Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 20. September 2016

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S., Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR Anton Mahdalik, StR DDr. Eduard Schock und StRin Ursula Schweiger-Stenzel sowie LADior Dr. Erich Hechtner.

Schriftführer: OAR Harald Korn.

 

Das in der Sitzung des Wiener Gemeinderates vom 29. Juni 2016 gewählte Mitglied der Wiener Landesregierung Ursula Schweiger-Stenzel wird gemäß Art. 101 Abs. 4 B-VG und § 134 WStV von Lhptm Dr. Michael Häupl auf die Bundesverfassung angelobt.

 

Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:

(02475-2016/0001-MDLTG; MDR) Gemäß Art. 14b Abs. 5 in Verbindung mit Art. 14b Abs. 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung der Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, mit der die Schwellenwerteverordnung 2012 geändert wird, ihre Zustimmung. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

 

(02580-2016/0001-GIF; VGW) Der gemäß § 27 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 i.d.F. LGBl. für Wien Nr. 18/2016, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2015 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner

 

(01164-2016/0001-GFW; MA 5) Die Kofinanzierung von COMET-Zentren (einschließlich Phasing-Out), COMET-Projekten sowie COMET-Modulen gemäß dem vorgelegten Bericht auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Struktur-FTI-RL des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/12/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014)", mit Geltung ab 1. Jänner 2015, die im neuen Programmdokument für das Kompetenzzentren-Programm COMET, datiert mit 1. Jänner 2016, konkretisiert wird, wird genehmigt. Mit der Abwicklung dieser Kofinanzierung im Rahmen des gegenständlichen Programmes für das Kompetenzzentren-Programm COMET wird wieder die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien betraut und zu allen notwendigen (Rechts-)Handlungen und Maßnahmen, die zur Abwicklung der vorgenannten Kofinanzierung erforderlich sind, ermächtigt, insbesondere zur Unterzeichnung des Memorandums of Understanding mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH. Für die budgetäre Bedeckung der anteiligen Gelderfordernisse des Landes Wien ab dem Jahr 2017 ist auf Haushaltsstelle 1/7822/755 Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

(02598-2016/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles im Rahmen der Vorhabensart 4.2.1 "Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse" des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014 - 2020 zu Gunsten der Firma Radatz - Feine Wiener Fleischwaren GmbH, Wien 23, Erlaaer Straße 187, für das Projekt "Errichtung einer Knusperbratlinie sowie Verbesserungen für die Convenience-Produktion" in der maximalen Höhe von 24 472,18 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (36 708,27 EUR) und die EU (59 801,25 EUR) gewährt werden. (einstimmig)

(01092-2016/0001-GFW; MA 63) Die beiliegende Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die gemäß § 15 Abs. 8 WVRG 2014 festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(LG - 01883-2016/0001; GFW) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Tourismusförderung in Wien (Wiener Tourismusförderungsgesetz, WTFG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft und Internationales)

(LG - 02449-2016/0001; GFW) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft und Internationales)

(LG - 02810-2016/0001; GFW) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiet der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft und Internationales)

 

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny

 

(02102-2016/0001-GKU; MUVIE) Der Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

(02538-2016/0001-GKU; MA 7) Die vom Präsidium des Verbandes der Tanzlehrer Wiens vorgelegten Änderungen der Ausbildungsordnung für die Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens werden gemäß § 5 Abs. 2 zweiter Satz der Tanzlehrprüfungsverordnung 1997, LGBl. für Wien Nr. 31/1997, i.d.F. LGBl. für Wien Nr. 64/2010, genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely

 

(02432-2016/0001-GGS; WGF) Der Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds für das Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(LG - 02433-2016/0001; GGS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes betreffend die Änderung des Gesetzes über die verpflichtende frühe Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen (Wiener Frühförderungsgesetz - WFfG) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit, Soziales und Generationen)

(02727-2016/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-632.235/2016 betreffend Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler, Wien 20, Donaueschingenstraße 13, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 00416-2016/0001; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Regelung der Tagesbetreuung nach dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz 2016 (Wiener Tagesbetreuungsverordnung 2016 - WTBVO 2016) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(LG - 03075-2015/0001; GGU) Der vorgelegte Entwurf der Novelle des Wiener Umweltinformationsgesetzes (Wiener Umweltinformationsgesetz-Novelle 2016/ Wr. UIG-Novelle 2016) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke)

(02383-2016/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs. 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 28/1957, i.d.g.F., vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG

 

(01836-2016/0001-GWS; MA 50) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Zustimmung zur Erhöhung des von der Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft FRIEDEN reg. Gen.m.b.H., mit dem Sitz in Wien 13, Hietzinger Hauptstraße 119-121, gehaltenen Anteils am Stammkapital der "Niederösterreichisches Friedenswerk" gemeinnützige Siedlungsgesellschaft m.b.H. von bisher 435 673,64 EUR auf nunmehr 4 935 673,64 EUR durch Einbringung von drei Grundstücken im Verkehrswert von 4 500 000 EUR wird gemäß § 10a Abs. 1 WGG i.d.g.F. zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(02483-2016/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 49 991 311,60 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 9 160 849,02 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 9 024 742,45 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 5 478 327,50 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 3 665 643,75 EUR bewilligt. (einstimmig)

(LG - 02406-2016/0001; GWS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates aufgehoben sowie das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

 


 

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