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Landesregierung

Sitzung vom 7. November 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Dr Peter Marboe.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0742-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Volksbefragungsgesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0743-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Volksabstimmungsgesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0744-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0745-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0761-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0726-MDBLTG; MA-K) Der vorgelegte Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung von Ambulatoriumsbeiträgen für die Durchführung der In-vitro-Fertilisation in den Wiener Städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0767-MDBLTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesteils im Rahmen der Gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Firma Wojnar's Wiener Leckerbissen Delikatessenerzeugung GmbH, 23, Laxenburger Straße 250 (Herstellung von Feinkostprodukten auf Milch- und Gemüsebasis) für den Umbau und die Erweiterung der neuen Betriebsstätte an der o a Adresse in der voraussichtlichen Höhe von 1 392 200 ATS (entspricht 101 175,12 EUR) wird genehmigt.

Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich der Bedingung, dass vor Auszahlung der Förderung der Jahresabschluss 1999/2000 vorgelegt wird, sowie der Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort.

Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land Wien wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 2 088 300 ATS (entspricht 151 762,68 EUR) und Mittel der Europäischen Gemeinschaft in Höhe von 3 480 500 ATS (entspricht 252 937,80 EUR) bereitgestellt werden. Eine eventuelle aliquote Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Gemeinschaft zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich.

Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0739-MDBLTG; MD) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, werden auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:

a) an Stelle von Frau Dr Holle Rudas (Elternvertreterin) Herr Andreas Kreuzer,
b) an Stelle von Herrn Andreas Kreuzer (Sonstiger Vertreter) Herr Mag Dr Gerhard Schmid und
c) an Stelle von Herrn Walter Hülle (Lehrervertreter) Herr Peter Bachmair. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0728-MDBLTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 – H 256/9/69, vom 8. Juni 1984, MA 14 – H 256/45/83, vom 4. August 1986, MA 14 – H 256/80-4/84, vom 27. November 1987, MA 14 - H 256/41/87 und vom 30. August 1988, MA 14 - H 256/3/88, grundsätzlich bewilligten Bauteils 24 des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen in den Bereichen Institut für Allgemeine und Experimentelle Pathologie (IBS 21), Vergiftungsinformationszentrale (IBS 34), Diensträume und Räume im Mittelbereich sowie Technikebenen. Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 24 (Teil 1) unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der räumliche Umfang der Teilbetriebsbewilligungsbereiche ergibt sich aus der einen Bestandteil des Bescheids bildenden 10-teiligen Beilage 1 (markierte Flächen).

C) Gemäß § 68 Abs 2 AVG werden die Bescheide des Amts der Wiener Landesregierung vom 8. Juni 1984, MA 14 – H 256/45/83 und vom 4. August 1986, MA 14 – H 256/80-4/84, insofern geändert, als die in den Punkten 194.) und 195.) des erstgenannten Bescheids und die im Punkt 32.) des zweitgenannten Bescheids vorgeschriebenen Auflagen ersatzlos entfallen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0731-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 16 Abs 3 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996, wird beschlossen: Herr SR Mag Johann Schorsch, Wiener Landesjagdverband, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Nationalparkbeirats als Mitglied des Nationalparkbeirats bestellt. Er ist der Nachfolger von Herrn KommR Ing Alois Salzmann in dieser Funktion.

Der Nationalparkbeirat setzt sich nunmehr aus folgenden Mitgliedern und Eratzmitgliedern zusammen:

Wirtschaftskammer Wien
Mitglied: Dipl Ing Heinrich Kugler
Ersatzmitglied: Dipl Ing Andreas Prybila

Wiener Landwirtschaftskammer
Mitglied: Vizepräsident Ing Karl Reiter
Ersatzmitglied: Ing Karl Kiesling

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Mitglied: Dipl Ing Dr Wolfgang Lauber
Ersatzmitglied: Dr Oskar Nitsch

Wiener Landesjagdverband
Mitglied: SR Mag Johann Schorsch
Ersatzmitglied: Dipl Ing Willi HANS

Wiener Fischereiausschuss
Mitglied: Konrad Eder
Ersatzmitglied: Karl Schatzl

Österreichischer Alpenverein - Landesverband Wien
Mitglied: ORat Dr Peter FRITZ
Ersatzmitglied: Dipl Ing Christian Schuhböck

Touristenverein, Naturfreunde Österreich, Landesleitung Wien
Mitglied: Dipl Ing Hans Peter Graner
Ersatzmitglied: Dieter Schimanek

Österreichischer Naturschutzbund, Landesgruppe Wien
Mitglied: Univ Prof Dipl Ing Dr Kurt Zukrigl
Ersatzmitglied: Ing Hannes Minich

Österreichischer Touristenklub
Mitglied: Dipl Ing Franz Hippmann
Ersatzmitglied: Rudolf Göbel

WWF Österreich
Mitglied: Mag Markus Schneidergruber
Ersatzmitglied: Dr Günther Lutschinger.
(Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0732-MDBLTG; MA 58) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Pflanzenschutz im Obstbau, die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Vorgang bei der Verpachtung der Fischerei in Pachtrevieren, die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Fischereiaufseherprüfung sowie Dienstausweis (Bestätigung), Dienstabzeichen und Gelöbnis von Fischereiaufsichtsorganen, die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Vorgang bei der Verpachtung von Gemeindejagden durch öffentliche Versteigerung, die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Regelung des Erlages der Kaution bei Gemeindejagdverpachtungen, die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Mindestversicherungssummen für die Jagdhaftpflichtversicherung, die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Jagdprüfung und die Jagdaufseherprüfung sowie Dienstausweis, Dienstabzeichen und Gelöbnis von Jagdaufsehern und die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung des Gebührensatzes für die im Verfahren über Jagd- und Wildschadenersatzansprüche erwachsenden Amtskosten, zwecks Anpassung an die Einführung des Euro geändert werden, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0718-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 371 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 553 003 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 3 008 530 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0719-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 41 323 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 25 625 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 532 430 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenbeiträge von 7 250 000 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0736-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 258 323 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 71 296 368 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0737-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 490 000 ATS werden die im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 53 900 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0738-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 24 594 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 1 014 503 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 6 148 500 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0751-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 205 609 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 6 891 367 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 49 445 462 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0752-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 72 382 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 2 793 501 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0753-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 113 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 3 937 600 ATS sowie Annuitätenzuschüsse für das Jahr 2000 im Ausmaß von 36 480 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0754-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 120 013 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 38 083 673 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0763-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 16 400 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0764-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 9 225 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0765-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 6 856 150 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0766-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 18 828 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0790-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Univ Prof Dr Harald Hertz, Facharzt für Unfallchirurgie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt" in 20, Donaueschingenstraße 13, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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