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Landesregierung

Sitzung vom 26. September 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Dr Sepp Rieder.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0696-MDBLTG; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, in der Fassung LGBl für Wien Nr 39/1999, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 1999 wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0680-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über zu treffende Maßnahmen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete geändert wird, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0663-MDBLTG; MA 62) Gemäß § 32 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird der Fonds "Unterstützungsfonds für die Arbeitnehmer der Kabel- und Drahtwerke A.G., Wien" mangels Vorhandenseins eines Fondsvermögens auf Antrag des Fonds aufgelöst. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0664-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Stiftung zur Förderung der Tuberkulosebekämpfung" vom 12. Juli 2000 wird die Änderung der Stiftungssatzung mit Namensänderung in "Stiftung zur Förderung der Bekämpfung der Tuberkulose und anderer Lungenerkrankungen" laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0659-MDBLTG; MA 4) Für die Jahre 1997, 1998, 1999 und 2000 werden für die Schiedskommission gemäß § 50 des Wiener Krankenanstaltengesetzes bestellt:

1. Als Vorsitzender: Dr Karl-Heinrich Schrödl, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien

Als dessen Stellvertreterin: Dr Andrea Blaszczyk, Richterin des Oberlandesgerichts Wien

2. Als Mitglieder und Ersatzmitglieder:

a) Dr Hedwig Peycha, GD-Stellvertreterin der Wiener Gebietskrankenkasse, als Mitglied für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 30. April 2000; Rudolf Jank, Direktor der Wiener Gebietskrankenkasse, als Mitglied für den Zeitraum 1. Mai 2000 bis 31. Dezember 2000; Mag Paul Schimanek, Abteilungsleiter der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, als Ersatzmitglied.

b) Dr Karl Graf, Obersenatsrat, als Mitglied; Dr Hans Serban, Senatsrat, als Ersatzmitglied.

c) Dkfm Stefan Lackner, Wirtschaftstreuhänder, als Mitglied; Mag Monica Stadler, Wirtschaftstreuhänderin, als Ersatzmitglied.

d) Landespräsidentin Mag Elisabeth Kutschera-Heller, Buchprüferin, als Mitglied; Dr Gerhard Stingl, Steuerberater, als Ersatzmitglied.

e) Regina Steinbiller, Wirtschaftstreuhänderin, als Mitglied; Dkfm Dr Herbert Enders, Wirtschaftstreuhänder, als Ersatzmitglied. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0687-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des "Aktionsprogramm - Territorialer Beschäftigungspakt Wien 2000", wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 200 000 000 ATS (das sind 14 534 566,83 EURO) geleistet wird, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass auch das Arbeitsmarktservice einen zumindest gleich hohen Beitrag aufbringt.

Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden, die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage der Satzung des Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds.

Die Mittelbereitstellung seitens des Landes Wien erfolgt in Form eines Beitrags an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0661-MDBLTG; JSIS) Als Mitglieder und Ersatzmitglieder der gemäß § 46 Wiener Behindertengesetz 1986 in der geltenden Fassung einzurichtenden "Interessenvertretung der behinderten Menschen" werden für die laufende Legislaturperiode des Wiener Landtags die nachfolgend angeführten Personen bestellt:

Mitglieder: Walter Schaffraneck, Jugend am Werk, 16, Grundsteingasse 65
Dipl Ing Ralf Lhotzky, Lebenshilfe Wien, 12, Schönbrunner Straße 179
Karl Koller, WITAF-Wr Taubstummen-Fürsorge-verband, 2, Kleine Pfarrgasse 33
Mag Elisabeth Wundsam, Verein Blickkontakt, 5, Nevillegasse 2
Mag Ingrid Rath, Hilfe für psychisch Erkrankte, 7, Bernergasse 36/4/19
Elisabeth Erdmenger, Karl-Schubert-Schule, 23, Endresstraße 99
Herbert Pichler, ÖZIV, ÖAR, 1, Stubenring 2/1
Willi-Klaus Benesch, Landesverband der Wiener Behindertenorganisation, 8, Lange Gasse 53
Eduard Riha, ÖAR, 1, Stubenring 2/1
Franz Rathbauer, Österr Zivilinvalidenverband, Landesgr Wien, 8, Wickenburggasse 15/3
Mag Dorothea Brozek, BIZEPS, 7, Kaiserstraße 55/3/5a
Mag Helene Jarmer, Österr Gehörlosenbund, 10, Waldgasse 13
Martin Ladstätter, BIZEPS, 7, Kaiserstraße 55/3/4a
Andreas Oechsner, Verein Domino, 1, Stubenring 2
Gerhard LUDWIG, KOBV, 12, Schönbrunner Straße 259/208

Ersatzmitglieder: Trixi Mlczoch, Österr Autistenhilfe, 1, Eßlinggasse 13/3
Christa Heinemann, Österr Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte, 10, Humboldplatz 7
Prof Franz Pfaller, VOX-Schutzverband der Schwerhörigen Österreichs, 15, Sperrgasse 8-10
Mag Michael Krispl, Verein Blickkontakt, 5, Nevillegasse 2
Lisl Muschik, Otto-Wagner-Spital, Pavillion IV, 14, Baumgartner Höhe 1
Helene Kallina, Österr Multiple Sklerose-Gesellschaft, 9, Währinger Gürtel 18
Florian Jung, Integration Wien, 15, Wurzbachgasse 20/4/7
Mag Michael Svoboda, Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, NÖ und Bgld, 8, Lange Gasse 53
Heinz Schneider, ÖAR, 1, Stubenring 2/1
Josef I Neudhart, Club Handikap, 14, Felbiger Gasse 5
Mag Bernadette Feuerstein, BIZEPS, 7, Kaiserstraße 55/3/5a
Mag Maria Magdalena Fuhrmann, uniability, Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Studierender, Universität Wien, 1, Dr-Karl-Lueger-Ring 1
Manfred Srb, BIZEPS, 7, Kaiserstraße 55/3/4a
Annemarie Srb-Rössler, BIZEPS, 7, Kaiserstraße 55/3/4a
Klaus Widl, Österr Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte, 10, Humboldplatz 7. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0679-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Herrn Mag Werner Görlitz (Lehrervertreter) Herr Dr Dietmar Scharmitzer zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ an Stelle von Herrn Dr Dietmar Scharmitzer (Lehrervertreter) Herr Mag Werner Görlitz zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0655-MDBLTG; MA 15) Der Gynandron Dr Georg Freude Ges.m.b.H. wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung des Ambulatoriums "Institut für Fortpflanzungsmedizin und Endokrinologie" in 12, Niederhofstraße 30/2, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0421-MDBLTG; UVK) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem ein Wiener Umweltinformationsgesetz erlassen und das Wiener Umweltschutzgesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0677-MDBLTG; WWS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Aufzugsgesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0649-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 858 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 209 325 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0668-MDBLTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur Einbringung des von der Bank Austria Aktiengesellschaft gehaltenen Geschäftsanteils an der GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 8, Bennoplatz 3, im Nominale von 1 320 000 ATS als Sacheinlage in die Immobilien Holding GmbH, die zu 100 % einer von der Bank Austria AG gegründeten Immobilien Privatstiftung gehört, wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 i d F d WRN 2000 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0669-MDBLTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von der ERSTE BANK AG gehaltenen Geschäftsanteils an der "Wiener Stadterneuerungsgesellschaft", Gemeinnützige Wohnbau-, Planungs- und Betreuungsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 1, Eßlinggasse 8-10, zum Nominale von 2 940 000 ATS durch die GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 i d F d WRN 2000 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0670-MDBLTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur Einbringung des von der Bank Austria Aktiengesellschaft gehaltenen Geschäftsanteils an der "Wiener Stadterneuerungsgesellschaft", Gemeinnützige Wohnbau-, Planungs- und Betreuungsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 1, Eßlinggasse 8-10, im Nominale von 2 940 000 ATS als Sacheinlage in die Immobilien Holding GmbH, die zu 100 % einer von der Bank Austria AG gegründeten Immobilien Privatstiftung gehört, wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 i d F d WRN 2000 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0671-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 004 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 27 440 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 3 190 800 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0672-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 14 950 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0673-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 11 850 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0674-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 26 417 800 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0675-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 36 159 800 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0703-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien gewährt zur Existenzsicherung der durch die Dürre im Jahre 2000 geschädigten landwirtschaftlichen Betriebe 2%ige Zinsenzuschüsse für im Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2000 und dem 25. Oktober 2000 aufgenommene Bankkredite für landwirtschaftliche Betriebsmittel unter der Maßgabe, dass der Bund einen gleich hohen Beitrag leistet. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen zu treffen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0701-MDBLTG; MDVfR) Der vorgelegte Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der §§ 70a und 75 Abs 9 der Bauordnung für Wien wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0686-MDBLTG; MDVfR) Gemäß Art 102 Abs 1 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2000 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG), das Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird, das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission sowie das Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, erlassen werden (Energieliberalisierungsgesetz). (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0704-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 080 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 168 093 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0705-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 124 485 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 3 128 580 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 33 064 860 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0706-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 25 167 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 989 534 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0585-MDBLTG; MDVfR) Gemäß Art 129a Abs 2 B-VG erteilt das Land Wien die Zustimmung zur Kundmachung des vom Nationalrat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2000 beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem ein Biozid-Produkte-Gesetz erlassen wird sowie das Lebensmittelgesetz 1975 und das Chemikaliengesetz 1996 geändert werden. (Mit Stimmenmehrheit)

 

(PrZ 0709-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 18 Abs 2 des Wiener Nationalparkgesetzes, LGBl für Wien Nr 37/1996 in der Fassung LGBl für Wien Nr 45/1998, werden folgende Personen als Überwachungsorgane bestellt:
Guca Siegfried, Hlawatschek Ralf, Hofer Alexander, Kaiser Heinz, Riegler Alfred, Valek Rainer und Vetter Johann. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0710-MDBLTG; MA 58) Gemäß § 3 Abs 5 des Wiener land- und forstwirtschaftlichen Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 25/1980, in der geltenden Fassung, werden auf Vorschlag der Wiener Landwirtschaftskammer Ök Rat Ing Ferdinand Hengl sowie Ök Rat Theresia Maad zu Mitgliedern und Mag Christian Reindl sowie Ök Rat Dipl Ing Herma Riecke zu Ersatzmitgliedern, auf Vorschlag des Zentralverbands der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber in Niederösterreich, Burgenland und Wien Irene Trunner sowie Dr Peter Hübner zu Mitgliedern und Anna Kölbl sowie Luise Schön zu Ersatzmitgliedern, auf Vorschlag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien Dr Neda Bei sowie Mag Martina Thomasberger zu Mitgliedern und Renate Wonka sowie Mag Renate Machat zu Ersatzmitgliedern sowie auf Vorschlag des Österreichischen Gewerkschaftsbunds, Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss Alfred Deutsch sowie Eva Fleischmann zu Mitgliedern und Elfriede Fally sowie Josef Schuhböck zu Ersatzmitgliedern der Gleichbehandlungskommission für die im Dezember 2000 beginnende neue Funktionsperiode berufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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