Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 18. Februar 2014

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner, LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael LUDWIG, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Manfred Juraczka, StR David Lasar, StRin Veronika Matiasek und StR DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

 

(VO - 00391-2014/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Dienstrechtssenates festgesetzt wird, und die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Disziplinarsenates festgesetzt wird, aufgehoben werden, wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

 

(00173-2014/0001-MDLTG; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Ländern gemäß Art 15a B-VG betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Besuch von landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

 

(00054-2014/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-146 920/2013 betreffend Sonderkrankenanstalten für Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation, 13, Speisingerstraße 109, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00065-2014/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-179 185/2013 betreffend Sonderkrankenanstalt für Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation, 13, Riedelgasse 5, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 04720-2013/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO) geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 00131-2014/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 03057-2013/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr KAG (Kostenbeitragsverordnung) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 03060-2013/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2014 (Pflegegebührenverordnung) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(00410-2014/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-91 869/2014 betreffend Pflegewohnhaus Innerfavoriten – Pflegeanstalt für chronisch Kranke, 10, Bernhardtstalgasse 32, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Maria Vassilakou

 

(LG - 02537-2013/0001; GSK) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

 

(00002-2014/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 4 822 766,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00004-2014/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 599 623,40 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 251 864,50 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung insgesamt 61 007,04 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 998 445,80 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von maximal 51 107,17 EUR bewilligt. (einstimmig)

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