Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 35
- Das ist der momentane Status.
Professor Mazal ist natürlich anderer Auffassung. Er meint,
dass das der falsche Weg ist, zumal sich für die Kostenbeteiligung des
Einzelnen ein wesentlicher Unterschied ergibt. Es hängt nämlich davon ab, ob
die Kostenbeteiligung nach dem Sozialhilfegesetz oder nach dem
Krankanstaltengesetz erfolgt.
Die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
hat sich nun an den Herrn Bürgermeister gewandt und ihn gebeten, ihr innerhalb
von vierzehn Tagen seine Meinung mitzuteilen.
Ich wollte Sie fragen, Frau Stadträtin: Ist Ihnen
bekannt, ob an eine Änderung der derzeitigen Rechtslage gedacht ist oder ob es
bleibt, wie es ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amstf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Frau Abgeordnete! Das ist eine Diskussion zwischen den Juristen. Ich habe nie den
Anspruch erhoben, über mein Fach hinaus Fachkompetenz zu haben, daher verlasse
ich mich auf die Rechtsmeinung der Juristen. Sie werden sehen, es ist eben
üblich, auch unter Menschen, die die gleiche Qualifikation haben, dass sie über
einzelne Dinge verschiedener Ansicht sind. Das ist bei Ärzten des gleichen
Fachgebietes auch manchmal der Fall. Daher gibt es ja auch Diskussionen, weil
nicht alles so wie in der Mathematik ist, wo eins und eins zwei ist.
Genauso ist es bei Juristen. In diesem Fall ist natürlich
die Meinung der Juristen des Magistrats diejenige, an die ich mich halte. Wenn
sie zu einer anderen Auffassung kommen, habe ich überhaupt nichts dagegen, das
in diesem Sinne zu ändern. Aber hier zählt die Rechtsmeinung der Juristen
dieses Hauses. Wenn sie widerlegt werden, wenn sie sich der Meinung von
Professor Mazal anschließen, werden entsprechende Schritte gesetzt werden.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Wir kommen zur vierten Zusatzfrage. Herr Mag Kowarik, bitte.
Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin! Wir haben nun gehört, dass zur
Durchführung der Gesetzwerdung dieses Pflegeheimgesetzes noch eine Fülle von
Aufgaben zu bewältigen sind. Wir werden wahrscheinlich in der
interfraktionellen Besprechung eine große Zahl von Änderungs- und
Ergänzungswünschen einbringen, und es muss die Begutachtung erfolgen. Wir haben
gehört, dass es zu einer Umstrukturierung im gesamten Sozialbereich kommen
wird, was sicherlich auch einen Einfluss auf das Pflegeheimgesetz haben wird;
allerdings wissen wir von dieser Umstrukturierung noch nicht, wie sie aussehen
wird - zumindest wir als Oppositionelle nicht.
Wir haben jetzt gehört, es gibt eine Rechtsdiskussion
über die Art und Weise, wie die Rechtssituation geklärt werden soll, und Sie
haben gesagt, Sie nehmen an, dass 2004 – Anfang 2004, wie ich gehört habe -
dieser Pflegeheimgesetz-Entwurf zur Gesetzwerdung vorgelegt werden kann.
Ich frage Sie nun: Können Sie garantieren, dass das
bis zu diesem Zeitpunkt geschehen wird, oder kann es sein, dass sich das dann
wieder über Jahre hinziehen wird?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amstf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Herr Abgeordneter! Jahre sind es sicher nicht, aber etwas garantieren, mich auf
einen Zeitpunkt festlegen, das habe ich weder jemals in meinem zivilen Beruf
gemacht, noch mache ich es hier, denn es liegt nicht alles in meinem eigenen
Einflussbereich. Aber ich nehme an, es erfolgt jetzt die Begutachtung, die
interne und die externe, es nimmt dann den Lauf, dass es in die Landesregierung
und in den Landtag kommt, und ich bin zuversichtlich, dass es wirklich
spätestens Anfang 2004 so weit ist - aber Garantien habe ich noch nie in meinem
Leben übernommen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Damit ist auch die 4. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/03903/2003/0001-KGR/LM). Sie
wurde von Frau Abg Waltraud Cecile Cordon gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet: Die Auszahlung eines Teils der
Länderentschädigung an die Israelitische Kultusgemeinde wurde auch vom Land
Wien monatelang mit verschiedenen Begründungen wie "Der Bund zahlt auch
nicht, von der Zusage der Frau Landeshauptmann Klasnic und der Zusage von Frau
Bundesministerin Gehrer am 18. Juli 2003 war man nicht informiert, ohne
Rechtssicherheit ist die Auszahlung nicht möglich etc" hinausgezögert.
Kärnten und Vorarlberg haben sich problemlos zur Auszahlung ihres Anteils
entschlossen. Wien hat seinen mangelnden Auszahlungswillen mit mangelnder
Bereitschaft des Bundes, seinen Anteil zu zahlen und auf mangelnde
Rechtssicherheit begründet. Nun ist plötzlich - laut Vizebürgermeister Dr
Rieder - lediglich ein Regierungsbeschluss nötig, um eine Summe von zumindest
2 Millionen EUR auszahlen zu können. Mangelnde Rechtssicherheit ist
kein Hindernis mehr. Allerdings sei dieser Regierungsbeschluss erst im Oktober
oder November möglich. Da der Erhalt der Kultusgemeinde von einer raschen
Finanzhilfe abhängt, möchte ich an Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, die
Frage richten, wann definitiv der Betrag von 2 Millionen EUR an die
Kultusgemeinde ausbezahlt wird?
Ich bitte den Herrn Landeshauptmann um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete! Da ich denke, dass dies eine Frage ist, die sich ganz
besonders wenig für Auseinandersetzungen eignet, will ich jetzt gar nicht auf
das eingehen, was Sie in Ihrer Anfrage über Informationen, die Sie bekommen
haben, berichten. Ich will auch nicht darauf eingehen, dass offensichtlich Ihre
Information, dass Kärnten und Vorarlberg gezahlt hätten, zumindest nach
Auskunft der Landesamtdirektionen falsch ist. Das ist alles nicht wichtig. Ich
will Ihnen einfach, unter Hintanhaltung des Manuskripts, erzählen, was sich
hier abgespielt hat und jetzt abspielen wird:
Es hat sich unbeschadet der Diskussionen um den so
genannten Entschädigungsfonds, wo sich Wien übrigens als einziges Bundesland
entsprechend eingebracht
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular