Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 53
führerschein
in Wien geben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Zur Frage des Hundeführerscheins: Wir haben eine Expertenrunde
zum Thema Chippen eingesetzt und diese Expertenrunde beschäftigt sich
gleichzeitig auch mit der Frage des Hundeführerscheins. (Abg Mag Christoph Chorherr: Das war aber nicht die Frage!)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Die zweite Zusatzfrage stellt
Herr Abg Klucsarits. - Bitte.
Abg Rudolf Klucsarits
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Der
Chip für Hunde ist sicher eine sehr wichtige Sache sowohl für Hunde wie für
Herrln wie für alle Beteiligten, aber wir haben ja andere Haustiere auch noch.
Daher meine Frage: Könnten Sie sich das auch bei Katzen vorstellen? Es ist ja
eine sehr einfache Sache zu chippen. (Abg Mag Christoph Chorherr: Bei Kanarivögeln!
Bei Hamstern!) Sie haben keine Katz’, daher ist es Ihnen egal. (Lebhafte
Heiterkeit. - Beifall bei der ÖVP. - Abg Mag Christoph Chorherr: Bei den
Maulwürfen!)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Abgeordneter, ist damit die Frage beendet?
- Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Wie
gesagt, freiwilliges Chippen ist auch jetzt schon zulässig, freiwilliges Chippen
ist auch sehr zu empfehlen, es macht Sinn. Gerade auch bei Katzen, wenn sie entlaufen
sind, ist es notwendig, dass sie wieder gefunden werden, und dafür ist
natürlich auch ein Chip sehr sinnvoll. Dann können diese Katzen wieder zu ihren
Besitzern zurückgeführt werden, wenn sie das wollen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Dritte Zusatzfrage: Frau Abg Reinberger.
Abg Brigitte Reinberger
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
An
und für sich finde ich das Anliegen vom Kollegen Klucsarits nicht so unsinnig,
denn es gibt ja auch sehr viele frei herumlaufende Katzen, die man sozusagen
unfreiwillig in die Freiheit entlässt, aber auch ausgesetzte.
Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend):
Ich bitte um etwas Ruhe im Saal. Man versteht gar nichts.
Abg Brigitte Reinberger
(fortsetzend): Sie verursachen Probleme, wenn auch vielleicht nicht so große Probleme
wie Hunde, die nicht ordnungsgemäß gehalten werden.
Meine
Frage ist dahin gehend: Sie haben ausgeführt, einer der Gründe und der Sinn für
diese Chippung ist, dass man eben auch bei freigelassenen oder entlaufenen
Hunden den Tierhalter feststellen und so dafür sorgen kann, dass entweder
jemand, der seinen Hund absichtlich freisetzt, in die Freiheit entlässt,
bestraft wird beziehungsweise dass den Hundehaltern, die ihren Hund suchen,
dieser schnell zurückgebracht werden kann. Das ist ein Teilaspekt.
Ein
weiterer Aspekt ist sicherlich auch, dass man feststellen kann, welche Hunde
offiziell beziehungsweise nur inoffiziell gehalten werden und nicht angemeldet
sind.
Ein dritter
Aspekt wäre: Wir wissen, dass es Probleme mit Tierhaltern gibt, die sich nicht an die Vorschriften halten, die
keine Leine, keinen Beißkorb und so weiter verwenden, und wenn der Hundehalter
sich weigert, sich auszuweisen, könnte man über diese Chippung feststellen, wer
der Hundehalter ist, und diesen dann eventuell auch einer ausreichenden Bestrafung
zuführen.
Laut
den Plänen ist vorgesehen, nur eine geringe Anzahl an Chiplesegeräten
anzukaufen. Wie wird das dann in Zukunft, wenn diese EU-Notifizierung stattgefunden
hat, von Ihnen gehandhabt werden? Was ist aus Ihrer Sicht jetzt wirklich zu
machen? Werden mehr Chiplesegeräte angekauft, um allenfalls auch aus anderen
Gründen, etwa bei Nichteinhaltung der Gesetze, tätig werden zu können? Ist das
auch ein Ziel, oder ist der Schwerpunkt nur die Feststellung, wer der Halter
entlaufener oder freigesetzter Hunde ist?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Abgeordnete!
Selbstverständlich hat ein Chip nur dann einen Sinn,
wenn er auch erfasst werden kann, und die Erfassung eines Chips, also der
Nummer, die auf diesem Chip enthalten ist, kann nur mit einem Lesegerät
erfolgen. Lesegeräte gibt es jetzt schon in der MA 60, die Universität für
Veterinärmedizin hat Lesegeräte, Rettungsfahrer beim Wiener Tierschutzverein
und auch Tierärzte haben Lesegeräte. Unsere Expertengremien beraten derzeit.
Ein Lesegerät kostet etwa 1 000 EUR, also ist es kein Patzen Geld.
Jetzt geht es darum, dass wir entscheiden, wer mit
Lesegeräten ausgestattet wird, welche Gremien wissen müssen, wo Lesegeräte
vorhanden sind. Ziel ist es, einerseits tatsächlich die Hundebesitzer zu
schützen, damit sie ihre Tiere zurückbekommen, auf der anderen Seite wollen wir
selbstverständlich auch die Menschen vor Hunden schützen, indem auf einem Chip
beispielsweise Auffälligkeiten verzeichnet werden.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Die vierte Zusatzfrage: Herr Abg
Dr Mayer.
Abg Dr Alois Mayer
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Welchen
Vorteil soll das Chippen gegenüber der Hundemarke haben? Denn auch bei der
Hundemarke ist der Besitzer erkennbar beziehungsweise ist erkennbar, ob die
steuerliche Pflicht erfüllt wurde.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Selbstverständlich bringt Chippen Vorteile, Chippen macht
Sinn, denn eine Hundemarke kann jederzeit entfernt werden, ein Chip ist im
Körper des Tieres und kann nicht entfernt werden. Das Tier ist mit einer nur
medizinisch entfernbaren Nummer versehen, die dem Tier und damit auch seinem
Besitzer größtmöglichen Schutz bietet. Entlaufene Hunde können dem Besitzer
sofort
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