Landesregierung
18. Wahlperiode
Sitzung vom 7. November 2006
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.
Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner
(04421-2006/0001-GGS; MA 15) Dr Werner Schludermann wird nach § 7 Abs 3 iVm § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der nach 9, Grundlgasse 3/1, verlegten Krankenanstalt "CT-Institut Dr Schludermann" unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. (einstimmig)
(LG - 03003-2006/0001; GGS) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)
(VO - 04787-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(VO - 04419-2006/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung, mit der Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Festigkeit, Feuersicherheit, Abmessungen und Betriebssicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen mit mehr als 2 m Hubhöhe anerkannt werden, sowie die Verordnung über die Anerkennung Europäischer Normen als Sicherheitsvorschriften für Aufzüge aufgehoben werden, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(04311-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 14 191 761 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 435 286 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 4 180 173 EUR bewilligt. (einstimmig)
(04312-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 320 907 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Gesamtausmaß von 1 136 495 EUR bewilligt. (einstimmig)
(04313-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 547 399,50 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 084 492,53 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 527 590,78 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 417 368,80 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 1 386 067,09 EUR bewilligt. (einstimmig)
(04585-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 724 200 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 111 642,68 EUR), ein Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 132 340 EUR, die Leistung eines einmaligen nichtrückzahlbaren Beitrages in der Höhe von 47 370 EUR und die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von maximal 365 000 EUR bewilligt. (einstimmig)
(04716-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 16 391 095 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 382 542 EUR, Baukostenzuschüsse im Betrag von 18 615 EUR und nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 18 862 EUR bewilligt. (einstimmig)
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