Landesregierung
18. Wahlperiode
Sitzung vom 20. Juni 2006
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, DDr Eduard Schock und Dr Monika Vana sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.
Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.
(02824-2006/0001-GWS; MA 50) Der Tagesordnungspunkt betreffend Erwerb von Anteilen gemäß § 10a (1) WGG 1979 wird abgesetzt.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely
(02855-2006/0001-MDSALTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2006/2007 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden LehrerInnen an Berufschulen, wie in der vorgelegten Beilage ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)
(02847-2006/0001-MDSALTG; TOW) Der vorgelegte Bericht der Tierschutzombudsstelle Wien über ihre Tätigkeit im Jahr 2005 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)
(LG - 01972-2006/0001; GIF) Der Entwurf des Gesetzes über das Schlichtungsverfahren in Angelegenheiten der Gleichstellung von LandeslehrerInnen mit Behinderungen an Wiener öffentlichen Pflichtschulen wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)
(02892-2006/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 9a des
Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes 1995, LGBl für Wien Nr 35/1995 idgF, wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2006 OSRin Dr Elisabeth Kahler (Disziplinaranwältin) von ihrer Funktion abberufen. An ihrer Stelle wird OMRin Mag Claudia Innig zur Disziplinaranwältin sowie gleichzeitig Mag Regina Mertz-Koller zur weiteren Stellvertreterin der Disziplinaranwältin bestellt. (einstimmig)Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder
(02854-2006/0001-GFW; MA 5) Mag Alexander Juen wird als Vertreter der Wiener Landesregierung mit beratender Stimme gemäß § 13 Abs 2 AMSG in das Landesdirektorium des AMS Wien entsendet. (mehrstimmig)
Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska
(02859-2006/0001-MDSALTG; MDS) 1.) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 iVm § 69 des Wiener
Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 45/1999, wird aufgrund des Vorschlages des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates anstelle von Dr Susanne Schöberl (Sonstige Vertreterin) RegRin Dipl Ing Carmen Lechner, zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.2.) Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit g und Abs 5 iVm § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien anstelle von Mag Inge Kaizar Dr Susanne Schöberl als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny
(02843-2006/0001-GKU; MA 7) Richard Müller, Raimund Thiery und Helga Vanek werden als Ersatzmitglieder des Kuratoriums der Wiener Museen vor Ablauf der Funktionsperiode abberufen;
Christian Hobek wird als Kuratoriumsmitglied des Betriebsrates (Mitglied gemäß § 13 Abs 1 Z 3 des Wiener Museumsgesetzes) abberufen und gleichzeitig für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums zu einem Ersatzmitglied des Kuratoriums aus dem Kreis des Betriebsrates bestellt;
Manfred Machanek wird für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums zum Mitglied des Kuratoriums (Mitglied gemäß § 13 Abs 1 Z 3 des Wiener Museumsgesetzes) bestellt;
Christian Hofer wird für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums zu einem Ersatzmitglied des Kuratoriums aus dem Kreis des Betriebsrates bestellt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner
(02765-2006/0001-GGS; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des u a mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 16 - H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14 - H 256/20/79, vom 22. November 1984, MA 14 – H 256/27/84 (Ebene 4/Süd) grundsätzlich bewilligten Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen in der Ebene 4 des Bauteils 10 (Hauptgebäude) soweit sie den Bereich der Physikalisch technischen Prüfanstalt für Radiologie und Elektromedizin betreffen.
Der beiliegende Plan samt Beschreibung ist Bestandteil des Bescheides.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum teilweisen Betrieb des Bauteils 10 (Ebene 4 des Hauptgebäudes) hinsichtlich des Bereichs der Physikalisch technischen Prüfanstalt für Radiologie und
Elektromedizin erteilt. (einstimmig)
(02880-2006/0001-GGS; MA 15) Der DIAGNOSE ZENTRUM URANIA GesmbH wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für bildgebende Diagnostik) "Diagnose Zentrum Urania" in 1, Laurenzerberg 2, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. (einstimmig)
(02881-2006/0001-GGS; MA 15) Der Privatinstitut für Hormon- und Anti-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Erich Müller-Tyl GmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 19, Heiligenstädter Straße 51, von "Ambulatorium für Anit-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Erich Müller-Tyl GmbH" in "Privatinstitut für Hormon- und Anti-Aging Behandlungen Prim Univ Prof Dr Erich Müller-Tyl GmbH" erteilt. (einstimmig)
(02882-2006/0001-GGS; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Ambulatorium für Suchtkranke" in 9, Borschkegasse 1, von der bisherigen Rechtsträgerin "Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien" auf die neue Rechtsträgerin "Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. (einstimmig)
(02883-2006/0001-GGS; MA 15) I) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des u a mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 - H 256/9/69, und vom 2. April 1984, MA 14 - H 256/18/83, bewilligten Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen in den Bereichen der Univ-Klinik für Anästhesie und Allgemeine Intensivmedizin in der Ebene 13
(IBS 54).
II) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 10 betreffend Ebene 13, Univ-Klinik für Anästhesie und Allgemeine Intensivmedizin, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt.
Der räumliche Umfang des Betriebsbewilligungsbereichs ergibt sich aus der einen Bestandteil des Bescheides bildenden Beilage 1 (rot markierte Flächen). (einstimmig)
(02913-2006/0001-GGS; MA 15) I) Der Ambulatorium für Kinderkardiologie GmbH wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Ambulatorium für Kinderkardiologie"
(selbstständiges Ambulatorium für Kinderkardiologie) in 22, Leonard-Bernstein-Straße 8/3/2.2, erteilt.
II) Die Bestellung von Dr Peter Voitl, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, zum ärztlichen Leiter wird
nach § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima
(02826-2006/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998 idF LGBl für Wien Nr 12/2006, wird beschlossen:
Abg Dipl Ing Roman Stifter wird als Mitglied des Naturschutzbeirates abberufen.
Abg Robert Parzer, ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Naturschutzbeirates als Mitglied des Naturschutzbeirates bestellt. (einstimmig)
(02829-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Detailprojekt U2/ZSA, Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(02830-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2, Brandrauchentlüftung und Streckenlüftung im Bauabschnitt U2/1, Genehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(02831-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides betreffend Wienstrom GmbH, Kraftwerk Simmering in 11, 1. Haidequerstraße 1, Änderungsgenehmigung nach dem UVP-G 2000 wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)
(02832-2006/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf
eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend "Salima" Wien Mitte Projektentwicklung GmbH; Vorhaben "Wien Mitte 2005"; Errichtung eines Gebäudekomplexes (Einkaufszentrum, Büroräumlichkeiten, Hotel, Parkgarage) wird zum Beschluss erhoben (mehrstimmig)(LG - 03999-2005/0001; GGU) Der Entwurf eines Gesetzes über den Wiener Teil des Biospärenparks – Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(02825-2006/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Berichtsentwurf gemäß § 61 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (EIWOG), BGBl I Nr 143/1998 idgF, über das Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes und die Vollziehung des Wiener Elektrizitätsgesetzes wird genehmigt. (mehrstimmig)
(02575-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 503 815,51 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 119 066 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 446 862,40 EUR bewilligt. (einstimmig)
(02577-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 652 088,53 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 555 585,33 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 402 530,96 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 348 921,20 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 1 466 686,20 EUR bewilligt. (einstimmig)
(02741-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 067 200 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 782 123 EUR bewilligt. (einstimmig)
(02742-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 743 000 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 129 556,14 EUR) sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für ein Kapitalmarktdarlehen von 45 300 EUR bewilligt. (einstimmig)
(02797-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 56 412 050 EUR, nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 391 165 EUR und Baukostenzuschüsse im Betrag von 54 318 EUR bewilligt. (einstimmig)
(02798-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 1 635 282 EUR bewilligt. (einstimmig)
(02799-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 362 840 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)
(VO - 01062-2006/0001; MD-VD) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die für die Bestellung zu Überprüfungsorganen nach dem Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz erforderlichen Kenntnisse und deren Nachweis geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
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