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Landesregierung

Sitzung vom 12. Dezember 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0857-MDBLTG; MVR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der endgültige Dienstpostenplan für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen erstellt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0700-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (3. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz) geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0844-MDBLTG; MA 62) Der mit Schreiben vom 3. November 2000 vorgelegte Entwurf über eine "Abänderung des Benützungsübereinkommens zwischen der Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung für Nervenkranke und der Stadt Wien vom 5. April 1963 zu dessen einvernehmlicher Beendigung" wird stiftungsbehördlich zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0849-MDBLTG; FIWI) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Versteigerungsabgabegesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0899-MDBLTG; MA-K) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung des Kostenbeitrags gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 zum 1. Jänner 2001 wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0900-MDBLTG; MA-K) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung gemäß § 36 Abs 2 Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl für Wien Nr 11/1973, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl für Wien Nr 27/2000, betreffend die Neuregelung der Pflegeentgelte in den Wiener städtischen Pflegeheimen, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0852-MDBLTG; MA 4) Für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 werden für die Schiedskommission gemäß § 50 des Wiener Krankenanstaltengesetzes bestellt:

1. Als Vorsitzender: Dr Karl-Heinrich Schrödl, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien als dessen Stellvertreterin: Dr Andrea Blaszczyk, Richterin des Oberlandesgerichts Wien

2. Als Mitglieder und Ersatzmitglieder:
a) Rudolf Jank, Direktor der Wiener Gebietskrankenkasse als Mitglied; Mag Paul Schimanek, Abteilungsleiter der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, als Ersatzmitglied
b) Dr Hans Serban, Senatsrat, als Mitglied; Dr Peter Cravos, als Ersatzmitglied
c) Dkfm Stefan Lackner, Wirtschaftstreuhänder, als Mitglied; Mag Monica Stadler, Wirtschaftstreuhänderin, als Ersatzmitglied
d) Landespräsidentin Mag Elisabeth Kutschera-Heller, Buchprüferin, als Mitglied; Dr Gerhard Stingl, Steuerberater, als Ersatzmitglied
e) Frau Regina Steinbiller, Wirtschaftstreuhänderin, als Mitglied; Dkfm Dr Herbert Enders, Wirtschaftstreuhänder, als Ersatzmitglied. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0896-MDBLTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 27. Juni 2000 beschlossene Rechnungsabschluss für 1999 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Institutes wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I Nr 169/1998 i d g F, genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0872-MDBLTG; JSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kindertagesheimwesens geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Jugend, Soziales, Information und Sport)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0897-MDBLTG; MA 7) Folgende Personen werden zu weiteren Stellvertretern der Spielapparatebeiratsmitglieder für den Fachbereich Jugendschutz bestellt:

1) Herr DSA Michael Kofler, Landesjugendreferat der MA 13, 1082, Friedrich-Schmidt-Platz 5

2) Herr Franz Kratzer, Verein Wiener Jugendzentren, Projekt Netbridge, 1160, Koppstraße 116/11. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0874-MDBLTG; WPA) Der Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit in den Jahren 1998 und 1999 mit einem Überblick über die Entwicklung der Tätigkeit in den letzten 5 Jahren wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0910-MDBLTG; GS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, das Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsgesetz und das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Gesundheits- und Spitalwesen)

(PrZ 0830-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Brigitte Biber, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Rheumaambulatorium" in 16, Ottakringer Straße 19, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0850-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Elisabeth Skale, Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Wiener Psychoanalytisches Ambulatorium" in 1, Gonzagagasse 11, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0851-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Egon Toth, Facharzt für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Medizinisch -diagnostisches Labor Neubau" in 7, Mariahilfer Straße 82, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0853-MDBLTG; MA 15) Herrn Dr Friedrich Pinterits wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für medizinische Diagnostik mittels digitaler Bildgebung [Magnetresonanztomographie und Computertomographie]) in 22, Zschokkegasse 91, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0854-MDBLTG; MA 15) Der Dr Leopold Schmidt GmbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für medizinische Diagnostik mittels digitaler Bildgebung [Magnetresonanztomographie und Computertomographie]) in 23, Perchtoldsdorfer Straße 15-19, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Beschreibung sind Bestandteile des Bescheids. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0877-MDBLTG; MA 15) 1.) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 und vom 27. Juni 2000 beschlossenen Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien, ausgenommen § 24 a, erteilt. Die Genehmigung des § 24 a wird versagt. Die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 und vom 27. Juni 2000 beschlossenen "Änderungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds" sind Bestandteil dieses Bescheids.

2.) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 und vom 27. Juni 2000 beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt. Die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 und vom 27. Juni 2000 beschlossenen "Änderungen der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds" sind Bestandteil dieses Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0873-MDBLTG; MA 58) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0845-MDBLTG; MA 65) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen (Betriebsordnung für Fiaker- und Pferdemietwagenunternehmen 2000) wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0825-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird (Techniknovelle), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0831-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 57 494 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 32 952 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 724 858 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenbeiträge von 10 150 000 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0833-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 25 201 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 898 415 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 7 154 940 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0834-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 752 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 752 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 40 909 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0835-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 332 838 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 11 233 285 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 83 209 500 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0836-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 332 000 ATS werden die im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 27 224 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0837-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 20 511 000 ATS werden die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse von 10 900 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0846-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 248 859 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wonhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Ausmaß von 94 377 498 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0878-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 239 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 079 667 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0879-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 150 217 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 4 847 623 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 41 850 750 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0880-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 20 026 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 17 053 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 567 191 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenbeiträge von 1 575 000 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0881-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 46 813 400 ATS und Baukostenbeiträge im Betrag von 10 866 950 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0882-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 13 925 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0883-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbau-förderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 7 250 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0884-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 8 407 050 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0885-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 192 291 400 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0886-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 99 184 900 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0887-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 79 135 600 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0888-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 20 071 080 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0920-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs 3 der Pensionsordnung 1995 für das Kalenderjahr 2001 festgesetzt wird , wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0924-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (10. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (15. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (10. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Inte-gration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0898-MDBLTG; FIWI) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung von Umweltabgaben auf Wasser, Abwasser und Müll (Umweltabgabengesetz - UAG) geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0921-MDBLTG; MA-K) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der bei der Aufnahme fremder Staatsangehöriger gemäß § 51 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0922-MDBLTG; MA-K) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung der Pflege- und Sondergebühren sowie die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflege- und Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0915-MDBLTG; MA 4) Die Erlassung eines auf § 231 lit b WAO gestützten Bescheids gemäß dem vorgelegten Entwurf wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0916-MDBLTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Weinbau Zahel Ges.n.b.R., 23, Maurer Hauptplatz 9 (Produktion von Flaschenweinen) für die Modernisierung der Kellerei- und Prozesstechnik, der betrieblichen Infrastruktur sowie der nachhaltigen Verbesserung, Kontrolle und Sicherung der Produktqualität in der voraussichtlichen Höhe von 334 320 ATS (entspricht 24 295,98 EUR) wird genehmigt.

Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich der Bedingungen, dass

1. vor Auszahlung der Förderung eine Bankgarantie in Höhe des zuzuzählenden Förderungsbetrags zur Sicherstellung allfälliger Rückzahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Anerkennung der Projektabrechnung beigebracht wird,

2. die Auszahlung der Förderung in zwei Raten erfolgt, wobei die erste Rate maximal 70 % der Gesamtfördersumme betragen darf,

3. vor Auszahlung der zweiten Rate ein Nachweis für einen Traubenzukauf von mindestens 10 000 kg für die Weinernte 2001 vorzulegen ist und

4. das Unternehmen einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort zustimmt.

Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 501 480 ATS (entspricht 36 443,97 EUR) und Mittel der Europäischen Gemeinschaft in Höhe von 557 200 ATS (entspricht 40 493,30 EUR) bereitgestellt werden. Eine eventuelle aliquote Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Gemeinschaft zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich.

Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0928-MDBLTG; JSIS) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung, betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0925-MDBLTG; MA 15) I.) Der Gynandron Dr Georg Freude Ges.m.b.H. wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt "Institut für Fortpflanzungsmedizin und Endokrinologie" in 12, Niederhofstraße 30/2, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.

II.) Die Bestellung von Herrn Dr Georg Freude, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0927-MDBLTG; UVK) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz, das Wiener Nationalparkgesetz, das Wiener Baumschutzgesetz und das Wiener Artenhandelsbegleitgesetz geändert werden (Wiener Euro - Umstellungsgesetz - Umweltschutz), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

(PrZ 0914-MDBLTG; MDVfR) Die vorgelegte Kundmachung betreffend die Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Punkt 6.3 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 22. Mai 1981, Zl MA 46-V-2-62/80, im Zusammenhang mit der einen Bestandteil der Verordnung bildenden Beilage, womit in der Taborstraße ONr 14 bis ONr 16 ein Halte- und Parkverbot, Montag bis Freitag (werktags) von 16.00 bis 18.30 Uhr verordnet wurde, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0926-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Förderung der Errichtung und der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Heimen (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989), LGBl für Wien Nr 18/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 12/2000, geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit mit Ausnahme von Artikel I) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0929-MDBLTG; MA 15) 1.) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 4. April 1984, MA 14 - H 256/35/83 (geändert mit Bescheiden vom 17. Juni 1997, MA 15-II-H 256/23/90 und vom 20. September 1988, MA 14 - H 256/9/87) vom 1. August 1986, MA 14 - H 256/80-1/84 (in der Fassung des Bescheids vom 17. Oktober 1986, MA 14 - H 256/31/86, geändert mit Bescheid vom 1. Februar 1994, MA 15-II-H 256/1/91, neuerlich geändert mit Bescheid vom 17. Juni 1997, MA 15-II-H 256/23/90) und vom 20. September 1988, MA 14 - H 256/9/87 (geändert mit Bescheiden vom 1. Februar 1994, MA 15-II-H 256/1/91 und vom 17. Juni 1997, MA 15-II-H 256/23/90) grundsätzlich bewilligten Bauteils 21 "Rest" (Bauteil 33), Ebene 04, Sterilisation mit Ethylenoxid und Anästhesiegerätewartung, der Erweiterungsbauten Ost des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.

2.) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum teilweisen Betrieb des Bauteils 21 "Rest" (Bauteil 33) erteilt. Der räumliche Umfang des Teilbetriebsbewilligungsbereichs ergibt sich aus der einen Bestandteil des Bescheids bildenden Beilage 1 (rot markierte Flächen). (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0912-MDBLTG; MDB/E) Revierinspektorin Desiree Niedermayr wird in Würdigung ihres Mutes, den sie bei der Rettung eines Menschenlebens bewiesen hat, die Rettungsmedaille des Landes Wien verliehen. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0913-MDBLTG; MDB/E) Revierinspektor Helmut Feigl und Inspektor Martin Almer wird in Würdigung ihres Mutes, den sie bei der Rettung eines Menschenlebens bewiesen haben, die Rettungsmedaille des Landes Wien verliehen. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0933-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten

Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 92 296 600 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

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