Landesregierung
17. Wahlperiode
Sitzung vom 28. Jänner 2003
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.
Entschuldigt: StR DDr Eduard Schock sowie Präsident Walter Nettig.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner
(05470/2002-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 3 651,81 EUR durch die Stiftung "Marie und Cäcilie Kunz-Stiftung" zu den von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Pfandurkundenentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 730,36 EUR auf die Liegenschaft 3, Rennweg 40, EZ 1324, KG Landstraße, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)
(05617/2002-MDALTG; MD) Gemäß § 9 Abs 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes 1995, LGBl für Wien Nr 35/1995, werden Herr Senatsrat Dr Hermann Wendlinger (Disziplinaranwalt) sowie Frau Senatsrätin Dr Ingrid Hostialek und Frau Obersenatsrätin Dr Elisabeth Kahler (Stellvertreterinnen des Disziplinaranwalts) von ihren Funktionen abberufen. An ihrer Stelle werden Frau Obersenatsrätin Dr Elisabeth Kahler zur Disziplinaranwältin sowie Herr Mag Michael Fink und Frau Mag Claudia Pruggmayer zum Stellvertreter bzw zur Stellvertreterin der Disziplinaranwältin bestellt. (einstimmig)
(00051/2003-MDALTG; MD-IR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der endgültige Dienstpostenplan für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, wie in den Beilagen ersichtlich, erstellt. (mehrstimmig)
(05725/2002-MDALTG; MD-VfR) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Änderung der Verordnung, mit der einige Geschäfte dem Amt der Wiener Landesregierung überlassen werden, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder
(00165/2003-MDALTG; MDA) Der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs über das Jahr 2001 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)
(00160/2003-MDALTG; MD-VfR) Auf Grund der bereits erstatteten schriftlichen Äußerung vom 10. Dezember 2002 (05315/2002-MDALTG) in der Sache, betreffend Antrag des UVS Wien gemäß Art. 140 B-VG auf Aufhebung der Wortfolge "und 3" im ersten Satz des § 19 Abs 2 des Gesetzes über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 1987 -VGSG), LGBl für Wien Nr 43, in der Fassung LGBl für Wien Nr 8/2001, wird von der Erstattung einer weiteren schriftlichen Äußerung an den Verfassungsgerichtshof abgesehen. (einstimmig)
Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska
(00330/2003-MDALTG; MA 51) Gemäß § 4 Abs 2 des Wiener Landessportgesetzes werden Herr Prof Walter Strobl als Ersatzmitglied auf dem Mandat eines Vertreters der Österr. Turn- und Sportunion, LV Wien, bestellt und gleichzeitig Herr Dipl Ing Martin Grohmann von seiner Funktion enthoben. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann
(00164/2003-MDALTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Zentrum für Entwicklungsförderung" in 22, Langobardenstraße 189, vom Verein "Wiener Sozialdienste" auf die "Wiener Sozialdienste Förderung & Begleitung GmbH" wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (einstimmig)
(00219/2003-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (einstimmig)
(00223/2003-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr für Patienten gemäß § 43 KAKuG wird genehmigt. (einstimmig)
(00225/2003-MDALTG; MA 15) Von der Erstattung einer schriftlichen Äußerung zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 26. November 2002, B 1081/02-6, betreffend die Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Bestimmungen der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2000 wird Abstand genommen. (einstimmig)
(00226/2003-MDALTG; MA 15) Nach § 6 Abs 2 der Ärztekammer-Wahlordnung, BGBl II Nr 474/1998, werden als Wahlkommissär für die im Jahr 2003 stattfindenden Wahlen in die Ärztekammer für Wien Frau Mag Brigitte Moritz-Much ernannt sowie als deren Stellvertreter Frau Mag Edith Leurer und Herr Mag Jörg Rader bestellt. (einstimmig)
(00227/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Sonja Hamerle-Reiter, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Reha-Med Institut für Physikalische Medizin Margareten Gesellschaft m.b.H." in 5, Schönbrunner Straße 143, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)
(00228/2003-MDALTG; MA 15) I) Die Übertragung der Krankenanstalt "GALEN-Tagesklinik" in 19, Saarplatz 9, vom bisherigen Rechtsträger Herrn Prim Dr Josef Szimak auf die med-care.at Vorsorgemedizin Beratungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt.
II) Der med-care.at Vorsorgemedizin Beratungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 19, Saarplatz 9, von "GALEN-Tagesklinik" in "MED-CARE.AT Vorsorgeklinik Wien 19" erteilt. (einstimmig)
(00229/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Dr Harald Prohaska, Facharzt für Innere Medizin (Kardiologie), zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Privatklinik Grinzing" in 19, Ettingshausengasse 10, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)
(00322/2003-MDALTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Christa Derfler, Fachärztin für Medizinische Radiologie – Diagnostik und Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Röntgen – Liesing" in 23, Perchtoldsdorfer Straße 15-19, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)
(05678/2002-MDALTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14-H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14-H 256/20/79 vom 28. Februar 1986, MA 14-H 256/11/85, vom 5. August 1988, MA 14-H 256/55/86 und vom 30. August 1988, MA 14-H 256/43/85, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Technik-Ebenen 0-2 sowie 10-12 (Bauteil 10).
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Technik-Ebenen 0-2 und 10-12 im Rahmen des Bauteils 10 erteilt. (einstimmig)
(00224/2003-MDALTG; MD-VfR) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Aufhebung von Bestimmungen und Wortfolgen in der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2000 durch den Verfassungsgerichtshof wird genehmigt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina
(00277/2003-MDALTG; GGU) Die beiliegende Note an Herrn Bundeskanzler Dr Wolfgang Schüssel betreffend ein bundeseinheitliches Tierschutz- und Tierhaltegesetz wird beschlossen. (einstimmig)
(00323/2003-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Park & Ride-Anlage Leopoldau, Antrag auf Feststellung gemäß § 3 Abs 4 und 7 UVP-G 2000, wird genehmigt. (mehrstimmig)
(00352/2003-MDALTG; MA 22) Auf Grund des § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998 i d F LGBl für Wien Nr 92/2001, wird beschlossen: Frau Petra Bayr wird als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats abberufen. Herr Landtagsabgeordneter Erich VALENTIN, Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Naturschutzbeirats als weiteres Mitglied des Naturschutzbeirats bestellt. (einstimmig)
(00138/2003-MDALTG; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 5. Dezember 2002 beschlossene Geschäftsordnung wird gemäß § 19 Abs 2 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, genehmigt. (einstimmig)
(00184/2003-MDALTG; MA 58) Gemäß § 31 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, werden über Vorschlag der Liste "Österreichischer Arbeitsbauernbund Wien – SPÖ –Bauernlandesorganisation Wien" anstelle von Herrn Georg Gey Herr Karl Hopf sowie anstelle von Herrn Johann Eichinger Frau Serafine Vrbicky als neue Ersatzbeisitzer in die Landeswahlbehörde für die Wahl der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien berufen. (einstimmig)
(05683/2002-MDALTG; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 5. Dezember 2002 beschlossene Änderung des als Anlage zu § 40 der Dienst- und Besoldungsordnung in Kraft stehenden Besoldungsschemas wird gemäß § 18 Abs 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, genehmigt. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(00136/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 849 200,00 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 948 000,00 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 614 098,38 EUR) sowie nichtrückzahlbaren Beiträge bzw Zuschüsse von 632 395,00 EUR bewilligt. (einstimmig)
(00230/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 222 574,93 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 917 059,24 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2003 von 58 528,31 EUR) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge und ein Zuschuss im Gesamtausmaß von 130 808,05 EUR bewilligt. (einstimmig)
(00284/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 624 460 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)
(00285/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 166 355 EUR bewilligt. (einstimmig)
(00286/2003-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 27 761 271 EUR bewilligt. (einstimmig)
(05589/2002-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Aktienkaufvertrag vom 1.8.2000, mit welchem die EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-Aktiengesellschaft die von ihr gehaltenen Aktien der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft zum Nominale von 1 200 000 ATS (entspricht 87 207,40 EUR) an die Privatstiftung zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungswesens verkauft hat, sowie zum Aktienkaufvertrag vom 17.12.2001, mit welchem die Privatstiftung zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungswesens die von ihr gehaltenen Aktien der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Aktiengesellschaft zum Nominale von 3 350 000 ATS (entspricht 243 453,99 EUR) an die EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-Aktiengesellschaft verkauft hat, wird gemäß § 10 a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)
(05590/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 556 400 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 054 746 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01627/2002-MDALTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Anerkennung einer ÖNORM über Mineralöl-Abscheideanlagen und der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990 über die zulässige Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal, LGBl für Wien Nr 75/1990, geändert wird, werden zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
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