Landesregierung
17. Wahlperiode
Sitzung vom 25. März 2003
Sitzungsprotokoll
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie MDSt Dr Peter Pillmeier.
Entschuldigt: Präsident Walter Nettig sowie LADior Dr Ernst Theimer.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner
(00110/2003-MDALTG; GIF) Der Entwurf eines Landesgesetzes, mit dem der Rechtsschutz hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen geregelt wird – Wiener Vergaberechtsschutzgesetz (WVRG) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)
(00657/2003-MDALTG; MA 1) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (14. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (16. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Besoldungsordnung 1994 (20. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (3. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)
(01264/2003-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 185 925 EUR durch die Stiftung "Julius-Zwölfer-Stiftung" zu den von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf vom 7. Februar 2003 bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 37 185 EUR auf die Liegenschaft in 15, Mariahilfer Straße 144/Zwölfergasse 2, EZ 266, KG Fünfhaus, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)
(00894/2003-MDALTG; MD-VfR) Der vom Wiener Landtag in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2002 zum Beschluss erhobene Entwurf des Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert werden, wird im Hinblick auf den von der Bundesregierung dagegen am 10. Februar 2003 gemäß Art 98 Abs 2 B-VG erhobenen Einspruch neuerlich angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig)
Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder
(01337/2003-MDALTG; MA 4) Für den Zeitraum 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2004 wird als Vorsitzender für die Schiedskommission gemäß § 50 des Wiener Krankenanstaltengesetzes bestellt: Herr Mag Walter Hellmich, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien. (einstimmig)
Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska
(01236/2003-MDALTG; MDA) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, werden auf Grund des Vorschlags des Grünen Klubs im Rathaus zu Mitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:
a) Anstelle von Herrn Mag Rüdiger Maresch (Elternvertreter) Frau Karin Diaz
Figueroa-Lindlbauer, und
b) anstelle von Frau Karin Diaz Figueroa-Lindlbauer (Sonstige Vertreterin) Frau Dr Katharina
Novy. (einstimmig)
(01308/2003-MDALTG; MDA) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 5 in Verbindung mit § 68 Abs 5 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien, Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Katholischen Kirche mit Wirksamkeit vom 1. März 2003 anstelle von Herrn Diözesaninspektor Gerhard Runser Frau Diözesaninspektorin Sylvia Kniewasser als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird.
2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 5 in Verbindung mit § 68 Abs 5 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien, Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Katholischen Kirche mit Wirksamkeit vom 1. März 2003 anstelle von Frau Diözesaninspektorin Sylvia Kniewasser Frau Elisabeth Hartel als Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (einstimmig)
(01376/2003-MDALTG; MA 51) Gemäß § 4 Abs 2 des Wiener Landessportgesetzes werden Herr Hofrat Dr Manfred Luczensky als Ersatzmitglied auf dem Mandat des Vertreters des Wiener Fußballverbands bestellt und gleichzeitig Herr Robert Novak von seiner Funktion enthoben. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann
(01297/2003-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 10. Dezember 2002 beschlossenen Änderungen der Satzung und Änderung der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt.
Die "Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds" und die "Änderung der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds" bilden einen Bestandteil dieses Bescheids. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina
(01287/2003-MDALTG; MA 22) Der in der Beilage angeschlossene Bescheidentwurf betreffend die DZ – Donauzentrum Besitz- und Vermietungs-Aktiengesellschaft, in 22, Wagramer Straße 81, Stiege 2/3. Stock, das Einkaufszentrum "Donauzentrum" dahingehend zu ändern, dass die bestehenden Parkhäuser 1 und 3 umgestaltet und zur Gänze als Tiefgarage errichtet werden, wobei die Anzahl der Pkw-Stellplätze um 388 erhöht wird, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)
(00795/2003-MDALTG; MA 58) Die im Entwurf beigeschlossene Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über die Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)
(01419/2003-MDALTG; GGU) Der Entwurf eines Gesetzes über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener
IPPC-Anlagengesetzes-WIAG) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)
(An den Ausschuss Umwelt)
(01451/2003-MDALTG; MA 22) Der in der Beilage angeschlossene Entwurf eines Abnahmebescheids betreffend den Block 3 im Kraftwerk Donaustadt, in 22, Primavesigasse, samt Antrag auf Erteilung der nachträglichen Genehmigung von geringfügigen Abweichungen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(00898/2003-MDALTG; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Notifizierungsgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)
(00976/2003-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 2 212 912,23 EUR) an den umseitig angeführten Bauträger oder an die von ihm namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)
(01012/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 912 100 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 435 575 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 95 629,40 EUR) sowie ein nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 124 100 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01013/2003-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 1 701 572,35 EUR) an die Antragstellerinnen und Antragsteller zu veräußern. (einstimmig)
(01078/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 20 006 885,89 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 4 626 032,89 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01261/2003-MDALTG; MA 50) Der in dem beiliegenden Verordnungsentwurf betreffend Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Neubauverordnung 2001 geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)
(01310/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 440 980 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)
(01312/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 1 685 583 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01314/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 8 609 728 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01401/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 678 176,78 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 76 571,92 EUR) sowie nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse im Gesamtausmaß von 66 687,24 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01403/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 052 500 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 018 800 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 229 644,82 EUR) sowie nichtrückzahlbare Beiträge bzw Zuschüsse im Ausmaß von 415 710 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01404/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 305 900 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 435 299 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01406/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 Landesdarlehen im Betrag von 904 312 EUR, nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 313 827 EUR und nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 13 266 EUR bewilligt. (einstimmig)
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular