Landesregierung
21. Wahlperiode
Sitzung vom 12. Dezember 2023
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA
Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha
Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke
(1374844-2023-GFW; MDR) Gemäß Art. 14b Abs. 4 und 5 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung die Zustimmung zur Kundmachung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Schwellenwerteverordnung 2023 geändert wird. (einstimmig angenommen)
(1439617-2023-GFW; MA 5) 1) Die Gewährung der auf das Land Wien entfallenden Landesanteile im Rahmen des österreichischen Programmes des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021 - 2027 zu Gunsten der Unternehmen Blün GmbH und Biofisch GmbH gemäß vorgelegtem Bericht in der Höhe von gesamt 59 359,67 EUR werden vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die im Rahmen dieses Programmes vereinbarten Förderbeträge durch den Bund und die EU gewährt werden.
2) Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 5, wird ermächtigt, alle mit diesen Förderungen im Zusammenhang stehenden Abwicklungsmaßnahmen zu treffen. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA
(VO-1292362-2023; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegekindergeldverordnung - WPKGVO geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker
(VO-692006-2023; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(VO-692336-2023; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(1395379-2023-GGS; MA 40) Der vorgelegte Entwurf einer Förderrichtlinie für die Energieunterstützung Plus wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(1421625-2023-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Zentrum für seelische Gesundheit Simmering, Wien 11, Simmeringer Hauptstraße 47-49, Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1325362-2023-GGS; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien gemäß Art. 15a B‑VG, mit der die Verrechnung der Differenzbeträge zwischen den Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B‑VG und den tatsächlich entstandenen Kosten für sämtliche in organisierten Unterkünften untergebrachten Personen inklusive der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von vulnerablen Personengruppen ermöglicht werden soll (Realkostenverrechnungsvereinbarung Bund - Wien), wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(VO-691962-2023; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(1379336-2023-GGS; MDR) Gemäß Art. 102 Abs. 4 B‑VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - (G-ZG) geändert wird, ihre Zustimmung. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(VO-692372-2023; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG (Kostenbeitragsverordnung) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und FPÖ, Ablehnung ÖVP)
(VO-1344289-2023; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Mindestsicherungsgesetz für das Jahr 2024 (WMG‑VO 2024) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál
(1340869-2023-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 173 260 614,55 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 19 243 927,40 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 49 505 306,65 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge in der Höhe von insgesamt 34 514 548,80 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)
(1387751-2023-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur Übertragung eines Geschäftsanteiles an der Gesellschaft zur Förderung ökosozialer und familiengerechter Wohnungen Ges.m.b.H., der einer Stammeinlage von 50 000 ATS entspricht, von Ingrid Koch an den Verein - Familienfreundlich Wohnen (vormals Verein zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in Österreich), zur Übertragung eines Geschäftsanteiles an der Gesellschaft zur Förderung ökosozialer und familiengerechter Wohnungen Ges.m.b.H., der einer Stammeinlage von 325 000 ATS entspricht, von Werner Koch an den Verein - Familienfreundlich Wohnen (vormals Verein zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in Österreich), zur Übertragung eines Geschäftsanteiles an der Gesellschaft zur Förderung ökosozialer und familiengerechter Wohnungen Ges.m.b.H., der einer Stammeinlage von 6 900 EUR entspricht, von Werner Koch an die WWV BeteiligungsGmbH, zur Übertragung eines Geschäftsanteiles an der Gesellschaft zur Förderung ökosozialer und familiengerechter Wohnungen Ges.m.b.H., der einer Stammeinlage von 2 300 EUR entspricht, von Werner Koch an die WWV BeteiligungsGmbH, zur Übertragung von 20 Prozent der Geschäftsanteile an der Gesellschaft zur Förderung ökosozialer und familiengerechter Wohnungen Ges.m.b.H., die einer Stammeinlage von 25 000 EUR entsprechen, von der WWV BeteiligungsGmbH an den Verein - Familienfreundlich Wohnen wird gemäß § 10a Abs. 1 lit. a WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig angenommen)
(1409597-2023-GWS; MA 64) Dem vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik, mit der die Verordnung über die Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015) geändert wird, wird gemäß § 6 Abs. 1 des Wiener Bauproduktegesetzes 2013 - WBPG 2013, LGBl. für Wien Nr. 23/2014 i.d.F. LGBl. für Wien Nr. 34/2022, zugestimmt. (einstimmig angenommen)
(1424542-2023-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 417 940 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 188 073 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)
(1424564-2023-GWS; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 ein Förderungsdarlehen des Landes im Betrag von 36 500 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)
(1424605-2023-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 59 325 367,22 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 8 906 991,66 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)
(VO-385396-2023; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes 2008 wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und FPÖ, Ablehnung ÖVP und GRÜNE)
(LG-1014654-2023; MA 50) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky
(VO-1256889-2023; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2024 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(VO-1259078-2023; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2024 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(VO-1259256-2023; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2024 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(1379566-2023-GGK; MDR) Gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erlassen und das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG), das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), das Tierärztegesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2005, das Biozidproduktegesetz, das Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996), das Patentgesetz 1970, das Apothekengesetz, das Tierschutzgesetz (TSchG), das Tierärztekammergesetz (TÄKamG), das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneibuchgesetz 2012 geändert werden, ihre Zustimmung. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
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