Landesregierung 17. Wahlperiode Sitzung vom 4. September 2001 Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.
Entschuldigt: StR Karin Landauer.
Schriftführerin: OAR Margarete Kriz.
Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner
(PrZ 0506-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien an die Anstalt "Museen der Stadt Wien" erlassen (Wiener Museen - Zuweisungsgesetz) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (5. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)
Berichterstatter: Amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny
(PrZ 0477-MDBLTG; MA 7) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Museen der Stadt Wien als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet und deren Organisation, Betrieb und Erhaltung geregelt werden (Wiener Museumsgesetz - Wr MuG), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Kultur und Wissenschaft)
Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann
(PrZ 0519-MDBLTG; MDVfR) Die Kundmachungen der Wiener Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999 durch den Verfassungsgerichtshof und die Aufhebung von Bestimmungen und Wortfolgen in den Umlagenordnungen der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1991, 1992, 1993 und 1997 sowie die gänzliche Aufhebung der Umlagenordnungen der Ärztekammer für Wien für den Zeitraum 1. Jänner bis 30. Juni 1994, den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 1994 und für die Jahre 1995 und 1996 durch den Verfassungsgerichtshof werden genehmigt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina
(PrZ 0520-MDBLTG; GGU) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz, LGBl für Wien Nr 10/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz, LGBl für Wien Nr 46/2000, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)
(PrZ 0521-MDBLTG; GGU) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 11/2001, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(PrZ 0499-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 016 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 4 005 333 ATS bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0500-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden zu Eigenmittel im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 5 945 600 ATS bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0501-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 184 241 000 ATS ist der Einsatz von Eigenmitteln im gleichen Ausmaß vorgesehen. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (für das Jahr 2001 sind das 4 638 557 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0502-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 154 948 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 37 154 241 ATS bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0503-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 169 920 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 40 744 500 ATS und die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 7 334 010 ATS) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Baukostenbeitrag von 2 942 000 ATS bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0504-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 34 742 750 ATS bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0505-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 18 225 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)
(PrZ 0512-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 154 843 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse und laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 8 815 867 ATS) bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0513-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 150 934 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 34 488 750 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung bzw laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 6 615 386 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 5 416 149 ATS bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0514-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 043 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 582 240 ATS und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung bzw laufende Zuschussleistung für das Jahr 2001 von 344 621 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 253 750 ATS bewilligt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann
(PrZ 0525-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Prim Dr Klaus Klaushofer, Facharzt für Innere Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Hanusch-Krankenhaus" in 14, Heinrich-Collin-Straße 30, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)
(PrZ 0526-MDBLTG; MA 15) Herr Senatsrat Dr Hans Serban, Magistratsabteilung 15, wird nach § 441 d Abs 2 ASVG als Mitglied des "Sozial- und Gesundheitsforums Österreich" vorgeschlagen. (einstimmig)
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