Landesregierung
20. Wahlperiode
Sitzung vom 16. Februar 2016
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR David Lasar und StR DDr. Eduard Schock sowie LADior Dr. Erich Hechtner.
Entschuldigt: Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger und StR Anton Mahdalik.
Schriftführer: AR Harald Korn.
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner
(00107-2016/0001-MDLTG; MA 40) Der vorgelegte Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft und Internationales)
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely
(VO - 03684-2015/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2016 (WMG-VO 2016) wird genehmigt. (mehrstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima
(00027-2016/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Wildgarten Entwicklungsgesellschaft m.b.H., Wohnbauvorhaben "Wildgarten - Wohnen am Rosenhügel", wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)
(LG - 02293-2015/0001; GGU) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten (Wiener Wettengesetz) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke)
Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG
(00066-2016/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 28 188 470, 89 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 5 021 266, 24 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nicht rückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 6 481 327, 75 EUR), einmalige nicht rückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 3 718 155, 75 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 620 350 EUR bewilligt. (einstimmig)
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