Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 22. Februar 2005

Sitzungsbericht

Vorsitzende: LhptmStin Grete Laska.

Teilnehmer: LhptmSt Dr Sepp Rieder, die Amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Dr Johannes Hahn, Johann Herzog, Karin Landauer, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer und DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Lhptm Dr Michael Häupl.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(00544-2005/0001-MDSALTG; MA 63) Gemäß Art 14b (5) in Verbindung mit Art 14b (4) B-VG wird die Zustimmung zur Kundmachung der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Anpassung der im Bundesvergabegesetz 2002 festgesetzten Schwellenwerte – Schwellenwerte-Verordnung 2005 erteilt. (einstimmig)

(00547-2005/0001-MDSALTG; MA 63) Oberstadtbaurätin Dipl Ing Sigrid Oblak wird gemäß § 3 (1) WVRG zum Mitglied des Vergabekontrollsenats für eine Amtsdauer von 6 Jahren bestellt. (einstimmig)

(00807-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß Art 129a (2) B-VG wird die Zustimmung zur Kundmachung des "Bundesgesetzes zum Schutz vor gefährlichen Produkten (Produktsicherheitsgesetz 2004 - PSG 2004)" erteilt. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder

(00327-2005/0001-GFW; MA 5) Das Amt der Wiener Landesregierung – vertreten durch die Magistratsabteilung 5 - wird ermächtigt, mit der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GesmbH die vorgelegte Finanzierungsvereinbarung abzuschließen.

Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt Vorsorge getroffen. (einstimmig)

(00718-2005/0001-MDSALTG; MA -K) Bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode des Wiener Landtags wird für die Fonds-Kommission gemäß § 4 Abs 14 iVm Abs 2 Z 3 und Abs 3 Z 6 des Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetzes, LGBl Nr 41/1996 idF LGBl Nr 69/2001, Direktor Dr Wilhelm Marhold an Stelle von in den Ruhestand getretenen Magistratsdirektor-Stellvertreter Dr Peter Pillmeier als Mitglied nachbestellt. (einstimmig)

(00847-2005/0001-GFW; MA -K) Der Amtsf StR für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, VBgm Dr Sepp Rieder, wird als Mitglied der Bundesgesundheitskommission gemäß § 59g des Krankenanstaltengesetzes bestellt.

Als ständiges stimmberechtigtes Ersatzmitglied der Bundesgesundheitskommission gemäß § 59g des Krankenanstaltengesetzes wird die Amtsf StRin für Gesundheit und Soziales, Mag Renate Brauner, bestellt. (einstimmig)

(00778-2005/0001-GFW; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 14. Dezember 2004 beschlossene Jahresvoranschlag für 2005 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts (Zahnärztliches Fortbildungsinstitut) der Kurie der Zahnärzte wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I, Nr 169/1998, idgF, genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(00727-2005/0001-MDSALTG; MDS) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 iVm § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien an Stelle von Horst Paschinger (Lehrervertreter) Andrea Fischer zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(VO - 04565-2004/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr für Patienten gemäß § 43 des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(00366-2005/0001-MDSALTG; MA 15) I.) Der WIEN ENERGIE – Gasnetz GmbH wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 11, Erdbergstraße 236, von "Betriebsambulatorium der WIENGAS GmbH" in "Betriebsambulatorium der WIEN ENERGIE – Gasnetz GmbH", erteilt. 
II.) Der WIEN ENERGIE – Gasnetz GmbH wird nach § 7 Abs 3 iVm § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Betriebsambulatorium der WIEN ENERGIE – Gasnetz GmbH", in 11, Erdbergstraße 236, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. 
Die vorgelegte Beschreibung ist Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

(00835-2005/0001-GGS; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 2004 beschlossene Umlagenordnung für das Jahr 2005 erteilt. Die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2005 bildet einen Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

(00837-2005/0001-MDSALTG; MA 15) Der Wiener Privatklinik Betriebs GmbH & Co KG wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Wiener Privatklinik" in 9, Pelikangasse 15, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. 
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. 
Die Änderungen bestehen in der Errichtung eines Zubaus in 9, Pelikangasse 9-13, in der Erweiterung der Bettenanzahl um 15 Betten sowie in der Erweiterung der Krankenanstalt um ein Institut für Schnittbildtechnik für MR-Untersuchungen. (mehrstimmig)

(00838-2005/0001-MDSALTG; MA 15) I.) Die Übertragung der Krankenanstalt "Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" in 9, Währinger Straße 25a ident mit Van-Swieten-Gasse 1, von der Medizinischen Universität Wien auf die Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Gesellschaft mbH "Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 bewilligt. 
II.) Der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Gesellschaft mbH "Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik" wird nach § 8 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 9, Währinger Straße 25a ident mit Van-Swieten-Gasse 1, von "Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" in "Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik" erteilt. (einstimmig)

(00839-2005/0001-MDSALTG; MA 15) Dipl Ing Dr Hannes Schmidl wird nach § 442 (2) ASVG als Mitglied für das "Sozial- und Gesundheitsforum Österreich" vorgeschlagen. (einstimmig)

(00313-2005/0001-MDSALTG; MDP/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, idF des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an Löschmeister Helmut Kaller der Freiwilligen Feuerwehr "Süßenbrunn" verliehen. (einstimmig)

(VO - 00833-2005/0001; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker

(00832-2005/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass die Verordnung des Gemeinderats der Stadt Wien vom 25. Juni 1992 (Plandokument Nr 6299) in der Fassung der Verordnung des Stadtsenats über Flächenwidmungs- und Bebauungspläne 13. Bezirk Zl MA 21 B – VO 13/96, teilweise gesetzwidrig war, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(00393-2005/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998 idF LGBl für Wien Nr 92/2001, wird beschlossen: 
Dipl Ing Wilfried Doppler wird als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats abberufen. 
Die Wiener Umweltanwältin, Mag Dr Andrea Schnattinger, Wiener Umweltanwaltschaft, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Naturschutzbeirats als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats bestellt. (einstimmig)

(VO - 04696-2004/0001; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr AM-VO Land- und Forstwirtschaft) wird genehmigt. (einstimmig)

(00950-2005/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998 idF LGBl für Wien Nr 92/2001, wird beschlossen: 
Ing Michael Malzl wird als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats abberufen.
Dipl Ing Peter Weinelt, Wienstrom GmbH, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Naturschutzbeirats als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats bestellt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(00187-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 672 600 EUR werden ein Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 129 310 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 246 779 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00245-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 20 872 971,78 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 5 069 048,39 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2005 von 979 169,69 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von insgesamt 471 477,84 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 5 305 189,29 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00292-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 142 007,63 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2005 von 76 968,06 EUR) sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 911 600 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00782-2005/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 2 131 440 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(00625-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend WIEN ENERGIE – WIENSTROM GmbH, Bestellung eines elektrizitätswirtschaftlichen Geschäftsführers gemäß § 64 Abs 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(00626-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Helga Demmer, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 18, Wallrißstraße 12 a/18 hinsichtlich der Feststellung gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(00628-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Novartis Institutes for BioMedical Research GmbH & Co KG, Antrag auf Genehmigung einer Netzersatzanlage in 23, Brunner Straße 59 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(00801-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Blockheizkraftwerk in 3, Ungargasse 69 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 1999, wird genehmigt. (einstimmig)

(00803-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend K LUDWIG GmbH, Errichtung einer Windkraftanlage in 22, Hermann-Gebauer-Straße 11 hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 1999, Zurückweisung, wird genehmigt. (einstimmig)

(00826-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Evangelische Pfarrgemeinde HB, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 1, Dorotheergasse 16 hinsichtlich der Feststellung gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

(00828-2005/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend IndustrieAtelier Werbeagentur GmbH, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 1, Wollzeile 16 hinsichtlich der Feststellung gemäß § 7 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

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