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Landesregierung

Sitzung vom 15. Dezember 1998

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Dr Sepp Rieder.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 1510-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente in Dienststellen der Gemeinde Wien wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1511-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen der Sicherheitsvertrauenspersonen in Dienststellen der Gemeinde Wien wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1512-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz in Dienststellen der Gemeinde Wien wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1513-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien bei Bildschirmarbeit wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1518-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1519-MDBLTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Dienststellen der Gemeinde Wien wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 1566-MDBLTG; MDVfR) Der Abschluß der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden (Österreichischer Stabilitätspakt) wird genehmigt und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuß Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 1561-MDBLTG; MA K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung des Kostenbeitrags gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 zum 1. Jänner 1999 wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1562-MDBLTG; MA K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der bei der Aufnahme fremder Staatsangehöriger gemäß § 51 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1563-MDBLTG; MA K) 1. Der beiliegende Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung der Pflegegebühren sowie die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten wird genehmigt;

2. der Magistrat wird ermächtigt, die Pflege- und Anstaltsgebühren mit Trägern von privaten Krankenversicherungen für Patienten ohne gesetzliche Krankenversicherung gemäß dem angeschlossenen Entwurf pauschal zu vereinbaren. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1564-MDBLTG; MA K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung gemäß § 36 Abs 2 Wiener Sozialhilfegesetz, LGBl für Wien Nr 11/1973, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl für Wien Nr 29/1997, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Neuregelung der Pflegeentgelte in den Wiener Städtischen Pflegeheimen, LGBl für Wien Nr 64/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl für Wien Nr 47/1997, geändert wird, wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1522-MDBLTG; MA 5) 1) Der vom Rechtsträger des Hanusch-Krankenhauses, der Wiener Gebietskrankenkasse, vorgelegte Rechnungsabschluß 1995 wird nach Maßgabe der einen Bestandteil des Bescheids bildenden ziffernmäßigen Darstellung gemäß § 18 Abs 6 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, LGBl für Wien Nr 23/87 i d g F, genehmigt.

2) Der Betriebsabgang des Hanusch-Krankenhauses im Jahr 1995 wird mit 627 210 068,11 ATS festgestellt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1523-MDBLTG; MA 5) 1) Der vom Rechtsträger des Hanusch-Krankenhauses, der Wiener Gebietskrankenkasse, vorgelegte Rechnungsabschluß 1996 wird nach Maßgabe der einen Bestandteil des Bescheids bildenden ziffernmäßigen Darstellung gemäß § 18 Abs 6 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987, LGBl für Wien Nr 23/87 i d g F, genehmigt.

2) Der Betriebsabgang des Hanusch-Krankenhauses im Jahr 1996 wird mit 643 475 588,39 ATS festgestellt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1525-MDBLTG; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Landesanteils im Rahmen der gemeinsamen Förderungsmaßnahme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes Wien zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ("Sektorplanförderung") für die Firma Johann Andert Fleischwaren AG,
2355 Wiener Neudorf (Fleischverarbeitung, Handel mit Fleisch und Fleischwaren) für den Umbau des Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebs in 11, Swatoschgasse 3, in der voraussichtlichen Höhe von 695 594 ATS wird genehmigt. Diese Genehmigung versteht sich vorbehaltlich der Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest zehnjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort.

Die Bereitstellung der anteiligen Förderungsmittel durch das Land wird nur unter der Voraussetzung genehmigt, daß für das eingereichte Projekt Bundesmittel in Höhe von 1 043 390 ATS und Mittel der Europäischen Gemeinschaft in Höhe von 653 016 ATS bereitgestellt werden. Eine eventuelle aliquote Kürzung der Förderungsmittel durch den Bund oder die Europäische Gemeinschaft zieht eine ebensolche aliquote Kürzung der Landesmittel nach sich.

Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle mit dieser Förderung in Zusammenhang stehenden organisatorischen Maßnahmen zu treffen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 1517-MDBLTG; MD) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, werden aufgrund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:

1. Anstelle von Frau Bezirksvorsteher-Stellvertreterin Eva Engl-Eckhart (Elternvertreterin) Frau Elisabeth Auer und

2. anstelle von Frau Elisabeth Auer (Lehrervertreterin) Frau Karin Kronfuß. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1553-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird der Caritas der Erzdiözese Wien die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Heims in 19, Gspöttgraben 5, für 72 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 1441-MDBLTG; MDVfR) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Zurückweisung des Devolutionsantrags der Mega Mobilien Leasing GmbH über ein Ansuchen um Konzessionserteilung zum Betrieb zweier Münzgewinnspielapparate in 1, Mahlerstraße 11, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 1620-MDBLTG; MD) Der Bericht des Rechnungshofs über das Ergebnis der Überprüfung der Ärztekammer für Wien wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1526-MDBLTG; MA 15) I.) Der Dr Ulm Labor für gyn Zytologie und Histologie Gesellschaft m.b.H. wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für Zytologie und Histologie) in 1, Dominikaner Bastei 21, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der vorgelegte Plan ist Bestandteil des Bescheids.

II.) Die Bestellung von Herrn Hofrat Dr Rudolf Ulm, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Zytodiagnostik), zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: LhptmSt DDr Bernhard Görg

(PrZ 1538-MDBLTG; MDVfR) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 1521-MDBLTG; MDVfR) Für die Funktionsperiode bis 28. Februar 2000 werden bestellt:

1. Herr Senatsrat Dr Werner Macho zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Landesagrarsenats für Wien gemäß § 5 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Abs 3 des Agrarbehördengesetzes 1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr 902/1993.

2. Herr Obermagistratsrat Mag Robert Hejkrlik zum Mitglied das Landesagrarsenats für Wien gemäß § 5 Abs 2 Z 3 des Agrarbehördengesetzes 1950, zuletzt geändert durch des Bundesgesetz BGBl Nr 902/1993.

3. Herr Magistratsoberkommissär Mag Wolfgang Magesacher zum Stellvertreter eines Mitglieds des Landesagrarsenats für Wien gemäß § 5 Abs 3 des Agrarbehördengesetzes 1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr 902/1993. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 1534-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 147 000 ATS werden die im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1998 von 377 640 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1547-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 926 100 ATS werden die im Rahmen des Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1998 von 653 604 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1548-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 19 053 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 678 033 ATS). (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1549-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 336 000 ATS wird im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ein nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 1 950 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1550-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 449 229 169 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 18 147 567 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 119 273 419 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1551-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 8 775 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1552-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 5 825 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1554-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 35 542 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1555-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 23 736 700 ATS und Baukostenbeiträge im Betrag von 114 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1556-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 66 128 800 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1557-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 898 452 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1622-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 83 967 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschußleistung für das Jahr 1998 von 2 963 912 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 24 825 270 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1516-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Abweisung des Antrags auf Rückübereignung gemäß § 45 der Bauordnung für Wien wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 1651-MDBLTG; GIF) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landesvergabegesetz geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuß Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 1623-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem Bestimmungen über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien erlassen (Wiener Zuweisungsgesetz) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (3. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), die Wiener Stadtverfassung und das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert werden (Wiener Stadtwerke - Umstrukturierungsgesetz), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An die Ausschüsse Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal sowie Finanzen und Wirtschaftspolitik)

(PrZ 1650-MDBLTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Besoldungsordnung 1994 (10. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (5. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Pensionsordnung 1995 (5. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenußzulagegesetz 1995 (4. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenußzulagegesetz 1995), das Wiener Bezügegesetz 1995, die Dienstordnung 1994 (6. Novelle zur Dienstordnung 1994), das Wiener Personalvertretungsgesetz (4. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) und das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (1. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuß Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(PrZ 1626-MDBLTG; MA 62) Über Antrag des Fonds "Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser" vom 12. Oktober 1998 wird die Änderung der Fondssatzung mit Namensänderung in "Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser" laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß §§ 30 Abs 1 und 31 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, fondsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1627-MDBLTG; MA 62) Die Einräumung eines mit Ablauf des 31. Dezember 2003 erlöschenden Vorkaufsrechts bezüglich der Liegenschaft EZ 2066 des Grundbuchs 01657 Leopoldstadt mit dem Haus 2, Taborstraße 24, zugunsten der Stadt Wien (Magistratsabteilung 7, Altstadterhaltungsfonds) durch die Stiftung "Radislowitsch Braun´sche Stiftung" wird zu den in der Vereinbarung vom 29. Juli 1998 angeführten Bedingungen, sowie die grundbücherliche Sicherstellung dieses Vorkaufsrechts gemäß § 11 Abs 2 Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 1652-MDBLTG; MA 4) Für die Jahre 1999, 2000 und 2001 werden für die Schiedskommission gemäß § 50 des Wiener Krankenanstaltengesetzes bestellt:

1. Als Vorsitzender: Dr Karl-Heinrich Schrödl, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien.

Als dessen Stellvertreterin: Dr Andrea Blaszczyk, Richterin des Oberlandesgerichts Wien.

2. Als Mitglieder und Ersatzmitglieder:

a) Dr Hedwig Peycha, GD-Stellvertreterin der Wiener Gebietskrankenkasse, als Mitglied; Mag Paul Schimanek, Abteilungsleiter der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, als Ersatzmitglied.

b) Dr Christian Kuhn, Rechtsanwalt, als Mitglied; Dr Alfred Haslinger, Rechtsanwalt, als Ersatzmitglied.

c) Dr Karl Graf, Obersenatsrat, als Mitglied; Dr Hans Serban, Senatsrat, als Ersatzmitglied. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 1656-MDBLTG; GJS) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe wird zum Beschluß erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1628-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991, wird dem Verein für sozialpädagogisch-therapeutische Betreuung August Aichhorn Haus die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft in 8, Piaristengasse 15/1/6-6A, für 8 bis 10 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 1653-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim DDr Michael Walgram, Facharzt für Innere Medizin (Gastroenterologie und Hepatologie), zum ärztlichen Leiter in der Krankenanstalt "Haus der Barmherzigkeit" in 18, Vinzenzgasse 2-6, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

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