Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 53
Ich habe daher schon im Frühjahr 2001, als ich mein Amt
antrat, der MA 47 den Auftrag gegeben, die Arbeiten für ein Wiener
Heimgesetz wieder aufzunehmen. Dieses Gesetz soll sowohl die städtischen als
auch die privaten Wohn- und Pflegeheime erfassen. Es geht vor allem eben um den
Schutz der Würde, der Individualität und der Selbstbestimmung der Heimbewohner.
Es muss aber auch sichergestellt werden, dass die Heimbewohner so geschützt
sind, dass man eben wirklich eine elektronische Sicherung bei den Patienten,
die mental bereits sehr abgebaut sind und ihre Handlungsweise nicht abschätzen
können, überlegt. Sie sagen ja auch nicht, dass ein dreijähriges Kind ein
selbstbestimmter Mensch ist und auf die Straße gehen darf, weil es das möchte,
weil es sich eben über die Handlungsweise gar nicht klar ist.
Man muss in Wien sicherstellen - und wir werden eine
Zunahme an pflegebedürftigen Personen haben, denn die Zahl der Älteren wird
immer größer, was ich auch an der Zahl meiner Glückwunschschreiben zu den
90. Geburtstagen und auch zu den Besuchen zu den 100. Geburtstagen
merke -, dass wir ein entsprechend bedarfsgerechtes Angebot an Dienstleistungen
für die betreuungs- und hilfsbedürftigen Menschen haben, damit sie ein
menschenwürdiges Dasein führen können. Es muss darauf geachtet werden, dass
Mindeststandards in der Ausbildung vor allem im Bereich der betreuenden
Personen vorhanden sind, dass aber in diesen Betreuungseinrichtungen auch
wirklich ständig überprüft wird, ob das Angebot übereinstimmt.
Man wird in das Gesetz auch Strafbestimmungen für
Verstöße, für gesetzwidriges Errichten oder Betreiben von Heimen hineinnehmen
müssen. Es sind die Vorarbeiten schon sehr weit gediehen. Es wird an den Erläuterungen
gearbeitet. Es war die MA 47 gemeinsam mit der MA 15, die daran
beteiligt ist, die diesen Auftrag von mir hatte. Ich habe auch gebeten, dass
man den langjährigen Konsumentenschützer und jetzigen Pensionistenkonsumentenschützer
Dr Koppe beizieht.
Ich hoffe, dass die Vorarbeiten für dieses Gesetz
jetzt bald einmal vorläufig abgeschlossen sind. Ich möchte das dann natürlich
den politischen Fraktionen, aber auch dem Dachverband vorlegen, wo wir ja
miteinander arbeiten und Interesse daran haben, das alles zu beschließen.
Es ist nur eines: Sie wissen ja, dass ein Auftrag ergangen
ist, überhaupt zu überprüfen, wie es im Bereich der Pflege weitergehen soll. Da
gibt es eine Studie über Betreuung älterer Menschen in Wien. Das Endergebnis
dieser Studie möchte ich noch abwarten, bevor wir dann gemeinsam einen
endgültigen Entwurf präsentieren können.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Die erste Zusatzfrage Herr Abg Dr
Hahn.
Abg Dr Johannes Hahn
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr gehrte Frau Stadträtin!
Wie Sie schon richtig angemerkt haben, gehen die Überlegungen
und die Vorarbeiten weit in die Ära Ihres Vorgängers zurück. Daher ist auch
damit zu rechnen, dass wir demnächst einen Jahrhundertentwurf präsentiert
bekommen, wenn ich die Jahre der Vorarbeiten als Maßstab nehme.
Sie haben
jetzt einiges anklingen lassen, was in dem Entwurf dann möglicherweise drinnen
steht. Was ich neben anderen Dingen vermisst habe, und das möchte ich Sie
präzise fragen, ist: Wird es in diesem Entwurf auch sehr präzise Aussagen
darüber geben, wie etwa räumliche Ausstattungen von Pflegeheimen beschaffen
sein sollen? Wie groß Zimmergrößen von der Belegszahl her sein sollen? - Ich
glaube, der internationale Standard ist - und darüber sind wir uns ja einig -
bei 1- und 2-Bett-Zimmern. Wir haben in Wien Einrichtungen, wo es noch 8-Bett-Zimmer
gibt, und nicht so wenige davon.
Wird es
also in dieser Richtung präzise Vorgaben von Seiten des Gesetzes geben, aber
auch was Personalausstattungen anbelangt?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Es wird Vorgaben geben, wie die Zimmergröße sein
soll. Aber wie ich schon gesagt habe: Das Wichtigste ist, außer bei den
Pflegestufen 1 oder 2, nicht so sehr die Zimmerausstattung, sondern die
Qualität der Betreuung.
Es hat mich damals sehr erschüttert, dass man,
nachdem wir das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschlossen haben und es
ja damals geheißen hat, dass mindestens eine diplomierte Kraft in einer Pflegeeinheit
sein muss, dann auf eine Pflegehelferin zurückgegangen ist. Ich finde das nicht
gerechtfertigt. Es ist vor allem die personelle Ausstattung wichtig. Es sind ja
heute nicht so sehr Menschen in Pflegeeinrichtungen, außer in den niedrigen
Pflegestufen, die in erster Linie gehbehindert sind oder schlechter sehen,
sondern es kommen zunehmend mehr Menschen mit einem gewissen Abbau der
Hirnfunktion in die Pflegeeinrichtungen, für die es besonders wichtig ist, dass
ein entsprechend hoch qualifiziertes Personal und auch eine entsprechende medizinische
Ausstattung vorhanden ist.
Aber es wird beides einfließen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt
Herr Abg Mag Kowarik, bitte.
Abg Mag Helmut Kowarik
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Im Zuge der Verhandlungen für ein Pflegeheimgesetz sollte
auch wieder über den so genannten Pflegeheimscheck gesprochen und darüber
verhandelt werden. In Wien ist es so, dass Pflegebedürftige die Möglichkeit
haben, in Heimen der Stadt Wien unterzukommen und auch in einer bestimmten Zahl
von privaten Heimen, die mit der Stadt Wien einen Kontrahentenvertrag haben. Es
gibt aber eine Reihe von qualitativ hochwertigen Heimen, wo Pfleglinge zum
Beispiel nicht unterkommen können, wenn sie nicht selbst alles bezahlen. Es ist
aber doch der Bedarf vorhanden. Ich denke nur daran, dass zum Beispiel auf
Grund der geographischen Situation viele gerne in ihrem Bezirk bleiben wollen
oder auch mit irgendwelchen Bekannten gemeinsam in einem Pflegeheim sein
wollen, das aber oft nicht geht, weil eben kein Vertrag mit der Stadt Wien vorhanden
ist.
Dieser
Pflegescheck würde nunmehr die Möglichkeit
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