Landesregierung 17. Wahlperiode Sitzung vom 8. Mai 2001 Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.
Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner
(PrZ 0240/01-MDBLTG; MDVfR) Die beiliegende Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung der Verordnung des Gemeinderats der Stadt Wien vom 31. Jänner 1997, PrZ 11/97-GPZ (Plandokument Nr 6950), durch den Verfassungsgerichtshof wird genehmigt. (einstimmig)
(PrZ 0248/01-MDBLTG; MA 62) Gemäß § 32 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird der Fonds "Unterstützungsfonds für die Dienstnehmer der Organgesellschaften Polygram Ges.m.b.H. und Amadeo Österreich Schallplatten Ges.m.b.H." mangels Vorhandenseins eines Fondsvermögens auf Antrag des Fonds aufgelöst. (einstimmig)
Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder
(PrZ 0244/01-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien gewährt zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der BSE-Krise zwischen 4. Dezember 2000 und 30. April 2001 einen Beitrag von 12 837 500 ATS (entspricht 932 937,51 EUR), unter der Maßgabe, dass die anderen Länder einen Beitrag von 117 162 500 ATS (entspricht 8 514 530,93 EUR) und der Bund einen Beitrag von insgesamt 270 000 000 ATS (entspricht 19 621 665,23 EUR) leisten.
Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen zu treffen. Der Beschluss der Wiener Landesregierung vom 3. April 2001, PrZ 184/01-MDBLTG, wird aufgehoben. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny
(PrZ 0238/01-MDBLTG; KW) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Kultur und Wissenschaft)
Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann
(PrZ 0196/01-MDBLTG; MA 15) Der Österreichischen Gesellschaft vom Goldenen Kreuze wird gemäß § 7 Abs 2 in Verbindung mit § 62 lit e Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Goldenes Kreuz Privatspital" in 9, Lazarettgasse 16, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
Die Änderung besteht in der Errichtung eines Anstaltsambulatoriums mit der Bezeichnung "IVF-Einheit" im 5. Obergeschoß. Das Anstaltsambulatorium dient der Behandlung gemäß den Methoden der Fortpflanzungsmedizin von ambulanten sowie in der Krankenanstalt "Goldenes Kreuz Privatspital" stationär aufgenommenen Patienten. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker
(PrZ 0255/01-MDBLTG; MA 65) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung der Höchsttarife für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Fiaker- und Pferdemietwagentarif 2001) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
(PrZ 0269/01-MDBLTG; MA 65) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die zum Nachweis der Befähigung für den Betrieb eines Fiaker- oder Pferdemietwagenunternehmens vorgeschriebene Prüfung (Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen-Befähigungsprüfungsverordnung 2001) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina
(PrZ 0241/01-MDBLTG; MD) Für die Funktionsperiode bis 28. Februar 2005 wird Herr Senatsrat Dr Peter Pollak zum Vorsitzenden des Landesagrarsenats für Wien gemäß § 5 Abs 2 Z 1 des Agrarbehördengesetzes 1950 bestellt. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(PrZ 0242/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 885 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 414 997 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)
(PrZ 0243/01-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 18 955 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 773 302 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)
Berichterstatter: LhptmSt Dr Sepp Rieder
(PrZ 0256/01-MDBLTG; FIWI) Die vorgelegte Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 2001 bis 2004 samt Anlage wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)
Berichterstatterin: Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina
(PrZ 0274/01-MDBLTG; MA 22) Die vorgelegte Äußerung an den Verfassungsgerichtshof betreffend das Wiener Nationalparkgesetz, LGBl für Wien Nr 37/1996, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig) Der Antrag auf Fristeinräumung, im Falle der Aufhebung. (einstimmig)
(PrZ 0275/01-MDBLTG; MA 22) Die vorgelegte Äußerung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Wiener Nationalparkverordnung, LGBl für Wien Nr 50/1996, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig) Der Antrag auf Fristeinräumung, im Falle der Aufhebung. (einstimmig)
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