Landesregierung Sitzung vom 27. Februar 2001 Sitzungsbericht Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl. Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Elisabeth
Pittermann, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer , beigezogen Präsident Walter Nettig. Schriftführerin: OAR Margarete Kriz. Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner (PrZ 0079-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 11 937 000 ATS durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 2 985 000 ATS auf die Liegenschaft 5, Fendigasse 26/Embelgasse 15, EZ 1604, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0080-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 1 689 810 ATS durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 423 000 ATS auf die Liegenschaft 5, Fendigasse 26/Embelgasse 15, EZ 1604, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0081-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 7 809 000 ATS durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 1 953 000 ATS auf die Liegenschaft 5, Fendigasse 28, EZ 1648, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0082-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 1 175 180 ATS durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 294 000 ATS auf die Liegenschaft 5, Fendigasse 28, EZ 1648, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0083-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 11 343 750 ATS durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 2 836 000 ATS auf die Liegenschaft 5, Fendigasse 30/Einsiedlergasse 16, EZ 1630, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0084-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 1 884 800 ATS durch die Stiftung "Adolf und Veronika Hofbauer`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 472 000 ATS auf die Liegenschaft 5, Fendigasse 30/Einsiedlergasse 16, EZ 1630, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0085-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 3 309 000 ATS durch die Stiftung "Karoline Ott`sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 662 000 ATS auf die Liegenschaft
4, Wiedner Hauptstraße 55, EZ 949, KatG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fonds-gesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0086-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 7 791 750 ATS durch die Stiftung "Karoline Ott`sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 1 560 000 ATS auf die Liegenschaft
4, Wiedner Hauptstraße 55, EZ 949, KatG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungs-behördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0087-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 3 243 600 ATS durch die Stiftung "Karoline Ott`sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 650 000 ATS auf die Liegenschaft 4, Wiedner Hauptstraße 55, EZ 949, KatG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0088-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 4 242 750 ATS durch die Stiftung "Karoline Ott`sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 850 000 ATS auf die Liegenschaft 4, Schaumburgergasse 4, EZ 698, KatG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fonds- gesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0089-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 2 276 250 ATS durch die Stiftung "Karoline Ott`sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 460 000 ATS auf die Liegenschaft
4, Schaumburgergasse 4, EZ 698, KatG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0090-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 1 199 200 ATS durch die Stiftung "Karoline Ott`sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 240 000 ATS auf die Liegenschaft
4, Schaumburgergasse 4, EZ 698, KatG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungs- behördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0091-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 6 723 000 ATS durch die Stiftung "Wilhelm und Magdalena Brandseph`sche Stiftung für bedürftige Verwandte und unheilbare Kranke" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 1 681 000 ATS auf die Liegenschaft 2, Pazmanitengasse 7, EZ 1251, KatG Leopoldstadt, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0092-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 6 969 750 ATS durch die Stiftung "Theresia und Julius Hönig`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 1 393 950 ATS auf die Liegenschaft 4, Heumühlgasse 5, EZ 257, KatG Wieden, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0093-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 4 860 750 ATS durch die Stiftung "Theresia und Julius Hönig`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 972 150 ATS auf die Liegenschaft 5, Pilgramgasse 7, EZ 912, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0094-MDBLTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 6 475 500 ATS durch die Stiftung "Susanne Bachmann`sche Stiftung" zu den von der Bank Austria Aktiengesellschaft im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 1 295 100 ATS auf die Liegenschaft 5, Pilgramgasse 3, EZ 908, KatG Margarethen, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder (PrZ 0102-MDBLTG; MA 4) Aus dem Kreis der Mitglieder der Fonds-Kommission nach dem Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Finanzierung von Wiener Krankenanstalten (Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetz) wird der amtsführende Stadtrat für die Finanzverwaltung, Herr Dr Sepp Rieder, als Mitglied der Strukturkommission gemäß § 59f Abs 2 des Krankenanstaltengesetzes bestellt. Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska (PrZ 0062-MDBLTG; JSIS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Entschädigungen für die Mitglieder des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien festgesetzt wird, geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit) Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann (PrZ 0037-MDBLTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Ambulatorium für Augenheilkunde und Laserchirurgie" in 8, Skodagasse 32 (ident Lederergasse 30), von der Privaten Tagesaugenklinik Wien GmbH auf die Augenlaserklinik GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0055-MDBLTG; MA 15) Die Verpachtung der Krankenanstalt "St. Anna Kinderspital Zentrum für Kinder- und Jugendheilkunde" in 9, Kinderspitalgasse 6, vom Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Wien, als Verpächter auf die St. Anna Kinderspital GmbH als Pächterin wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0059-MDBLTG; MA 15) I.) Der Dr Leopold Schmidt GmbH wird nach § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheid vom 13. Dezember 2000, MA 15-II-H/23/63/2000, bewilligten Projekts der Krankenanstalt "Röntgen - Liesing" in 23, Perchtoldsdorfer Straße 15-19, erteilt. II.) Der Dr Leopold Schmidt GmbH wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für medizinische Diagnostik mittels digitaler Bildgebung [Magnetresonanztomographie und Computertomographie]) mit der Bezeichnung "Röntgen - Liesing" in 23, Perchtoldsdorfer Straße 15-19, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids unter II.) enthaltenen Auflagen erteilt. III.) Die Bestellung von Herrn Dr Andreas Brezina, Facharzt für Radiologie, zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0065-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Rudolf Schedl, Facharzt für Unfallchirurgie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Unfallkrankenhaus Meidling der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt" in 12, Kundratstraße 37, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0120-MDBLTG; MA 15) Von der Erstattung einer schriftlichen Äußerung zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2000, Zl B 561/99-15, betreffend die Gesetzmäßigkeit einer Bestimmung der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999, wird Abstand genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit) Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek (PrZ 0051-MDBLTG; MA 58) Gemäß § 59 Abs 2 des Wiener Fischereigesetzes, LGBl für Wien Nr 1/1948, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 10/1998, werden folgende Personen auf die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern bzw zu Ersatzmitgliedern des Landesfischereibeirats bestellt: Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann (PrZ 0052-MDBLTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von der Stadtgemeinde Mürzzuschlag sowie des von der Stadtgemeinde Bruck an der Mur gehaltenen Geschäftsanteils an der Wohnbaugesellschaft der Österreichischen Bundesbahnen gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 5, Margaretengürtel 38-40 zum Nominale von jeweils 1 000 ATS durch die Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 i d F d Budgetbegleitgesetzes 2001 (BGBl I Nr 142/2000) erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (PrZ 0122-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf mit dem festgestellt wird, dass die Republik Österreich in der Verbrauchsstätte im Bereich 9, Liechtenwerder Platz (Überplattung des Franz-Josefs- Bahnhofs) zugelassener Kunde im Sinne des § 56 Abs 2 WElWG ist, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann (PrZ 0124-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Christian Kainz, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Privatklinik Sanatorium Döbling, International Vienna Health Center" in 19, Heiligenstädter Straße 61-63, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann (PrZ 0121-MDBLTG; MDVfR) Der vorgelegte Entwurf für eine Äußerung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 70a der Bauordnung für Wien, in der Fassung LGBl für Wien Nr 61/1998, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit) Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska (PrZ 0139-MDBLTG; JSIS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit) Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann (PrZ 0141-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Rolf Gregor Josef Fialla, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Aestomed Ambulatorium für ästhetische und kosmetische Lasermedizin" in 3, Rennweg 9, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0142-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Christian Kainz, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Ambulatorium Döbling" in 19, Heiligenstädter Straße 61-63, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0143-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Hans Gnad, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Ambulatorium für Augenheilkunde und Laserchirurgie" in 8, Skodagasse 32, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit) Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek (PrZ 0144-MDBLTG; MA 58) Der vorgelegte Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen im Jahre 2000 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmenmehrheit) Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann (PrZ 0145-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 072 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 3 072 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 151 898 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0146-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 25 050 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 998 189 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0147-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 304 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 324 901 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0148-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 247 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 5 247 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 235 946 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0149-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 962 550 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 962 550 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0132-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 4 000 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0133-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 5 525 800 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0134-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 16 200 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0135-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 auf die Dauer von 20 Jahren Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 8 vH p a des errechneten Baukostenzuschusses im Betrag von 15 036 900 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0136-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 398 583 100 ATS und nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 85 283 500 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit) (PrZ 0137-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und
Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von
Als ständiges, stimmberechtigtes Ersatzmitglied wird die amtsführende Stadträtin für das Gesundheits- und Spitalswesen, Frau Dr Elisabeth Pittermann, bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Mitglieder:
Dieter Brozek (Vorsitzender), Oberforstrat Dipl Ing Karl Prinz und Karl
Schatzl,
Ersatzmitglieder:
Mag Robert Heuberger, Dipl Ing Andreas Schreckeneder und Harald Ley. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0138-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 297 213 400 ATS und nichtrückzahlbare Beiträge im Betrag von 88 199 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)
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