Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 13. März 2012

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner, LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael LUDWIG, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Manfred Juraczka, StR David Lasar, StRin Veronika Matiasek und StR DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

 

(00814-2012/0001-MDLTG; MDR-VD) Gemäß Art 14b Abs 5 iVm Art 14b Abs 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung der "Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Anpassung von im Bundesvergabegesetz 2006 festgesetzten Schwellenwerten – Schwellenwerteverordnung 2012" die Zustimmung. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

 

(00789-2012/0001-MDLTG; MDK) I. Änderungen im Kollegium:

Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 2 bis 4 iVm § 65a Abs 2 des Wiener Schulgesetzes, LGBI für Wien Nr 20/1976, idF LGBI für Wien Nr 56/2010, werden auf Grund des Vorschlages des Rathausklubs der Wiener Freiheitlichen Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten anstelle von Brigitta Schalk (Sonstige Vertreterin) Landtagsabgeordneter Dr Wolfgang Aigner und anstelle von Ulrike Götschober (Sonstige Vertreterin) Landtagsabgeordneter Dominik Nepp, zu Mitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

II. Änderung in der Sektion 2:

Gemäß § 75 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 des Wiener Schulgesetzes, LGBI für Wien Nr 20/1976, idF LGBI für Wien Nr 56/2010, wird auf Grund des Vorschlages des Rathausklubs der Wiener Freiheitlichen Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten anstelle von Ulrike Götschober (Sonstige Vertreterin) Landtagsabgeordneter Dr Wolfgang Aigner zum Mitglied der Sektion 2 des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

III. Änderungen in den Untersektionen 3a und 3b:

1) Gemäß § 76 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 des Wiener Schulgesetzes, LGBI für Wien Nr 20/1976, idF LGBI für Wien Nr 56/2010, wird auf Grund des Vorschlages des Rathausklubs der Wiener Freiheitlichen Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten anstelle von Dipl-Ing Gregor Mahr (Sonstiger Vertreter) Landtagsabgeordneter Dominik Nepp zum Mitglied der Untersektion 3a des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2) Gemäß § 76 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 des Wiener Schulgesetzes, LGBI für Wien Nr 20/1976, idF LGBI für Wien Nr 56/2010, wird auf Grund des Vorschlages des Rathausklubs der Wiener Freiheitlichen Gemeinderäte und Landtagsabgeordneten anstelle von Bundesrätin Monika Mühlwerth (Sonstige Vertreterin) Landtagsabgeordneter Dr Wolfgang Aigner zum Mitglied der Untersektion 3b des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

 

(00791-2012/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-1674/2012 betreffend Therme Wien MedAmbulatorium für physikalische Medizin, 10, Kurbadstraße 14, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Maria Vassilakou

 

(00735-2012/0001-MDLTG; MDR-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die amtswegige Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, Plandokument Nr 7674, im 19. Bezirk, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

 

(00565-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, An der Neurisse 54, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00663-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Salusgasse 41, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00670-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 10, Bürgergasse 7/14, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00799-2012/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten im Ausmaß von insgesamt 122.378.515,87 EUR zu veräußern, wobei mit den Darlehensnehmern bzw den namhaft gemachten Kreditinstituten in den Jahren 2012 bis 2014 zu leistende Rückzahlungstranchen vereinbart werden dürfen. Bis zur endgültigen Rückführung der nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 gewährten Landesdarlehen sind einerseits die grundbücherlich einverleibten pfandrechtlichen Sicherstellungen auf den bezughabenden Liegenschaften aufrecht zu erhalten, andererseits ist eine weitere pfandrechtliche Sicherstellung zu begründen, wenn die Umfinanzierung mit Gemeinde Wien-Darlehen erfolgen sollte. Das Land Wien verzichtet dafür auf eine Verzinsung des bis Ende des Jahres 2014 noch nicht zurückbezahlten Teiles der nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 gewährten Landesdarlehen. (einstimmig)

(00757-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 18, Schönbrunner Graben 18a/10, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00758-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Pichlgasse 9, Haus 4, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00759-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 23, Lehnergasse 11 A, Haus 2, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00760-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 23, Lehnergasse 11, Haus 1, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00773-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Auernheimgasse 16/5, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00776-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Marksteinergasse 13, Genehmigung nach § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00790-2012/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Kaudersstraße 10, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, Zurückweisung nach § 13 Abs 2 AVG, wird genehmigt. (einstimmig)

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