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Landesregierung

Sitzung vom 25. Jänner 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie MD-Stv Dr Peter Pillmeier, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: LADior Dr Ernst Theimer sowie StR Johann Herzog.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0024-MDBLTG; IFKP) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Ehrenzeichengesetz, das Gesetz betreffend die Schaffung einer Einsatzmedaille des Landes Wien, das Wiener Rettungsmedaillengesetz und das Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt Wien geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 0047-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf einer Äußerung an den Verfassungsgerichtshof gemäß der Aufforderung vom 29. November 1999, G 138/99-2, betreffend den Individualantrag des Herrn Dr Werner Pipal auf Aufhebung von Bestimmungen des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes 1995, in eventu auch von Bestimmungen des Art II des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0016-MDBLTG; MA 62) Die am 1. Dezember 1999 vom Vorstand des Fonds "Fonds zur Beratung und Betreuung von Zuwanderern" beschlossene Satzungsänderung wird gemäß § 30 Abs 1 und § 31 Abs 3 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, fondsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0054-MDBLTG; MA 62) Die mit Schreiben des Bundeskanzleramts vom 12. Jänner 2000, Zl 603.749/0-V/7/00, angeführten Nominierungen für die neu zu bestellenden Mitglieder des Volksgruppenbeirats für die Volksgruppe der Roma werden im Sinne des § 4 Abs 1 Volksgruppengesetz zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0434-GJS; JSIS) Der Tätigkeitsbericht 1998/99 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zustimmend zur Kenntnis genommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0025-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 20, Allerheiligengasse 5/1/6, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0026-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 23, Steinergasse 36/4/1, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0040-MDBLTG; MA 11) Die Einrichtung des unabhängigen Vereins für psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder "Die Möwe" in 1, Börsegasse 9, ist als Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt (soziale Dienste für Familien, soziale Dienste für Kinder und Jugendliche) geeignet, nichthoheitliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt gemäß § 8 Abs 3 in Verbindung mit § 15 Abs 2 Z 1 (Beratungshilfen für die Erziehungsberechtigten), Z 2 (vorbeugende und therapeutische Hilfen), Z 3 (Beratungs- und Betreuungshilfen für Alleinerzieher) und Z 6 (Hilfen für sozial- und gesundheitsgefährdete Kinder und deren Familien) sowie § 16 Abs 2 Z 1 (Beratungshilfen), Z 2 (vorbeugende und therapeutische Hilfen) und Z 4 (Kindertelefon und Kinderschutzzentrum) des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, zu erfüllen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0050-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird dem Verein Volkshilfe Wien die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 12, Zanaschkagasse 16/61/3/27, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0051-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird dem Verein für sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung August-Aichorn-Haus die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 13, Joseph-Lister-Gasse 19, für 8 bis 10 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0052-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 23, Steinergasse 36/5/61, für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0039-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 8. Juni 1999 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung der Ärztekammer für Wien erteilt.
§ 16 Abs 1 der Geschäftsordnung der Ärztekammer für Wien lautet nunmehr: "Eine geheime Abstimmung ist auf Verlangen des Präsidenten oder von mindestens der Hälfte der anwesenden Kammerräte durchzuführen." (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0020-MDBLTG; WUA) Der Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft wird zur Kenntnis genommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

(PrZ 0053-MDBLTG; GGUV) Der vorgelegte Entwurf einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0022-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 36 148 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 1 043 185 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 10 664 990 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0023-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 973 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im Ausmaß von 712 000 ATS erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 39 427 ATS) sowie einmalig nichtrückzahlbare Baukostenbeiträge von 106 800 ATS werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0027-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Erteilung der Konzession gemäß §§ 2 und 3 Abs 1 lit b des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes an die PRO MARKT Hifi-Video-Elektrogeräte Handelsgesellschaft m.b.H. in 22, Gewerbeparkstraße 1A wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0028-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Erteilung der Bewilligung gemäß § 12 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes zur Errichtung einer Windkraftanlage in 22, Gewerbeparkstraße 1A, EZ 3663 der KatG Stadlau, an die PRO MARKT Hifi-Video-Elektrogeräte Handelsgesellschaft m.b.H. wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0032-MDBLTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnungen der Wiener Landesregierung, LGBl für Wien Nr 21/1991, Nr 22/1991, Nr 23/1991, Nr 24/1991 und Nr 25/1991, mit denen jeweils Teile des 2. Wiener Gemeindebezirks zum Assanierungsgebiet erklärt wurden, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0064-MDBLTG; MD) Gemäß § 2 Abs 2 Z 3 des Bundesgesetzes über den Umweltsenat, BGBl Nr 698/1993, wird vorgeschlagen, Herrn SR Dr Herbert Pelikan, MA 22-Umweltschutz, als Mitglied des Umweltsenats für die ab Juli 2000 beginnende Funktionsperiode namhaft zu machen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0055-MDBLTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer vom 10. Dezember 1999 beschlossene Gebarungsvoranschlag für 2000 wird gemäß § 26 Abs 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957 in der geltenden Fassung, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0058-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Stadt Wien, vertreten durch die Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 11, Josef-Haas-Gasse 22 für 8 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

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