Landesregierung
18. Wahlperiode
Sitzung vom 29. April 2008
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmStinnen Grete Laska und Mag Renate Brauner, die Amtsf StRe Dr Michael LUDWIG, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Johann Herzog und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.
Entschuldigt: Amtsf StRin Sandra Frauenberger sowie StRin Dr Monika Vana
Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely
(01739-2008/0001-MDSALTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2008/2009 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)
(01740-2008/0001-MDSALTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2008/2009 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)
(01707-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung des § 8 Abs 1 und 2 des Oberösterreichischen Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes, LGBl Nr 18/1986 idF LGBl Nr 101/2005, auf Grund des Gesetzesprüfungsantrages des Verwaltungsgerichtshofes wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01708-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Stellungnahme der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung des § 13 Abs 1 lit a in eventu des § 16 Abs 5 des Kärntner Objektivierungsgesetzes, LGBl Nr 98/1992 idF LGBl Nr 50/2000, auf Grund des Gesetzesprüfungsantrages des Verwaltungsgerichtshofes wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01582-2008/0001-GIF; MA 62) Die im Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 28. März 2008, Zl BKA-603 566/0003-V/6/2007, angeführten Nominierungen als Mitglieder des Volksgruppenbeirates für die slowakische Volksgruppe werden im Sinne des § 4 Abs 1 des Volksgruppengesetzes zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)
Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner
(01483-2008/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteiles im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien "Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen" zugunsten der Firma Hawiimpex Handelsgesellschaft mbH, 19, Grinzingerstraße 86, für das Projekt "Adaptierung eines bestehenden Gebäudes bzw Zubauten für den Weinbau. Die Gesamtprojektkosten inkludieren auch die baulichen Investitionen für einen Gastronomiebetrieb. Zusätzlich ua Anschaffung von Tanks", in der maximalen Höhe von 39 958 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass die vereinbarten Förderbeträge des Bundes (59 938 EUR) und der EU (94 304 EUR) ebenfalls gewährt werden.
Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich folgender Bedingungen:
- Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
- Der Bio-Bonus von 5%-Punkten bei der Förderquote kommt nur zum Tragen, wenn der Förderungsnehmer bis spätestens Ende 2009 nachweist, dass mindestens 50% der verarbeiteten Rohwaren aus biologischer Landwirtschaft stammen. Liegt der Bioanteil zwischen 10% und 50%, so sind 2,5% des Zuschusses (50% des Bio-Bonus) zurückzuzahlen. Liegt der Bioanteil unter 10%, so sind 5% des Zuschusses (100% des Bio-Bonus) zurückzuzahlen.
Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Erhöhung der Wertschöpfung" eingerechnet. (einstimmig)
(01484-2008/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteiles im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien "Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen" zugunsten der Firma "Wojnar`s Wiener Leckerbissen" Delikatessenerzeugung GmbH und "Wojnar Immobilien GmbH", (Produktion von Feinkosterzeugnissen auf Milch- und Gemüsebasis), 23, Laxenburgerstraße 250, für das Projekt "Investition in die Neuerrichtung des Bereiches Erstverarbeitung von Gemüse und Obst" in der maximalen Höhe von 48 477 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass die vereinbarten Förderbeträge des Bundes (72 716 EUR) und der EU (114 407 EUR) ebenfalls gewährt werden.
Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
- Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
- Vor Auszahlung von Fördermitteln ist der das Projekt betreffende Baubewilligungsbescheid, zumindest aber eine Bauanzeige vorzulegen. Eine Vorlage der endgültigen Baubewilligung ist jedenfalls bei der Projekt-Endabrechnung erforderlich.
- Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Erhöhung der Wertschöpfung" eingerechnet. (einstimmig)
(01485-2008/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteiles im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Wien "Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen" zugunsten der Firma Johann Zeilinger GmbH, 3, Franzosengraben 20, für das Projekt "Übersiedlung des Betriebes in zwei neue Betriebsstätten: Im Franzosenweg wird ein Fleischzerlegezentrum eingerichtet. In der Baumgasse wird ein Zerlegebetrieb/Abholmarkt geschaffen", in der maximalen Höhe von 21 667 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass die vereinbarten Förderbeträge des Bundes (32 499 EUR) und der EU (51 134 EUR) ebenfalls gewährt werden.
Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender Bedingungen:
- Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
- Vor Auszahlung von Fördermitteln ist dem ERP-Fonds der Jahresabschluss für das Jahr 2007 vorzulegen. Der ERP-Fonds behält sich – nach Auswertung dieses Jahresabschlusses – vor, die Auszahlung von Fördermitteln von der Vorlage einer Bankgarantie abhängig zu machen.
- Bei einer ergänzenden Finanzierung mit ERP-Kreditmitteln (derzeit noch nicht beantragt) wird der Barwert der ERP-Förderung in den Barwert dieser Förderung "Erhöhung der Wertschöpfung" eingerechnet. (einstimmig)
(01705-2008/0001-GFW; MA 27) Gemäß § 16 Abs 1 der Förderungsrichtlinien 2007 werden Dr Claudia Dorninger, Wirtschaftskammer Wien, zum Mitglied des Ökostrombeirates und Mag Stephan Stüger, Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, sowie Dipl-Ing Michael Sattler, MD-KLI, zu Ersatzmitgliedern des Ökostrombeirates bestellt. (einstimmig)
Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska
(01422-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)
(01406-2008/0001-MDSALTG; MDS) Stadtschulrat für Wien:
I) Änderungen im Kollegium:
1) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b, 2 bis 4 iVm §§ 65a Abs 2 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 15/2007, wird auf Grund des Vorschlages des Grünen Klubs im Rathaus anstelle von Karin Diaz-Figueroa-Lindlbauer (Elternvertreterin) Sabine Oberneder zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b, 2 bis 4 iVm §§ 65a und 70 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 15/2007, wird auf Grund des Vorschlages des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Mag Elisabeth Bierbach (sonstige Vertreterin) Prof Mag Herbert Roser zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
II) Änderungen in den Sektionen 1 und 2 sowie in den Untersektionen 3a und 3b:
1) Gemäß § 74 Abs 1 und 2 iVm § 75 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 15/2007, wird auf Grund des Vorschlages des Grünen Klubs im Rathaus anstelle von Karin Diaz-Figueroa-Lindlbauer (Elternvertreterin) Sabine Oberneder zum Mitglied der Sektion 1 des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2) Gemäß § 74 Abs 1, 2, 3 und 4 iVm § 75 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 sowie § 76 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 15/2007, wird auf Grund des Vorschlages des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Elisabeth Bierbach (sonstige Vertreterin) Prof Mag Herbert Roser, zum Ersatzmitglied der Sektionen 1 und 2 sowie der Untersektionen 3a und 3b des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)
(01009-2008/0001-GJS; KJA) Der Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien für den Zeitraum Juli 2006 bis Juni 2007 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)
(00884-2008/0001-GJS; MA 56) 1) Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Wien über die Zusammenarbeit bei der Einrichtung und beim Betrieb eines elektronischen Pensionskontos für Landeslehrerinnen und Landeslehrer mit einmaligen Maximalkosten von rund 144 000 EUR und jährlichen Betriebskosten von maximal rund 70 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2008 entfallende voraussichtliche Betrag in Höhe von maximal 162 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2050/728 098 bedeckt.
Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
2) Der Landeshauptmann wird ermächtigt, die genannte Kooperationsvereinbarung betreffend Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Pensionskontos für Landeslehrerinnen und Landeslehrer zu unterzeichnen. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely
(01024-2008/0001-GGS; GGS) Rosa Prinz wird als stellvertretendes Mitglied der Interessenvertretung für behinderte Menschen enthoben und Mag Bernhard Schmid als Ersatzmitglied bestellt. (einstimmig)
(01555-2008/0001-GGS; MA 24) Der Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds für das Jahr 2006 wird zur Kenntnis genommen. (mehrstimmig)
(01487-2008/0001-GGS; MA 40) I) Der "Diagnosezentrum Meidling GmbH" wird gemäß § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 12, Meidlinger Hauptstraße 7-9, von "Ambulatorium für bildgebende Diagnostik" in "Diagnosezentrum Meidling" erteilt.
II) Die Bestellung von Univ-Doz Dr Klaus Preidler, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)
(01709-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten wird gemäß § 139 (2) WStV genehmigt. (einstimmig)
(01734-2008/0001-GGS; MA 40) I) Die Übertragung der Krankenanstalt "Röntgeninstitut Univ-Doz Dr Haller" in 15, Mariahilfer Straße 196a von der "Röntgeninstitut Univ-Doz Dr Haller GmbH" auf die "Röntgeninstitut Univ-Prof Dr Haller & Dr Bernhard GmbH" wird bewilligt.
II) Der "Röntgeninstitut Univ-Doz Dr Haller & Dr Bernhard GmbH" wird die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 15, Mariahilfer Straße 196a, von "Röntgeninstitut Univ-Doz Dr Haller" in "Röntgeninstitut Univ-Prof Dr Haller & Dr Bernhard GmbH" erteilt.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987.
III) Die Bestellung von Dr Christoph Bernhard, Facharzt für medizinische Radiologie-Diagnostik, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Röntgeninstitut Univ-Prof Dr Haller & Dr Bernhard GmbH" in 15, Mariahilfer Straße 196a, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)
(01735-2008/0001-GGS; MA 40) Die Aufstellung nach § 28 Abs 3 des Wiener Krankenanstaltengesetzes des Wiener Krankenanstaltenverbundes und des Orthopädischen Spitals Speising über die im Jahr 2007 erhaltenen Drittmittel und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)
(01736-2008/0001-GGS; MA 40) Univ-Doz Dr Artur Worseg wird gemäß § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung der privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums für plastisch-kosmetische Chirurgie in 19, Sieveringer Straße 36/5 (Daringerhof), unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. Der beiliegende Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibungen ist Bestandteil des Bescheides. (einstimmig)
(01737-2008/0001-GGS; MA 40) Dem Verein zugunsten körper- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher (VKKJ) für Wien, Niederösterreich und das Burgenland wird gemäß § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 10, Fernkorn-
gasse 91, von "Sozialpädiatrisches Ambulatorium Fernkorngasse Diagnostik, Beratung und Therapie für entwicklungsgefährdete Kinder, Jugendliche und deren Familien" in "Ambulatorium Fernkorngasse der VKKJ, Zentrum für Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie" erteilt. (einstimmig)
(01773-2008/0001-GGS; MA 40) Die Bestellung von Dr Peter Scholz, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtsheilkunde, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "pro:woman Ambulatorium Sexualmedizin und Schwangerenhilfe" in 1, Fleischmarkt 26, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)
(01775-2008/0001-GGS; MA 40) Der Rehab Zentrum Liesing Physikalisches Institut GmbH wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung der privaten Krankenanstalt "Rehab Zentrum Liesing" (selbstständiges Ambulatorium für physikalische Medizin) in 23, Ketzergasse 65, erteilt. Die beiliegenden Pläne und die Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheides. Die Änderung besteht in der Hinzunahme der Räumlichkeiten der am selben Standort existierenden Ordinationsstätte des ärztlichen Leiters, Prim Dr Thomas Kienbacher, Facharzt für physikalische Medizin, in die Krankenanstalt. Die sieben Behandlungsplätze werden von der Krankenanstalt übernommen. Eine Änderung des bewilligten Leistungsspektrums tritt nicht ein. Weiters werden kleine räumliche Änderungen vorgenommen. Die Ordinationsstätte wird in der Folge stillgelegt. (einstimmig)
(01776-2008/0001-GGS; MA 40) Der Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH wird gemäß § 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Errichtung der privaten Krankenanstalt
"Institut für Suchtdiagnostik" (selbstständiges Ambulatorium zur Durchführung gezielter, hochspezialisierter drogenspezifischer Untersuchungen zur medizinischen-psychiatrischen Diagnostik von Suchterkrankungen) in 3, Modecenterstraße 16, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. Die beiliegenden Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. (einstimmig)(01779-2008/0001-GGS; MA 40) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt
"Otto Wagner Spital" in 14, Baumgartner Höhe 1, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. Die beiliegenden Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. Die Änderung besteht in der Errichtung eines Zubaues zum Pavillon Kurhaus zur Unterbringung einer Magnetresonanztomographieanlage "Magnetom Avanto Tim [76x18]" der Firma Siemens. (einstimmig)(01783-2008/0001-GGS; MA 40) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des mit rechtskräftigen Vorbescheiden bewilligten Bauteils 24 des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 24 erteilt. (einstimmig)
(01784-2008/0001-GGS; MA 40) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt
"Krankenhaus Hietzing mit NRZ Rosenhügel" 13, Wolkersbergenstraße 1, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen, erteilt. Die beiliegenden Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheides. Die Änderung besteht in der Aufstellung einer zweiten Magnetresonanztomographieanlage im Erdgeschoß des neuerrichteten Zubaus zum Schnittbildezentrum. (mehrstimmig)(01793-2008/0001-GGS; MA 40) Die Bestellung von Dr Birgit Stabauer, Fachärztin für physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt
"Betriebsambulatorium der Bank Austria Creditanstalt Gruppe" in 2, Lassallestraße 5, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)Berichterstatter: Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker
(01769-2008/0001-MDSALTG; MD-VD) Der Entwurf einer Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes und der Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen 2000 wird genehmigt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima
(01162-2008/0001-GGU; MA 36) Auf Grund der Bestimmungen des § 22 Abs 2 des Wiener Veranstaltungsgesetzes wird der neue Leiter der MA 36, Oberstadtbaurat Mag Dipl-Ing Dr Oberndorfer anstelle von Obersenatsrat Dipl-Ing Hans Bachl zum Mitglied der Theaterkommission für Wien als Beamter des höheren technischen Dienstes und zum Kommissionsvorsitzenden für die Dauer der bis einschließlich 16. Mai 2008 laufenden Funktionsperiode berufen. (einstimmig)
(01535-2008/0001-GGU; MA 58) Der vorgelegte Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeiten und Wahrnehmungen im Jahre 2007 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)
(VO - 03362-2007/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)
(VO - 03363-2007/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)
(01695-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Stationslüftung (inkl Trockenlöschleitungen) und Brandrauchentlüftung, Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird inkl Parie A zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01696-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Bauabschnitt 1, Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird inkl Parie A zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01697-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Bauabschnitt, Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird inkl Parie A zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01698-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Bauabschnitt 3, Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird inkl Parie A zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01699-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wie-ner Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Bauabschnitt 4, Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird inkl Parie A zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01700-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Bauabschnitt 5, Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird inkl Parie A zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01701-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; „Bi-Block-Schwellen 1-4", Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01702-2008/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Genehmigungsbescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG; Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Errichtung und Betrieb von Fahrtreppen und Aufzügen, Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird inkl Parie A zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(01649-2008/0001-GGU; MA 22) Wiener NO
2-Programm gemäß Immissionsschutzgesetz–Luft: Der in Aussicht genommene Umfang und der Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG
(01129-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 848 626,20 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 552 810 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 888 078,24 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01130-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 245 000 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse, ein laufender nichtrückzahlbarer Zuschuss (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 13 143,14 EUR) und die Übernahme von Landesbürgschaften im Ausmaß von maximal 149 800 EUR für Kapitalmarktdarlehen bewilligt. (einstimmig)
(01131-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 469 780,33 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 1 266 353,60 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01132-2008/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 712 444,23 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 879 133,37 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 503 576,28 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von insgesamt 422 819,20 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 4 815 762,80 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01541-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend KAPSCH Immobilien GmbH in 12, Wienerbergstraße ON 45-49, Notstromaggregat, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)
(00984-2008/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von der Geyer & Geyer Wirtschaftstreuhand GmbH gehaltenen Geschäftsanteils in der Höhe von 14 534,57 EUR an der BAUHILFE Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in 12, Meidlinger Hauptstraße 11 durch die BILANZCONSULT SteuerberatungsgesmbH (nunmehr G G VermögensverwaltungsgmbH) zum Abtretungspreis von 2 906,91 EUR wird gemäß § 10a (1) WGG 1979 idgF erteilt. (einstimmig)
(01460-2008/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 1 971 764,61 EUR) an die Antragstellerinnen und Antragsteller zu veräußern. (einstimmig)
(01703-2008/0001-GWS; MA 64) Dem vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik vom 13. Mai 2008 über die Baustoffliste ÖE wird gemäß § 21a Abs 4 des Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien Nr 30/1996 idF LGBl für Wien Nr 36/2007, zugestimmt. (einstimmig)
(01704-2008/0001-GWS; MA 64) Dem vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik vom 13. Mai 2008 über die Baustoffliste ÖA wird gemäß § 19a Abs 1 des Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes – WBAG, LGBl für Wien Nr 30/1996 idF LGBl für Wien Nr 36/2007, zugestimmt. (einstimmig)
(01716-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 23, Schellenseegasse 5, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirt-schaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)
(01717-2008/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte
Bescheidentwurf betreffend Josef Wick, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 3, Am Heumarkt 17, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirt-schaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)(VO - 03489-2007/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung – WBTV), wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
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