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Landesregierung

Sitzung vom 2. Mai 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0265-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0325-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landesvergabegesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0280-MDBLTG; MD) Gemäß § 20 Abs 2 Z 4 des Energielenkungsgesetzes 1982, BGBl Nr 545, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 178/1998, wird vorgeschlagen, an Stelle von Herrn Dr Bruno Zidek Herrn Prokuristen Senatsrat Dipl Ing Georg Schimkowitsch, Leiter des Geschäftsfelds Übertragung, WIENSTROM GmbH, 9, Mariannengasse 4-6, als Vertreter Wiens zum Mitglied des Energielenkungsbeirats zu bestellen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0318-MDBLTG; MD) Gemäß § 2 Abs 2 Z 3 des Bundesgesetzes über den Umweltsenat, BGBl Nr 698/1993, wird vorgeschlagen, Frau Mag Renate Pommerening-Schober, MA 22-Umweltschutz, als Ersatzmitglied des Umweltsenats für die ab 1. Juli 2000 beginnende Funktionsperiode namhaft zu machen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0242-MDBLTG; UVS) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, in der Fassung LGBl für Wien Nr 39/1999, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 1998 wird zur Kenntnis genommen und der Präsidentin zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0257-MDBLTG; MA 62) I) Gemäß § 32 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird der Fonds "Pensionsfonds der Firma Ludwig Doblinger (Bernhard Herzmansky)" mangels Vorhandenseins eines zur Erfüllung des Fondszwecks hinreichenden Fondsvermögens von amtswegen aufgelöst.

II) Gemäß § 33 Abs 1 und 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, ist das restliche Fondsvermögen in der Höhe von 10 000 ATS nach Abzug der Verlautbarungskosten gemäß Punkt 12 der Satzung an die im Punkt 5 der Satzung genannten begünstigten Personen und zwar gleichmäßig nach der Anzahl der begünstigten Personen auszuzahlen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0266-MDBLTG; MA 63) Die nachstehende Person wird gemäß § 95 Abs 1 WLVergG für eine Amtsdauer von sechs Jahren als 2. Ersatzmitglied des Vergabekontrollsenats bestellt.

2. Ersatzmitglied: Herr Architekt Dipl Ing Georg Baldass, Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland. (Mit Stimmenmehrheit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0307-MDBLTG; FIWI) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Sportgroschengesetz für Wien 1983 geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 0245-MDBLTG; MA-K) Für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Wiener Landtags wird für die Fonds-Kommission gemäß § 4 Abs 1 Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetz, LGBl Nr 41/1996, Herr Landtagsabgeordneter Klemens Rehse gem § 4 Abs 14 iVm § 4 Abs 2 und 3 bzw 4 leg cit als Ersatzmitglied für Herrn Stadtrat DDr Eduard Schock nachbestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0263-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch LGBl Nr 45/1999, wird auf Grund des Vorschlags des Liberalen Forums - Landtagsklub Wien an Stelle von Herrn Mag Wolfgang Feller (Sonstiger Vertreter) Frau Mag Dr Ursula Stamberg zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2. Gemäß § 76 Abs 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass vom Liberalen Forum - Landtagsklub Wien

a) Herr Mag Wolfgang Seidl als Beobachter in die Untersektionen 3a und 3b der 3. Sektion des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien und

b) Frau Claudia Jäger als Vertreterin des Beobachters in die Untersektionen 3a und 3b der 3. Sektion des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien entsendet werden. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0279-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991 i d g F, wird dem Verein für sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung August-Aichhorn-Haus, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 4, Wiedner Hauptstraße 55/1/2, für 8 bis 10 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0289-MDBLTG; MDVfR) Die beiliegende Kundmachung betreffend die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Beitragsordnungen der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien in der Fassung der Kundmachung in den Mitteilungen der Wiener Ärztekammer, Heft 2b/1999, durch den Verfassungsgerichtshof, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0290-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Rainer Bauer, Facharzt für Chirurgie (Gefäßchirurgie und Thoraxchirurgie), zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul" in 6, Stumpergasse 13, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0299-MDBLTG; MA 15) I.) Die Übertragung der Krankenanstalt "Ambulatorium für Röntgen-Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), bildgebende Verfahren ionisierender Strahlen Donauzentrum - Ärztezentrum Univ Prof Prim Dr Gerhard Alth" in 22, Donaustadtstraße 1, von Univ Prof Prim Dr Gerhart Alth auf die Univ Prof Primarius Dr Gerhart Alth Röntgen-CT Diagnostik & MRT Labor-GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr KAG bewilligt.

II.) Ebenso wird gemäß § 8 Abs 1 Wr KAG die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung dieser Krankenanstalt von "Ambulatorium für Röntgen-Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), bildgebende Verfahren ionisierender Strahlen Donauzentrum - Ärztezentrum Univ Prof Prim Dr Gerhard Alth" in "Ambulatorium für Spiral-Computertomographie (CT) und Magnet-Resonanztomographie (MRT) Univ Prof Dr G Alth" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0326-MDBLTG; GUV) Von der Resolution des Wiener Nationalparkbeirats vom 20. Oktober 1999 betreffend das Vorhaben der Planung und Errichtung des Donau-Oder-Elbe-Kanals wird Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0268-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 18 Abs 2 des Wiener Nationalparkgesetzes, LGBl für Wien Nr 37/1996 in der Fassung LGBl für Wien Nr 45/1998 wird beschlossen:

Folgende Personen werden als Überwachungsorgane gemäß § 18 Abs 2 des Wiener Nationalparkgesetzes bestellt:

1. Bammer Ing Johann
2. Baumgartner Dr Christian
3. Bracher Martin
4. Brandstätter Ing Hubert
5. Brenner Ing Harald
6. Ebenberger Dipl Ing Josef
7. Fischer Dipl Ing Franz
8. Fleck Dipl Ing Werner
9. Fraissl Dipl Ing Christian
10. Halwachs Peter
11. Hartl Ing Wolfgang
12. Haubenberger Dipl Ing Gottfried
13. Havel Dipl Ing Roland
14. Heller Karl
15. Hödl Ernst
16. Kaplan Dipl Ing Michael
17. Kemedinger Ing Othmar
18. Kotacka Anton
19. Loiskandl Mag Günther
20. Manzano Dr Carl
21. Pajan Anton
22. Payr Ing Albert
23. Pold Walter
24. Polleres Karl
25. Prenner Ing Gerhard
26. Schauer Karl
27. Schmalzer Dipl Ing Günther
28. Schneeberger Siegmund
29. Schreckeneder Dipl Ing Andreas
30. Skacel Uwe
31. Sprung Ing Norbert
32. Tomsic Ing Hubert
33. Valek Gertrude
34. Walzer Günter. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0295-MDBLTG; MA 58) Die von der Hauptversammlung der Landeskammer der Tierärzte Wiens am 15. März 2000 beschlossene Geschäftsordnung wird gemäß § 50 Abs 3 des Tierärztegesetzes, BGBl Nr 16/1975, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 30/1998, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0306-MDBLTG; MA 58) 1. Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstätten sowie

2. der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0315-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0267-MDBLTG; GWW) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(PrZ 0283-MDBLTG; MA 35) Gemäß § 23 Abs 5 des Wiener Veranstaltungsgesetzes werden in die Prüfungskommission für Beleuchter auf die Dauer von drei Jahren berufen:

Zum Vorsitzenden der Prüfungskommission, der auf Grund des § 23 Abs 5 Z 1 des Wiener Veranstaltungsgesetzes auch den Prüfungsstoff des richtigen Verhaltens eines verantwortlichen Beleuchters im Gefahrenfalle zu betreuen hat, Senatsrat Dipl Ing Harald Haschke;

zum Vorsitzenden-Stellvertreter mit dem selben Aufgabenbereich Oberstadtbaurat Dipl Ing Wolfgang Henschling;

zum Mitglied der Prüfungskommission, das den Prüfungsstoff Elektrotechnik, soweit ihre Kenntnis für einen Beleuchter erforderlich ist, und die richtige Handhabung der beleuchtungstechnischen Einrichtungen zu betreuen hat, Senatsrat Dipl Ing Paul LORENZ,

und zu dessen Stellvertreter Ing Mag Gerald Junker,

weiters zum Mitglied der Prüfungskommission, das den Prüfungsstoff der für die Tätigkeit eines verantwortlichen Beleuchters wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu betreuen hat, Karin Krammer,

und zu deren Stellvertreter Harald Ringer. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0269-MDBLTG; MA 50) Die von der GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft mit dem Sitz in 1, Eßlinggasse 8-10 beantragte Ausnahmegenehmigung betreffend das Geschäft der Baubetreuung der von der "GASOMETER MALL" Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. in allen vier Gasometern zu errichtenden Geschäftsflächen wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0270-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 022 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 6 022 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 319 222 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0271-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 783 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 178 993 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 945 750 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0284-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in 8, Feldgasse 6-8 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Durchführung der Baubetreuung betreffend die Generalsanierung der Volksschule in 7, Stiftgasse 35 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0285-MDBLTG; MA 50) Die von der BUWOG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 13, Hietzinger Kai 131 beantragte Ausnahmegenehmigung für Adaptierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bürogebäudes der BUWOG in 13, Hietzinger Kai 131 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0300-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 642 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 2 061 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0301-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 20 990 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 648 811 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0302-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 86 122 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 3 670 449 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 17 367 350 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0303-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 40 471 040 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0309-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Volkswohnungswerk" Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 9, Spittelauer Platz 4 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage in 19, Weinberggasse 24 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 BGBl I Nr 147/1999 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0310-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Volkswohnungswerk" Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 9, Spittelauer Platz 4 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage in 8, Josefstädter Straße 29 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 BGBl I Nr 147/1999 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0319-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 529 000 ATS ist die Aufnahme eines Darlehens im Ausmaß von 2 169 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 76 348 ATS) sowie der einmalige nichtrückzahlbare Baukostenbeitrag von 816 000 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0351-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Beschwerde des Dienststellenausschusses V der Wiener Landeslehrerinnen und Landeslehrer für berufsbildende Pflichtschulen, wegen Verletzung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes durch Organe des Dienstgebers, wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0358-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (9. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (14. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Pensionsordnung 1995 (9. Novelle zur Pensionsordnung 1995) und die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (9. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995) geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0323-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung gemäß § 44a des Wr KAG 1987, LGBl für Wien Nr 23/1987, zuletzt geändert durch das LGBl für Wien Nr 22/2000, betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren für Begleitpersonen für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0255-MDBLTG; JSIS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung betreffend die Beurteilung des Pflegebedarfs nach dem Wiener Pflegegeldgesetz, der Pensionsordnung 1995 und dem Unfallfürsorgegesetz 1967 (Einstufungsverordnung zum Wiener Pflegegeldgesetz, zur Pensionsordnung 1995 und zum Unfallfürsorgegesetz 1967) wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0354-MDBLTG; MA 15) Der vorgelegte Entwurf einer Gegenschrift an den Verwaltungsgerichtshof betreffend die Beschwerde der Ärztekammer für Wien gegen den Bescheid vom 17. Dezember 1999, MA 15-II-H/2/175/99, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0349-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 24 340 480 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 874 240 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 6 776 840 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0350-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 727 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 7 727 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 407 783 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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