Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 22. April 2003

Sitzungsprotokoll

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock sowie MDSt Dr Peter Pillmeier.

Entschuldigt: StR Johann Herzog, StRin Mag Maria Vassilakou, Präsident Walter Nettig sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(01603/2003-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 61 975 EUR durch die Stiftung "Julius Zwölfer-Stiftung" zu den vom Land Wien im vorgelegten Schuldschein vom 10. Dezember 2002/7. Februar 2003 bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 24 970 EUR und die Einräumung eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 i d g F, zu Gunsten des Landes Wien, ob der Liegenschaft in 15, Mariahilfer Straße 144/Zwölfergasse 2, EZ 266, KG Fünfhaus, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(01670/2003-MDALTG; MA 62) Der Verkauf der im Eigentum der Stiftung "Wilhelm und Magdalena Brandseph'sche Stiftung für bedürftige Verwandte und unheilbare Kranke", stehenden Liegenschaft EZ 1183, Grundbuch 01657 Leopoldstadt bestehend aus dem Grundstück Nr 800/3 Baufläche (Gebäude) und Baufläche (befestigt), in 2, Novaragasse 8, an die WIENER LINIEN GmbH & Co KG (FN 181593z) mit Sitz in Wien, Postanschrift 1031 Wien, Erdbergstraße 202, zu einem Kaufpreis von 615 000 EUR und zu den übrigen im vorgelegten Kaufvertragsentwurf enthaltenen Bedingungen wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(01739/2003-MDALTG; MA 62) Über Antrag des Fonds "Freiwilliger Alters- und Invaliditäts-Unterstützungsfonds der Enthone-OMI (Austria) GmbH" vom 15. Oktober 1999 wird die Änderung der Fondssatzung mit Namensänderung in "Freiwilliger Alters- und Invaliditäts-Unterstützungsfonds der Enthone GmbH" laut Inhalt des mit Schreiben vom 25. März 2003 vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß §§ 30 Abs 1 und 31 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, fondsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(01671/2003-MDALTG; EK) Die in der Sitzung vom 13. Februar 2003 beschlossene Geschäftsordnung der Ethikkommission der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(01492/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Forensische Nachbetreuungsambulanz" in 2, Novaragasse 9, vom Verein "WOBES-Verein zur Förderung von Wohnraumbeschaffung" auf den Verein "Institut für Gewaltforschung" wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

(01629/2003-MDALTG; MA 15) Der WIENGAS GmbH wird nach § 7 Abs 3 in Verbindung mit § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt "Betriebsambulatorium der WIENGAS GmbH" von Wien 8, Josefstädter Straße 10-12, nach Wien 11, Erdbergstraße 236, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids. (einstimmig)

(01632/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Ambulatorium für Tauch- und Hyperbarmedizin" in 14, Hütteldorfer Straße 260, vom "Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs" auf die "AMBER Medicals Ambulatorienbetriebsges.m.b.H." wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)

(01633/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Isolde Tröstl, Fachärztin für Radiologie und Fachärztin für Nuklearmedizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "CT Dr. Kainz" in 21, Pastorstraße 2A, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(01736/2003-MDALTG; MA 15) I) Der Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 2, Lassallestraße 5, von "Betriebsambulatorium der Bank Austria Aktiengesellschaft" in "Betriebsambulatorium der Bank Austria Creditanstalt Gruppe" erteilt.
II) Die Bestellung von Herrn Dr Peter Franek-Oppolzer, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Betriebsambulatorium der Bank Austria Aktiengesellschaft" in 2, Lassallestraße 5, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(01738/2003-MDALTG; MA 15) Der Institut für Computerdiagnostik Gesellschaft m.b.H. wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Institut für Computerdiagnostik Ambulatorium" in 10, Columbusgasse 64, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
Die Änderung besteht in der Erweiterung des Anstaltszwecks um Magnetresonanzuntersuchungen mittels eines Kernspintomographiegeräts (MRT). (einstimmig)

(01760/2003-MDALTG; MA 15) I) Der Vereinigung zugunsten körper- und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher für Wien, Niederösterreich und das Burgenland (abgekürzt VKKJ) wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Sozialpädiatrisches Ambulatorium Fernkorngasse" in 10, Brunnweg 11/Ecke Fernkorngasse 91, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen, erteilt.
II) Die Bestellung von Herrn Dr Klaus Vavrik, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Kinder- und Jugendneuropsychiatrie), zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(01754/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend des anhängigen Detailgenehmigungsverfahrens U2/2A betreffend die wasserwirtschaftlichen Bauhilfsmaßnahmen zur Errichtung der U-Bahn-Linie U2 in den Bauabschnitten U2/1 (Schottenring) bis U2/3 (Praterstern) wird genehmigt. (einstimmig)

(01756/2003-MDALTG; MA 22) Errichtung einer öffentlich zugänglichen Tiefgarage für 350 Kfz-Stellplätze, in 1, Neuer Markt; der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01757/2003-MDALTG; MA 22) Tiefgarage in 1, Neuer Markt; der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen nach durchgeführtem Feststellungsverfahren gemäß § 3 Abs 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000, BGBl Nr 697/1993 i d g F, wird genehmigt. (einstimmig)

(01460/2003-MDALTG; MA 36) Gemäß § 23 Abs 5 des Wiener Veranstaltungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 1271971, in der geltenden Fassung, werden in die Prüfungskommission für Beleuchter auf die Dauer von drei Jahren berufen:

Zur Vorsitzenden der Prüfungskommission, die auf Grund des § 23 Abs 5 Z 1 des Wiener Veranstaltungsgesetzes auch den Prüfungsstoff des richtigen Verhaltens eines verantwortlichen Beleuchters im Gefahrenfalle zu betreuen hat, Dipl Ing Regine Brustbauer; zum Vorsitzenden-Stellvertreter mit demselben Aufgabenbereich Dipl Ing Helmut Rieder; zum Mitglied der Prüfungskommission, das den Prüfungsstoff Elektrotechnik, soweit ihre Kenntnis für einen verantwortlichen Beleuchter erforderlich ist, und die richtige Handhabung der beleuchtungstechnischen Einrichtungen zu betreuen hat, Ing Mag Dr Gerald Junker; und zu dessen Stellvertreter Dipl Ing Helmut Zemann; weiters zum Mitglied der Prüfungskommission, das den Prüfungsstoff der für die Tätigkeit eines verantwortlichen Beleuchters wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu betreuen hat, Harald Ringer; und zu dessen Stellvertreter Karin Krammer. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(01497/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 637 900 EUR ist der Einsatz von Eigenmitteln im Ausmaß von 2 534 340 EUR vorgesehen. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (für das Jahr 2003 sind das 105 892,36 EUR) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss in der Höhe von 103 892,36 EUR werden bewilligt. (einstimmig)

(01548/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 737 359,10 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 333 524,38 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 insgesamt 119 492,54 EUR) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge bzw Zuschüsse von insgesamt 395 999,03 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01722/2003-MDALTG; MA 50) Über Vorschlag der SPÖ Wien, Sozialdemokratische Fraktion im Wiener Landtag und Gemeinderat, wird anstelle des bisher bestellten Mitglieds Frau Mag Ruth Becher, Herr Dr Kurt Stürzenbecher zum Mitglied und anstelle der bisher bestellten Ersatzmitglieder Dr Kurt Stürzenbecher sowie Josef Tumberger, Frau Ursula Lettner und Herr Johann Holper zu Ersatzmitgliedern des Wohnbauförderungsbeirats für das Land Wien bestellt. (einstimmig)

(01761/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 11 846 440 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01762/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 1 192 035 EUR bewilligt. (einstimmig)

 

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