInnen und Fremde quasi in Wien zulässig. Gut, das kann einem nicht besonders gefallen, mag sein, aber das Faktum ist, es ist ja so und es geht auch gar nicht anders. Und da gibt es keine romantischen Vorstellungen von den Schönen der Nacht oder was auch immer. Das ist alles absurd und von der Hand zu weisen. Die Frauen werden dazu gezwungen, das wissen wir. Die jüngsten Fälle haben das alles deutlich gezeigt. Und diese Art der Prostitution, um die es da geht und die auch dieses Gesetz versucht hintan zu halten, steht immer im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Drogen, Gewalt gegen Frauen und was auch immer. Und da zu sagen, das vollziehen wir nicht, das ist artfremde Tätigkeit, das ist Gewaltausübung, nein, Gewaltausübung kann man nicht sagen, Zwang gegen Prostituierte - also da ist derjenige, gegen den es sich richtet, nicht die Prostituierte, sondern das ist die dahinter steckende Bande, die den Menschenhandel betreibt, die die Frauen dazu zwingt, die sie schlägt und ich weiß nicht was alles macht. Das ist der Gegner und um den geht es natürlich und da muss ich natürlich Vollzugsorgane mit entsprechenden Gesetzen haben! Und...(Abg Dr Monika Vana: Das ist doch praxisfremd!)

 

Also mir... Also ich habe gesagt, ich werde in diesem Zusammenhang meine persönlichen Empfindungen nicht darlegen und ich tue es auch nicht, aber mir zu sagen, das ist praxisfremd - ich erlaube mir, dir außerhalb dieses Landtags zu sagen, was mein persönlicher Bezug dazu ist, weil dort gehört das hin. Aber mir zu sagen, das ist praxisfremd, das ist lachhaft! Ich sage nur ein Wort: Meine Mutter war eine der ersten weiblichen Kriminalbeamten in dieser Stadt, die dieses Gesetz vollzogen hat. Ich bin von Kindheit an damit aufgewachsen und mir kann keiner erzählen, was da praxisfremd ist. Ich wüsste alles, ich lege es hier nur nicht dar, weil es hier keinen Platz hat. Ich kann es dir nachher erzählen, wenn du wirklich Wert darauf legst. Aber mir zu sagen, das ist praxisfremd, das ist einfach falsch! (Abg Franz Ekkamp zeigt auf die Uhr.)

 

Du zeigst auf die Uhr. Im Landtag habe ich viel Zeit und wenn du mich motivierst, spreche ich noch länger. Daher ist unser Standpunkt gut überlegt. Es geht darum, dort vernünftig zu strafen wo es notwendig und zweckmäßig ist, aber nicht - und das ist auch im Sinne des Gesetzes gut - dort, wo ich jemanden, insbesondere die Prostituierte, durch die hohe Strafe mehr einschränke und sie sogar noch dazu zwinge, ihrer Tätigkeit später weiter nachzugehen, denn damit verschärfe ich das Abhängigkeitsverhältnis. Daher sind alle im Gesetz getroffenen Maßnahmen, die sie dort von Strafe befreien oder einen Milderungsgrund abgeben oder die Strafen herabsetzen, in Ordnung und in den anderen Punkten eben nicht. Deswegen wissen wir, weshalb wir zustimmen.

 

Und um diesen einen Punkt noch anzusprechen: Die Milderungsgründe und Strafversetzungsgründe sind auch deswegen notwendig, weil - wie das jüngste Beispiel gezeigt hat - man die Mädchen braucht. Man braucht sie als Zundgeber. Die Polizei braucht sie, weil sie sonst nicht gegen diejenigen agieren kann, die tatsächlich dahinter stehen. Das sind die Banden, und wenn diese organisierte Kriminalität ausgehoben wird, dann ist der Zweck des Gesetzes wirklich erfüllt. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Richtige in diesen Gesetzen beschlossen oder werden beschließen.

 

Nun zu einem Abänderungsantrag der ÖVP, Kollege Ulm: Die Frage des Arztes. Also ich habe mit den Fachärzten kein Problem, aber ich glaube nur, Kollege Ulm, dass der Amtsarzt aus anderen Gründen besser geeignet ist. Ich bringe ein kurzes Beispiel: Wenn eine Prostituierte mitten im November, wenn sich der Nebel bis mittags über die Stadt legt, beim Amtsarzt mit einer Sonnenbrille, die so groß ist wie die vom Elton John, erscheint, dann wird der Amtsarzt nicht nur der Frage nachgehen, ob sie sich im Sinne des Gesetzes und der einschlägigen Verordnungen mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt hat, sondern er wird seine Fürsorgepflicht walten lassen und sagen: „Madl, nimm einmal die Brille runter.“ Dann wird sie vielleicht nach der zweiten Aufforderung die Brille herunter nehmen und zu sehen wird man ein großes blaues Auge bekommen. Nach mehrfacher höflicher Befragung wird sie zwar nicht sagen, wer der Täter ist und deswegen können wir seiner leider nicht habhaft werden, aber es wird klar sein, dass sie das Opfer von körperlicher Gewalt war. Und dann wird der Amtsarzt - vielleicht im Gegensatz zu einem anderen Arzt - mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Telefon greifen, die Kollegen der einschlägigen Kriminaldirektion anrufen und sagen: „Ich weiß nicht wer es war. Sie sagt es auch nicht, aber sie heißt so und so und ihr wisst eh.“ Und dann werden sich die auch so ein bisschen am Rande des Gesetzes bewegen und sich den Nasenpeter oder wer das auch immer sein mag einmal holen und ihm sagen, dass sie schon wissen, dass er kein Zuhälter ist, weil das ja verboten ist, aber dass das Beschützen der eigenen Freundin nicht darin besteht, sie zu schlagen. Wir werden es nicht beweisen können, weil sie nicht sagen wird, dass er es war und er wird hoffentlich die Strafe beim ersten Mal verstehen, denn beim zweiten Mal wird das Gesetzesorgan vielleicht das eine oder andere Mittel finden, dem Nasenpeter deutlich zu erklären, was erlaubt ist und was nicht. Das mag nicht schön sein, das mag alles nicht so ganz legal sein, aber das ist die Realität im Sinne dessen, was den Zuruf hinsichtlich des Nichtkennens der Realität betrifft. Daher ist der Amtsarzt das besser geeignete Organ, weil er in direkter Verbindung mit den sonstigen Vollzugsorganen, sprich der Bundespolizeidirektion Wien, steht und die Möglichkeit hat, dort zu helfen, wo man auch helfen muss, selbst wenn man sich damit mit einem Fuß rechts oder links des Grats befindet, denn dieses Gesetz muss auch Hilfecharakter haben.

 

Zu den anderen Anträgen, die zugewiesen werden:

 

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