Landesregierung
18. Wahlperiode
Sitzung vom 21. März 2006
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Dr Johannes Hahn und DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer.
Entschuldigt: StRin Dr Monika Vana und Sen hc Prof Walter Nettig.
Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely
(01307-2006/0001-MDSALTG; MD-PR) Gemäß Art 129b (1) B-VG iVm § 4 Abs 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, idF des Gesetzes LGBl für Wien Nr 9/2004, werden drei namentlich bezeichnete BewerberInnen aus der vorgelegten Reihungsliste mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2006 zu sonstigen Mitgliedern des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely stellt den Antrag, die drei Erstgereihten, Dr Bettina Koprivnikar, Mag Dr Gerhard Schattauer und Dr Veronika Doralt, mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2006 zu weiteren Mitgliedern des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien zu ernennen. (einstimmig)
(VO - 01156-2006/0001; MA 61) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Inhalte der Prüfung in Bezug auf die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Wien gemäß § 10a des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 geregelt werden (Prüfungsstoffabgrenzungsverordnung), wird genehmigt. (mehrstimmig)
Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska
(01401-2006/0001-MDSALTG; MDS) 1) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 45/1999, werden aufgrund des Vorschlages des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ zu Mitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt:
a) Anstelle von Diorin Dr Hedwig Trucker (Lehrervertreterin) Mag Eugen Guglia und
b) anstelle von Mag Eugen Guglia (Sonstiger Vertreter) Diorin Dr Hedwig Trucker.
2) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 iVm § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 45/1999, werden aufgrund des Vorschlages des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt:
a) Anstelle von Univ Doz Dr Werner FRANK (Lehrervertreter) Axel Schulze,
b) anstelle von Dr Andreas Karlsböck (Elternvertreter) Mag Ingrid
Pirker-Binder,
c) anstelle von Axel Schulze (Sonstiger Vertreter) Dr Andreas Karlsböck und
d) anstelle von Mag Ingrid Pirker-Binder (Sonstige Vertreterin) Univ Doz Dr Werner FRANK. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny
(01196-2006/0001-GKU; MA 7) Für die restliche Funktionsperiode der Tourismuskommission wird anstelle von Abg Mag Marie Ringler Hans Arsenovic als neues Mitglied der Kommission bestellt. (einstimmig)
(01211-2006/0001-GKU; MA 7) 1) Univ Prof DDr Oliver Rathkolb wird auf eigenen Wunsch als Mitglied des Kuratoriums der Wiener Museen vor Ablauf der Funktionsperiode abberufen;
2) Dr Michael Stampfer wird stattdessen für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums zum Mitglied des Kuratoriums (Mitglied gemäß § 13 Abs 1 Z 4 des Wiener Museumsgesetzes) bestellt;
3) Mag Dietmar Griebler wird als Mitglied des Kuratoriums der Wiener Museen vor Ablauf der Funktionsperiode abberufen;
4) das bisherige Ersatzmitglied AR Norbert Schindler wird stattdessen für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums zum Mitglied des Kuratoriums (Mitglied gemäß § 13 Abs 1 Z 2 des Wiener Museumsgesetzes) bestellt und
5) OAR Franz Moser wird für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums als Ersatzmitglied der Finanzverwaltung bestellt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner
(01126-2006/0001-GGS; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 6. Dezember 2005 beschlossene Umlagenordnung für die Jahre 2005 und 2006 erteilt. Die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für die Jahre 2005 und 2006 bildet einen Bestandteil des Bescheides. (einstimmig)
(01398-2006/0001-GGS; MA 15) I) Der PHYSIKO-MED Physikalisch medizinische Behandlungen GmbH wird nach § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 27. Juni 2005, MA 15-II-1-13665/2004, bewilligten Projektes der Verlegung der Krankenanstalt "PHYSIKO-MED NEULINGGASSE" in 3, Ungargasse 53, erteilt.
Die Änderungen stellen sich in einer Abänderung der Leitungsführungen der Lüftungsanlage innerhalb der Räumlichkeiten der Krankenanstalt dar.
II) Der PHYSIKO-MED Physikalisch medizinische Behandlungen GmbH wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der verlegten Krankenanstalt mit der Bezeichnung "PHYSIKO-MED NEULINGGASSE" in 3, Ungargasse 53, erteilt.
III) Der PHYSIKO-MED Physikalisch medizinische Behandlungen GmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 3, Ungargasse 53, von
"PHYSIKO-MED NEULING
GASSE" in "Physiko-Med" erteilt.
Dies unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflage. (einstimmig)
(01399-2006/0001-GGS; MA 15) Die Bestellung von Univ Doz Dr Michaela M Pinter, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Sonderkrankenanstalt für neurologische und neuropsychologische Rehabilitation" in 13, Rosenhügelstraße 192a, wird gemäß § 12 Abs 4 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 genehmigt. (einstimmig)
(01394-2006/0001-GGS; MA 24) Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales, Mag Renate Brauner, wird als ständiges, stimmberechtigtes Mitglied der Bundesgesundheitskommission gemäß § 59g des Krankenanstaltengesetzes bestellt.
Als ständiges, stimmberechtigtes Ersatzmitglied der Bundesgesundheitskommission gemäß § 59g des Krankenanstaltengesetzes wird der amtsführende Stadtrat für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, LhptmSt Dr Sepp Rieder, bestellt. (einstimmig)
(VO - 01430-2006/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker
(VO - 04171-2005/0001; MA 65) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung gemäß § 13 des Wiener Umgebungslärmschutzgesetzes über die Festlegung näherer Regelungen zur Beschreibung der Lärmindizes, der Bewertungsmethoden für Lärmindizes und der Mindestanforderungen für die Ausarbeitung von Strategischen Lärmkarten, Konfliktplänen und Aktionsplänen sowie über die Festlegung der ruhigen Gebiete (Wiener Umgebungslärmschutzverordnung) wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(05982-2005/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in den Beilagen angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 35 963 459,01 EUR) an die angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)
(01358-2006/0001-GWS; MA 64) Der Tagesordnungspunkt betreffend WIENSTROM GmbH/WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH; Herstellung des Einvernehmens zur Erteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession sowie zur Genehmigung eines Geschäftsführers und eines Technischen Betriebsleiters nach dem Niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetz 2005, wird abgesetzt.
(01318-2006/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes Wien im Gesamtbetrag von 99 274,29 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01353-2006/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 2 577 340,83 EUR) an die AntragsstellerInnen zu veräußern. (einstimmig)
(01363-2006/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 35 321 553,40 EUR) an Wiener Wohnen zu veräußern. (einstimmig)
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