Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 6. Dezember 2016

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S., Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR Anton Mahdalik, StR DDr. Eduard Schock und StRin Ursula Schweiger-Stenzel sowie LADior Dr. Erich Hechtner.

Entschuldigt: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima.

Schriftführer: OAR Harald Korn.

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

 

(VO - 03784-2016/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2017 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03785-2016/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2017 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03786-2016/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2017 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03787-2016/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Wiener Verordnung elektromagnetische Felder - W-VEMF) erlassen und die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien (Wiener Verordnung über Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz - W-VGÜ) geändert werden, wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner

 

(03745-2016/0001-MDLTG; MDP/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl. für Wien Nr. 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl. für Wien Nr. 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die Angehörigen des Wr. Landesfeuerwehrverbandes  - Feuerwehrjugend und Katastrophenhilfsdienst, Feuerwehrtechniker Dipl.-Ing. Dr. Michael Fuchs, MBA und Brandmeister Erwin Langer, verliehen. (einstimmig)

(03746-2016/0001-MDLTG; MDP/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl. für Wien Nr. 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl. für Wien Nr. 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr "Süßenbrunn", Oberbrandinspektor Ing. Thomas Schön und Hauptbrandmeister Ing. Christian Tröbinger, verliehen. (einstimmig)

(03750-2016/0001-MDLTG; MDR) Gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung des Bundesgesetzes über die Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" ihre Zustimmung. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely

 

(03574-2016/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-708.499/2016 betreffend Ambulatorium für Magnetresonanz- und Computertomographie, Wien 11, Simmeringer Hauptstraße 101, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03657-2016/0001-GGS; MA 40) Gemäß § 10 Abs. 3 Z 1 Ärztekammer-Wahlordnung 2006, BGBl. II Nr. 459/2006, wird als Vorsitzende der Wahlkommission (Wahlkommissärin) für die im Jahr 2017 stattfindenden Wahlen in die Ärztekammer für Wien Dr. Maria Berthou ernannt. Gemäß § 10 Abs. 3 Z 2 leg. cit. werden als Stellvertreterinnen der Vorsitzenden (Ersatzmitglieder) Mag. Verena Kontriner und Mag. Lisa Hoser ernannt. (einstimmig)

(03713-2016/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-715.045/2015 betreffend Ambulatorium für Rehabilitation, Wien 11, Simmeringer Hauptstraße 47-49, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03744-2016/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-816.558/2015 betreffend Sonderkrankenanstalt zur stationären medizinischen Rehabilitation von psychisch kranken Erwachsenen, Wien 13, Jenbachgasse 75, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(VO - 03555-2016/0001; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegekindergeldverordnung - WPKGVO geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 02376-2016/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen im Jahr 2017 (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 02377-2016/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG (Kostenbeitragsverordnung) wird genehmigt. (mehrstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

 

(VO - 02757-2016/0001; MA 48) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(03751-2016/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wohnbau, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Straßen- und Wohnbauvorhaben "Projekt Siemensäcker", wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(03782-2016/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Errichtung der U-Bahn-Linie U5, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG

 

(03285-2016/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 87 179 408,10 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 5 225 413,60 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 13 597 417,35 EUR), einmalige rückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 11 589 891,40 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 503 584,75 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03652-2016/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 459 740 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(03653-2016/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 166 648 918 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 2 486 681 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03842-2016/0001-GWS; MA 50) Für das Bauvorhaben Wien 21, Siemensstraße 142, wird nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 in Verbindung mit § 7b NeubauVO 2007 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 30/2016 ein nichtrückzahlbarer Zuschuss im Betrag von 7 211 766 EUR bewilligt. (mehrstimmig)

 

 

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular