Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 16. September 2014

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner, LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael LUDWIG, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Manfred Juraczka, StRin Veronika Matiasek und StR DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Entschuldigt: StR David Lasar.

Schriftführer: AR Harald Korn.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

 

(LG - 02230-2014/0001; GIF) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (36. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (46. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (43. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (4. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz), das Wiener Personalvertretungsgesetz (20. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (16. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (8. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998), das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (3. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz) und das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 (8. Novelle zum Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978) geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2014) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

 

(02447-2014/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Wien an der Finanzierung des "Territorialen Beschäftigungspaktes Wien 2014", wobei seitens des Landes Wien zur Ausfinanzierung ein Beitrag in Höhe von 14 534 600 EUR geleistet wird. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden für arbeitsmarktpolitische und strukturpolitische Interventionen an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds; dessen Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage seiner Satzung. (einstimmig)

(VO - 02454-2014/0001; MA 6) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

 

(02335-2014/0001-MDLTG; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

(02573-2014/0001-MDLTG; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

(LG - 02316-2014/0001; GJS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - WKJHG 2013 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

 

(02519-2014/0001-GKU; MA 7) Die vom Präsidium des Verbandes der Tanzlehrer Wiens vorgelegten Änderungen der Ausbildungsordnung für die Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens werden gemäß §5 Abs 2 zweiter Satz der Tanzlehrprüfungsverordnung 1997, LGBl für Wien Nr 31/1997, idF LGBl für Wien Nr 64/2010, genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

 

(02366-2014/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-628 499/2014 betreffend SVA-Gesundheitszentrum, 5 Hartmanngasse 2b, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

 

(VO - 00985-2014/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Verordnung Gesundheitsüberwachung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr VGÜ Land- und Forstwirtschaft, LGBI für Wien Nr 16/2002, idgF, geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(02191-2014/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBI für Wien Nr 28/1957, idgF, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(02496-2014/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend SK Rapid Sportstättenbetrieb Gesellschaft mbH, Änderung des bestehenden Sportzentrums West, Abbruch und Neuerrichtung des Stadionbauwerkes sowie Errichtung 180 KFZ-Stellplätzen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02529-2014/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Park & Ride Perfektastraße GmbH, Errichtung der Park & Ride Anlage Perfektastraße, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02405-2014/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Forum Donaustadt Beteiligungen GmbH, Vorhaben "Forum Donaustadt", wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(02406-2014/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Abnahmebescheides nach dem UVP-G 2000 betreffend Stadt Wien – MA 48, Abfalllogistikzentrum Pfaffenau, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

 

(02258-2014/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 2 445 576 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 98 721,32 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02259-2014/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung lau Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 21 757 231,40 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 765 528,35 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 5 067 707,25 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 1 935 564,60 EUR sowie die Übernahme von einer Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von maximal 48 525 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02376-2014/0001-GWS; MA 64) Die Betrauung der Magistratsabteilung 39 – Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien mit der Registrierung gemäß § 7 Wiener Bauproduktegesetz 2013 – WBPG 2013, LGBl für Wien Nr 23/2014, sohin als Registrierungsstelle gemäß § 9 Abs 1 leg cit, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 


 

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